WiWi Gast schrieb am 21.06.2018:
Hallo,
ich habe morgen ein vielversprechendes Vorstellungsgespräch in einem Bereich, in dem ich jahrelange Berufserfahrung habe.
Da ich seit über 5 Jahren bei meinem Arbeitgeber bin, habe ich aber eine sehr lange Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich müsste sechs Wochen vor Quartalsende kündigen, sprich im Falle einer Zusage erst Mitte August, Einstieg zum 1. Oktober. Aufhebungsverträge sind bei uns generell aber möglich...
Nun meine Frage- schreckt das Arbeitgeber nicht ab? Ich hatte schon zweimal den Fall, dass die Arbeitgeber von der langen Frist nicht sehr begeistert waren.
Kurz zur Frage: Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten schreckt einen Arbeitgeber nicht ab, wenn es um die Besetzung einer Professional-Stelle geht. Er weiß auch, dass man mit einigen Jahren Berufserfahrung entsprechende Kündigungsfristen hat. Sollte aber kein Problem sein.
Was ich hier hingegen weitaus kritischer sehe, ist deine Interpretation deines Arbeitsvertrages, insb. bzgl. der Kündigungsfristen. Entweder hast du dich oben im Text verhauen oder du hast einen Fehler in deiner Berechnung. Wenn dein Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (!) zum Quartalsende vorsieht, reicht eine Kündigung im August nicht aus, wenn du zum 1.10. anfangen möchtest. Kündigung zum 30.09. abzgl. 3 Monate = 30.06. als spätester Termin!
Mitte August wäre nur möglich, bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Schau lieber nochmal in deinen Vertrag rein :-)
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