Zeichen setzen - Kommaregeln für Bachelorarbeit & Co.
Zeichensetzung ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei haben sich die Kommaregeln mit der Rechtschreibreform stark vereinfacht. Wir zeigen euch, wie´s nach den neuen Kommaregeln geht.

Kommaregeln nach Rechtschreibreform
Seit der amtlichen Neuregelung ist die Zeichensetzung vereinfacht, da viele Ausnahmen bei den Kommaregeln wegfallen. Die Regelungen zur Zeichensetzung sollen durchsichtiger und verständlicher werden. Dem Schreibenden wird dabei eine größere Freiheit als bisher eingeräumt. Dadurch hat er mehr Möglichkeiten, dem Lesenden die Gliederung zu verdeutlichen und das Verstehen zu erleichtern.
Im Bezug auf die Kommaregeln hat die Reform in drei Bereichen Änderungen gebracht. Diese betreffen
- das Komma bei »und« bzw. »oder«,
- das Komma bei Infinitiv- und Partizipgruppen,
- die Kombination der Anführungszeichen mit anderen Satzzeichen.
Das Komma vor »und« bzw. »oder«
Bislang war zwischen Hauptsätzen, die durch diese Konjunktionen verbunden werden, ein Komma vorgeschrieben. Die Neuregelung will dem Schreibenden an dieser Stelle entgegenkommen und das Komma zwar nicht abschaffen, aber doch weitgehend freigeben. Grundsätzlich wird vor »und«, »oder« und verwandten Konjunktionen kein Komma mehr gesetzt. Der Schreiber kann aber - in Übereinstimmung mit den bisherigen Regeln - gleichwohl ein Komma setzen, etwa um die Gliederung des Satzes zu verdeutlichen oder Missdeutungen vorzubeugen.
Beispiele:
- Hanna liest ein Buch und Robert löst ein Kreuzworträtsel.
- Morgen liefern wir aus und am Dienstag erfolgt die Einweisung der Mitarbeiter.
- Überweisen Sie den Betrag oder senden Sie uns einen Scheck.
Sinnvoll zur Gliederung des Satzes dürfte das Komma in folgenden Beispielen sein, vorgeschrieben ist es aber nicht mehr:
- Er traf sich mit seiner Schwester, und deren Freundin war auch dabei.
- Sie begegnete ihrem Trainer, und dessen Mannschaft musste lange auf ihn warten.
- Wir warten auf euch, oder die Kinder gehen schon voraus.
Das Komma bei Infinitiv- und Partizipgruppen
Grundsätzlich muss bei Infinitiv- und Partizipgruppen nun kein Komma mehr gesetzt werden.
- Wir bitten Sie uns wieder rechtzeitig zu informieren.
- Sie hatte geplant ins Kino zu gehen.
- Darauf aufmerksam gemacht haben wir den Fehler beseitigt.
Um die Gliederung des Satzes zu verdeutlichen oder um Missverständnisse zu vermeiden, darf das Komma gesetzt werden.
- Wir sind nicht bereit, es hinzunehmen und zu entschuldigen.
- Sie ist bereit, zu diesem Unternehmen einen Beitrag zu leisten.
- Ich hoffe jeden Tag, wieder aufstehen zu können.
- Ich hoffe, jeden Tag wieder aufstehen zu können.
- Ich rate, ihm zu helfen.
- Ich rate ihm, zu helfen.
- Er kam vor Anstrengung heftig keuchend die Treppe hinauf.
- Er kam, vor Anstrengung heftig keuchend, die Treppe hinauf. (Das in der Partizipgruppe Ausgesagte ist nur ein Begleitumstand.)
Das Komma muss gesetzt werden, wenn die Infinitiv- oder Partizipgruppe durch ein hinweisendes Wort angekündigt wird - auf die Wortgruppe kann auch nachträglich Bezug genommen werden:
- Wir bitten darum, die Arbeitszeit genau einzuhalten.
- Die eigenen Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen, daran dachte er nicht.
- Darüber, bald zu einem Erfolg zu kommen, dachte sie lange nach.
- Bald zu einem Erfolg zu kommen, das war ihr sehnlichster Wunsch.
Die Kombination von Anführungszeichen und Komma
Bei den Anführungszeichen werden die Regeln für die Kombination mit dem Komma vereinfacht. So soll das Komma bei der direkten Rede grundsätzlich nicht weggelassen werden, wenn der Kommentarsatz folgt oder nach ihr weitergeht.
Wie bisher: »Ich komme gleich wieder«, sagte sie.
Neu: »Wann kommst du?«, fragte sie mich. Sie sagte: »Ich komme gleich wieder«, und ging hinaus.
Wer diese drei Regeln beherzigt, kommt mit der Kommasetzung in den meisten Fällen klar.