BaföG - Rückzahlung des zinslosen Darlehensanteils
Durch eine Antragstellung lassen sich bei der Rückzahlung des zinslosen Darlehensanteils vom BaföG verschiedene Teilerlasse erwirken. Hier heisst es aufgepasst, denn dadurch lässt sich bei der Rückzahlung ordentlich sparen.
Rückzahlung des BAföG
BAföG ist kein Volldarlehen. Das bedeutet, dass es grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen überlassen wird. Ab März 2001 ist die Rückzahlung des Darlehens auf einen Betrag von 10.000 Euro begrenzt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt frühestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (nicht gleichbedeutend mit dem Ende des Studiums). Die monatliche Ratenhöhe beträgt mind. 105 Euro.
Teilerlass für Schnelligkeit und gute Noten
Durch Antragsstellung lassen sich verschiedene Darlehens-Teilerlasse erwirken. Antragsberechtigt ist, wer
- zu den besten 30% seines Examensjahrgangs zählt und (Ausnahmen: Für im Ausland erworbene Abschlüsse wird grundsätzlich kein Teilerlass gewährt.)
- die Abschlussprüfung höchstens 12 Monate nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ablegt.
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Teilerlass für Schnelligkeit und gute Noten
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Verschiedene Darlehensteilerlasse
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