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Abfindung Arbeit Steuer

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Shakti62

Abfindung Arbeit Steuer

Hallo,

ich bin 59 Jahre alt. Ich werde dieses Jahr (2021) im Monat Juni freiwillig aus "dringend betrieblichen Gründe" Arbeitsverhältnis beenden. Ich bekomme eine Abfindung. Ich habe 18 Jahre gearbeitet. Berechnet wird die Abfindung (AlterxArbeitsjahreXBruttogehalt)/396. Abfindung ca. 180.000 €.

Ich bekomme Abfindung im Januar 2022, vereinbart. Ich bin verheiratet. Keine Kinder. Meine Frau arbeitet, Lohnsteuer Karte 5. Meine Lohnsteuer Karte 3. Nun meine Frage?

  1. Lohnt sich nächstes Jahr zu arbeiten wenn ich eine Arbeit bekommen sollte?

  2. Lohnt sich nächstes Jahr für ALG1 zu beantragen oder Ruhen lassen? Wird AlG1 zu Abfindung zugerechnet, d.h. beide Einkommen addiert.

  3. Steuersparen - Rürruprente lohnt sich?

  4. Steuersparen - Spenden - geht auch Ausland gemeinnützige Stiftung Ausland?

  5. Wann soll ich Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragen oder wird über AG vorgenommen?

  6. Krankenversicherung kann ich doch über meine Frau - als Famillien Versicherung ?

  7. Steuerkarte Wechsel wann lohnt sich?

  8. Steuerberatung wie teuer, wobei können Sie helfen? Steuer zu sparen?

Danke für Eure Hilfe

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WiWi Gast

Abfindung Arbeit Steuer

Auf diese Fragen wirst Du hier KEINE seriösen Antworten bekommen können. Tu Dir selbst den Gefallen und such einen Rechtsanwalt auf

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WiWi Gast

Abfindung Arbeit Steuer

Willkommen im Wiwi Forum.
Die Erstsemester BWLer laufen sich schon warm um dir anhand ihrer langen Lebens und Berufserfahrung wertvolle Tipps zu geben.

Sorry aber im Ernst: diese Fragen kann nur ein Steuerberater klären, der deine ganzen Daten hat.
Musst halt mal einige hundert Euro investieren aber das sollte sich lohnen. Die Stundensätze und einen Kostenvoranschlag für eine umfassende Beratung gibts zuvor auf Nachfrage.

Shakti62 schrieb am 15.02.2021:

Hallo,

ich bin 59 Jahre alt. Ich werde dieses Jahr (2021) im Monat Juni freiwillig aus "dringend betrieblichen Gründe" Arbeitsverhältnis beenden. Ich bekomme eine Abfindung. Ich habe 18 Jahre gearbeitet. Berechnet wird die Abfindung (AlterxArbeitsjahreXBruttogehalt)/396. Abfindung ca. 180.000 €.

Ich bekomme Abfindung im Januar 2022, vereinbart. Ich bin verheiratet. Keine Kinder. Meine Frau arbeitet, Lohnsteuer Karte 5. Meine Lohnsteuer Karte 3. Nun meine Frage?

  1. Lohnt sich nächstes Jahr zu arbeiten wenn ich eine Arbeit bekommen sollte?

  2. Lohnt sich nächstes Jahr für ALG1 zu beantragen oder Ruhen lassen? Wird AlG1 zu Abfindung zugerechnet, d.h. beide Einkommen addiert.

  3. Steuersparen - Rürruprente lohnt sich?

  4. Steuersparen - Spenden - geht auch Ausland gemeinnützige Stiftung Ausland?

  5. Wann soll ich Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragen oder wird über AG vorgenommen?

  6. Krankenversicherung kann ich doch über meine Frau - als Famillien Versicherung ?

  7. Steuerkarte Wechsel wann lohnt sich?

  8. Steuerberatung wie teuer, wobei können Sie helfen? Steuer zu sparen?

Danke für Eure Hilfe

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WiWi Gast

Abfindung Arbeit Steuer

Shakti62 schrieb am 15.02.2021:

Hallo,

ich bin 59 Jahre alt. Ich werde dieses Jahr (2021) im Monat Juni freiwillig aus "dringend betrieblichen Gründe" Arbeitsverhältnis beenden. Ich bekomme eine Abfindung. Ich habe 18 Jahre gearbeitet. Berechnet wird die Abfindung (AlterxArbeitsjahreXBruttogehalt)/396. Abfindung ca. 180.000 €.

Ich bekomme Abfindung im Januar 2022, vereinbart. Ich bin verheiratet. Keine Kinder. Meine Frau arbeitet, Lohnsteuer Karte 5. Meine Lohnsteuer Karte 3. Nun meine Frage?

  1. Lohnt sich nächstes Jahr zu arbeiten wenn ich eine Arbeit bekommen sollte?

  2. Lohnt sich nächstes Jahr für ALG1 zu beantragen oder Ruhen lassen? Wird AlG1 zu Abfindung zugerechnet, d.h. beide Einkommen addiert.

  3. Steuersparen - Rürruprente lohnt sich?

  4. Steuersparen - Spenden - geht auch Ausland gemeinnützige Stiftung Ausland?

  5. Wann soll ich Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragen oder wird über AG vorgenommen?

  6. Krankenversicherung kann ich doch über meine Frau - als Famillien Versicherung ?

  7. Steuerkarte Wechsel wann lohnt sich?

  8. Steuerberatung wie teuer, wobei können Sie helfen? Steuer zu sparen?

Danke für Eure Hilfe

Wie geht"freiwillig" und "betriebliche Dinge" zusammen?

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WiWi Gast

Abfindung Arbeit Steuer

Es gibt sicherlich viele angehende Steuerberater in diesem Forum, doch würde ich speziell für einige Fragen direkt einen vor Ort anrufen. Hier eine kurze Beantwortung:

  1. Es scheint wohl finanziell nicht notwendig zu sein, da du die Frage stellst. Aus meiner Erfahrung wird einem ohne Arbeit aber irgendwann relativ langweilig also mach das von deiner Einstellung abhängig.

  2. ALG kannst du aufjedenfall mitnehmen. Es wird unter der Steuerprogression mitberechnet. Bedeutet: Euer Durchschnittssteuersatz mit der Summe + ALG wird nur auf das zu versteuernde Einkommen ohne ALG berechnet. Also bisschen was für die Steuer zur Seite legen.

  3. Kann ich leider nichts zu sagen

  4. Bei Spenden ins Ausland ist Vorsicht geboten. Wird nur mit strengen Vorschriften akzeptiert. Also die Organisation abchecken ob etwas auf der Website steht.

  5. Ja der AG versteuert dein Einkommen sowie deine Abfindung. Grundsätzlich gilt hierbei die Fünftelregelung. Also eine fiktive Verteilung der Abfindung auf 5 jahre. Aber nur fiktiv! In den nächsten Jahren spielt das keine Rolle mehr.

  6. Bei der Versicherung informieren. :/ Kann ich nichts zu sagen.

  7. Steuerklasse 3 für deine Frau, falls du nicht mehr oder nur noch teilzeit Arbeiten wirst. Mehr Geld unterjährig. Dafür eventuell eine Nachzahlung.

  8. Kommt auf den Steuerberater an. Wird sicher nicht teuer. Lohnsteuerhilfevereine sollten ausreichen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

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WiWi Gast

Abfindung Arbeit Steuer

Schau doch einfach nach „Abfindung optimieren“ und such dir doch ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater ... Steuer ist individuell nach Lebensumständen, kann man nicht pauschal beantworten

Shakti62 schrieb am 15.02.2021:

Hallo,

ich bin 59 Jahre alt. Ich werde dieses Jahr (2021) im Monat Juni freiwillig aus "dringend betrieblichen Gründe" Arbeitsverhältnis beenden. Ich bekomme eine Abfindung. Ich habe 18 Jahre gearbeitet. Berechnet wird die Abfindung (AlterxArbeitsjahreXBruttogehalt)/396. Abfindung ca. 180.000 €.

Ich bekomme Abfindung im Januar 2022, vereinbart. Ich bin verheiratet. Keine Kinder. Meine Frau arbeitet, Lohnsteuer Karte 5. Meine Lohnsteuer Karte 3. Nun meine Frage?

  1. Lohnt sich nächstes Jahr zu arbeiten wenn ich eine Arbeit bekommen sollte?

  2. Lohnt sich nächstes Jahr für ALG1 zu beantragen oder Ruhen lassen? Wird AlG1 zu Abfindung zugerechnet, d.h. beide Einkommen addiert.

  3. Steuersparen - Rürruprente lohnt sich?

  4. Steuersparen - Spenden - geht auch Ausland gemeinnützige Stiftung Ausland?

  5. Wann soll ich Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragen oder wird über AG vorgenommen?

  6. Krankenversicherung kann ich doch über meine Frau - als Famillien Versicherung ?

  7. Steuerkarte Wechsel wann lohnt sich?

  8. Steuerberatung wie teuer, wobei können Sie helfen? Steuer zu sparen?

Danke für Eure Hilfe

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Shakti62

Abfindung Arbeit Steuer

Aufhebungsvertrag wurde so formuliert ""dringend betrieblichen Gründe" - Freiwillig ist meine Formulierung. Es war einen Angebot vom AG Abfindung oder Vorruhestand, wer will, kann einen Antrag stellen.

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Ceterum censeo

Abfindung Arbeit Steuer

Lieber Shakti,
ich würde hier dringend (!) zu einer persönlichen Beratung z. B. bei einem Steuerberater raten. Ich hatte tatsächlich sogar kürzlich einen ähnlichen Fall in der Mandantschaft. Hier hat der/die Steuerpflichtige sich dann für den künftigen Ruhestand entschieden und die fehlenden Rentenbeiträge im Jahr der Abfindung bis zum Höchstbetrag an die Rentenversicherung gezahlt. Durch die herrliche Fünftel-Regelung konnte Sie diese Aufwendungen größtenteils durch die entstandene Steuererstattung kompensieren. Insbesondere bei einer dynamischen Betrachtungsweise war der ganze Vorgang recht charmant.
Liebe Grüße

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feli

Abfindung Arbeit Steuer

Shakti62 schrieb am 16.02.2021:

Aufhebungsvertrag wurde so formuliert ""dringend betrieblichen Gründe" - Freiwillig ist meine Formulierung. Es war einen Angebot vom AG Abfindung oder Vorruhestand, wer will, kann einen Antrag stellen.

Mein Onkel bekam letztes Jahr einen ähnlichen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Seine Abteilung wurde geschlossen. Er ist schwerbehindert und war in den letzten Jahren nur noch in Teilzeit berufstätig. Innerhalb der Firma fand man für ihn keine adäquate Stelle, die er hätte antreten können. Außerdem wäre ihm über kurz oder lang sowieso gekündigt worden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihm für einige Monate das ALG1 gesperrt, da sie den Aufhebungsvertrag nicht anerkannt hat - galt also wie Eigenkündigung. Ich würde mich vorher bei der Bundesagentur für Arbeit erkundigen, ob sie den Aufhebungsvertrag so anerkennen.

Wenn du vorhast, ALG1 zu beantragen, dann versäume nicht die Antragsfrist.

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WiWi Gast

Abfindung Arbeit Steuer

Ceterum censeo schrieb am 16.02.2021:

Lieber Shakti,
ich würde hier dringend (!) zu einer persönlichen Beratung z. B. bei einem Steuerberater raten. Ich hatte tatsächlich sogar kürzlich einen ähnlichen Fall in der Mandantschaft. Hier hat der/die Steuerpflichtige sich dann für den künftigen Ruhestand entschieden und die fehlenden Rentenbeiträge im Jahr der Abfindung bis zum Höchstbetrag an die Rentenversicherung gezahlt. Durch die herrliche Fünftel-Regelung konnte Sie diese Aufwendungen größtenteils durch die entstandene Steuererstattung kompensieren. Insbesondere bei einer dynamischen Betrachtungsweise war der ganze Vorgang recht charmant.
Liebe Grüße

Hallo Ceterum censeo,

nach dem ich aufhöre zu Arbeiten im Juni, werde ich ALG1 beantragen. d.h. Agentur wird dann nächste zwei Jahre die Rentenkasse bezahlen. Mit 63 Jahre kann ich doch in Rente gehen auch wegen Schwerbehinderung von 100%. Was ist dann die fehlende Rentenbeiträge" die ich Zahlen soll an Rentenversicherung? Wir dieses Geld nach nicht mehr versteuert?. d.h. Lieber Rentenkasse statt Finanzamt.
Viele liebe Grüße
Shakti

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