Neue Minijobs - Tipps für Studierende
Brutto wie netto: Seit dem 1. April gelten neue Regelungen für geringfügige Beschäftigungen - Studierende können bis zu 400 Euro monatlich ohne Abgaben verdienen

Seit dem 1. April gibt es die neuen 400-Euro-Jobs - interessant nicht nur für Arbeitnehmer, die abgabenfrei einer Nebentätigkeit nachgehen wollen, sondern auch für Studierende:
- Sozialabgaben zahlt nur noch der Arbeitgeber.
- Es gibt keine Begrenzung auf 15 Wochenstunden mehr.
- Bei einer Zahlung von 12 % des Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung kann man schon während des Studiums Renten-Ansprüche erwerben.
- Mehrere geringfügige Jobs sind möglich, wenn man insgesamt unter der Grenze von 400 Euro bleibt.
Ein vereinfachtes Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und der bei der Bundesknappschaft eingerichteten Minijob-Zentrale, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren, erleichtert den Arbeitgebern die Schaffung von Minijobs.
Wichtig: Wer BAföG erhält, darf nicht mehr als 360,88 Euro verdienen - sonst wird das BAföG gekürzt.
- Seite 1: Brutto wie netto
- Seite 2: Sozialabgaben
- Seite 3: Arbeitszeit / Krankenversicherung
- Seite 4: Weitere Informationen