Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkungen für mehr Investitionen
Der Deutsche Bundestag hat die Unternehmenssteuerreform mit großer Mehrheit beschlossen. Im Zentrum der Reform steht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent.
Gegenfinanzierung und Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen
Zur Finanzierung dieser umfassenden Entlastungen sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Dabei sind alle Unternehmen von Änderungen bei den Abschreibungsbedingungen sowie bei der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer betroffen:
Abschreibung
- Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung auf Wirtschaftsgüter wird abgeschafft. Unternehmen können somit den Wertverzehr bei Neuanschaffungen nur noch linear, also in gleichmäßigen Schritten, steuerlich absetzen. - Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird bei Gewinneinkünften von bisher 410 Euro auf 150 Euro begrenzt. - Poolabschreibung
Für Anschaffungen mit Werten oberhalb von 150 Euro und bis zu 1.000 Euro wird eine einheitliche kurzfristige Gesamtabschreibung (»Poolabschreibung«) ermöglicht. Insgesamt ergeben sich dadurch erhebliche Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten. Bisher notwendige Bestandsverzeichnisse entfallen künftig ganz.
Investitionsabzugsbetrag
Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbesserte Ansparrücklage, also die Möglichkeit einer frühzeitigen steuerlichen Geltendmachung späterer Investitionen, entlastet. Für sie wird es künftig eine Förderung in Form eines »Investitionsabzugsbetrages« geben. Bei Anschaffung beweglicher Anlagegüter können danach bis zu 64 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu zwei Jahre vor der Investition und bis zu einer Gesamtinvestitionssumme von 200.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Alle Unternehmen mit Betriebsvermögen von bis zu 210.000 Euro oder Gewinnen von bis zu 100.000 Euro können diesen Investitionsabzugsbetrag nutzen.
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