Minijobs und BAföG: Nebenverdienst kann zu Kürzungen bei der Ausbildungsförderung führen
Neue Obergrenze von 400 Euro gilt nicht für BAföG-Empfänger
(dsw) Studierende, die nach den Regelungen der neuen so genannten Minijobs arbeiten und zugleich BAföG empfangen, müssen mit Kürzungen der BAföG-Zahlungen rechnen. Darüber informierte das Deutsche Studentenwerk (DSW). Das ist dann der Fall, wenn BAföG-Empfänger mehr als 360,88 Euro monatlich verdienen.
»Für BAföG-Empfänger gilt also nicht die neue Obergrenze von 400 Euro, die monatlich ohne Abgaben für den Arbeitnehmer mit dem Minijob verdient werden dürfen«, sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Dieter Schäferbarthold. Wer trotzdem 400 Euro verdient, bekommt das BAföG um 30,71 Euro gemindert.
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