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Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

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WiWi Gast

Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hallo,

ich habe mich bei der VF als Vertriebsassistentin beworben und muss demnächst nach Hamburg zum Beratertag. War schonmal jemand dort und kann mir Informationen geben?

Dann wurde mir bei meinem Vorstellungsgespräch noch erzählt, ich habe ein monatliches Festgehalt was nicht schlecht ist. Sinkt dieses mit der Zeit?

Bin für jede Antwort dankbar.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Kann mir niemand helfen??

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hallo,
das ist bei der Vofü schon alles optimal.
Wo bekommt man als Quereinsteiger schon die Chance als Angestellter eine neue Ausbildung zu machen.

Ich bin seit 15 Jahren bei der Vofü und kann sagen ruhiger und Sicherer kann man sonst nirgends Arbeiten.
Gruß

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Danke für die Antwort!

Wie sieht das denn mit dem Festgehalt aus? Wird das nach einer Zeit runtergestuft?
Ich hab einfach Angst, dass wenn es mal nicht so gut läuft, ich meine Miete etc. nicht zahlen kann.

Ich habe auch den Eindruck, dass das ganze eine gute Sache ist. Leider haben mich negative Erfahrungsberichte (die ich hier im Internet gelesen habe) etwas verunsichert.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

In der VA Zeit wird mit dem Verkaufserfolg das Festgehalt langsam runtergesetzt.
Was aber nicht Schlimm ist, da durch die Zusammenarbeit ein größtmöglicher Geschäftserfolg generiert wird.
Nach der Ausbildung winkt dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Mit 14 Monatsgehältern und Quartärlicher Tantiemen Zahlung.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hallo,
auch ich habe die Möglichkeit als Vertriebsassistentin bei der Volksfürsorge anzufangen. Wie ist das mit den Ausbildungskosten? Muss ich in irgendwelche Vorleistungen gehen bzw. später etwas zurückzahlen? Kommen finanzielle Forderungen irgendwelcher Art auf mich zu?

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Bevor du den VA Vertrag unterschreibst, lese Ihn in Ruhe durch und lass dich nicht drängen. Kann teuer werden. Ausbildungskosten betragen 11500? und sind unter Umständen zurück zu zahlen. Steht alles im Vertrag. Erhaltene Provisionen sind nach ausscheiden aus der Vofü für einen Zeitraum bis zu 8 ! Jahren zurück zu zahlen. Steht auch im Vertrag. Desto länger du dabei bleibst, desto länger wird auch dein Stornoschwanz.

Mein Tip :
Der Markt gibt die geforderten Zahlen nicht her. Kaum einer kann oder will sich noch an lange Verträge binden.
Lass es.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Unfassbar was man hier liest "es winkt ein Angestelltenverhältnis", hier einige Fakten: Grundgehalt für 3 Monate fix dann wird die Hälfte ins Verdienen gebracht und nach der VA Tätigkeit wird alles ins verdienen gebracht, wöchentlicher Druck war bei mir bis zum geht nicht mehr, Führungskompetenz teilweise nicht vorhanden, Provisionen mau und Zielvorgaben extrem! Bin vor 3 Jahren fertig geworden und froh, dass ich rechtzeitig gegangen bin, habe noch Kontakt mit Kollegen die dort arbeiten und höre leider durch die Bank weg nur negative Erfahrungsberichte. Klar die einen mögen sagen... Vertrieb da weiß man worauf man sich einlasst, das ist richtig! Aber die eine Sache ist Zielerreichung, die andere der Umgang miteinander und eine realistische Zielvorgabe. Hoffe ich konnte helfen.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hallo,
hätte auch die nächsten Tage ein Gespräch in der BD wegen einer Tätigkeit als Vertriebsassistent! Wenn man dann aber alle Kommentare liest, na ich weiß nicht!!!! Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass viel von der Region und der Bezirksdirektion in der man arbeitet, von Erfolg oder Mißerfolg geprägt ist.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Mag sein, dass es ein paar Leute gibt, die "gute" Erfahrungen gesammelt haben.
Insgesamt sage ich euch: Finger weg vom Versicherungsvertrieb.
Egal, was versprochen wird, ihr werdet definitiv Klinkenputzer, das sollte euch bewußt sein.

"Festgehalt" .. :-) 3 Monate a 1850 ? brutto .. dann ist Sense. Ab Monat 4 heißt es : ins Verdienen bringen.
IHK - Prüfung .. der 15 Monate Versicherungsfritzen-Schein ist KEINE anerkannte Ausbildung bring defacto gar nix. Schulungen sind fixiert auf 80% Produkte verkaufen .. fachlich kommt kaum was rüber.
Trotdem muss man für die sehr umfangreiche Prüfung pauken .. natürlich ausserhalb der Arbeitszeiten .. Die Arbeitszeiten sind dazu da, Klinken zu putzen und "Kunden" telefonisch zu belästigen (Da muss man schon Sch... fressen).

Die Funktion der BD's ist die eines Kontrolleurs .. da wird man schon mal am WE und Abends angerufen, wie denn die aktuellen Zahlen so sind .. und WEHE, man kommt in den Unterverdienst !

Urlaub .. 30 Tage im Jahr .. ein Witz !
Wer Urlaub macht, verdient Nichts ! Die Definition "Urlaub" bei der Vofü ist für mich ein Witz !

Mag sein, dass vor 10 oder 20 Jahren der Vertriebsaussendienst ne lukrative Sache war, heute sitzen die Leute auf ihrem Geld .. da wird nicht mal "eben" eine Lebensversicherung geschrieben.

Ich denke, dass die Klinkenputzertage im Allgemeinen gezählt sind. Direktversicherer und gesetzl. Verbote der Kaltakquise (eine gute Sache, wie ich finde) machen den klassischen Versicherern den Gar aus.

Leute, sucht euch lieber eine regelmäßige Arbeit bei regelmäßigem Einkommen, auch da läuft nicht immer alles glatt ...

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Was Du da erzählst ist absoluter Unsinn, Sorry

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Ich kann nur sagen machen und nicht von den Leuten hier etwas vorkrücken lassen ......

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Na super, ich hab morgen ein Gespräch und alle schreiben, dass die Vofü nichts ist,..

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Also ich bin seit 7 Monaten VA bei der Volksfürsorge, bin aber schon gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, sprich ich muss keine Prüfung mehr ablegen. Ich bin sehr zufrieden, man muss wirklich ein Händchen für den Vertrieb haben und vorallem sich selber motivieren können. Der VA Vertrag hat natürlich seine Nachteile, aber auch Vorteile. Wenn ich du wäre, würde ich auf jeden Fall zum Gespräch gehen und danach musst du einfach auf dein Bauchgefühl hören, des wird dir dann schon sagen was du zu tun hast.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hallo,
Ich habe dein Beitrag gelesen, bei mir ist es auch so. Ich bin kurz vor einer Vertragsunterschrift. Habe die Prüfung auch vor 3 Jahren abgelegt und bin kurz vor einer Kündigung bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Die Vofü bietet mir ein Vertag als Agenturleiter im angestelltenverhältnis dazu bekomme ich 2 gute talentierte Verkäufer die dann bei mir arbeiten und dazu den Fachmann erlernen in 12-15 Monaten!

Möchte gerne deine Meinung dazu hören weil mein Bauchgefühl sagt mach es, aber du weisst ja. Loslassen ist schwer und neu anfangen mit Fragezeichen. Kannst du mich erleichtern :-)))

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Sucht mal bei google nach der vofü....
und dann den bericht bei der wivo lesen!
das sagt alles über ein unternehmen aus, dass mal top zu den mitarbeitern war und nun richtung abgrund geht.
glaubt mir, so leicht ist es dort nicht mehr und der bericht der wiwo entspricht den tatsachen!

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Also ich muss euch sagen lasst die Finger von der Volksfürsorge, da gehen momentan so viele Leute, die machen euch nur noch fertig das hat mit vertrieb nichts mehr zu tun. Man setzt Methoden ein, die früher bei der HMI angewandt worden sind. Nebenberufler einstellen, auslutschen weg und neue.
Provisionen wurden in allen Bereichen gekürzt, Sonderzahlungen ebenso, enorme Ziele, Führungskräfte ohne Wissen von dem was sie tun und vieles mehr. Ich würde nie wieder da hingehen, wenn man mich nochmal fragen würden. Nie wieder Volksfürsorge ich kann auch keinen Raten es dort zu versuchen, auch wenn jeder seine eigenen Erfahrungen machen sollte, dann geht lieber zu einem anderen Unternehmen in der Branche. Gott sei Dank bin ich dort weg.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Ich habe mich dort auch einmal beworben, die Stellenanzeige schrieb einen einen Sachbearbeiter im Bereich Vetrieb mit Festgehalt aus.

Als ich dort einen Termin zum VG erhielt, fragte mich der HR-Mitarbeiter ob denn UNBEDINGT eine Festgehalt nötig sei. Für die Stelle würde nur Versicherungsverkäufer auf Provisionsbasis gesucht. Die Anzeige sei ein Fake.

Ich habe dann abgewunken und den Termin für das VG storniert.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

es ist unruhig bei der vofü.

im allgemeinen geht doch im kerngeschäft der versicherer nichts mehr.
gesellschaften verabschieden sich nach und nach von der garantieverzinsung. welcher kunde soll dann noch eine lv abschließen, der nicht völlig bräsig in der birne ist?

die unternehmen wollen dies natürlich nicht wahrhaben und wiederholen ihren vertriebsmüll immer und immer wieder, damit zumindest führungskräfte und diverse zinnsoldaten an der front den mist glauben.

das geschäft im allg. und der außendienst im besonderen ist am ende.

der kuchen ist verteilt und die leute haben die schnauze voll davon, innerhalb von 3 jahren vom 7. "neuen" kundenberater bzw. von der aktuellen vertriebsassi-wurst angerufen zu werden, der ihnen "wichtige informationen zu ihren versicherungen" mitteilen will und muss und darüberhinaus einen "besuchsauftrag" aus hamburg vorliegen hat. les jeux sont faits.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Kann meinem Vorredner nur zustimmen.

Zusätzlich schwer bei der VoFü:
ausgelutschte Bestände - oftmals nur 1 Vertrag oft sogar storniert oder ruhend.

Identitätsproblem: Kunden sind der Meinung, die VoFü gibt es nicht mehr - und ist faktisch auch Generali.

Von BD zu BD unterchiedlich: Einarbeitung und Schulung fix.

Denkt an diesen Beitrag, wenn ihr folgenden Satz hört:
Setzt dich mal hin und schreib mal Namen auf, die wir notfalls anfahren können, falls wir mal nicht genügend Termine haben...

Die Volksfürsorge "kauft" VAs ein, damit sie dessen Kontakt zu Kunden verwursten können. Wenn dann auch nur 1/4 der Kontakte bleibt, lohnt es sich für die wohl.

Vorher wird euch auch empohlen, direkt eine Powerrente als bav abzuschließen. Das bringt euch aber allen nichts, wenn man nur 6 Monate bleibt. Lasst die VL lieber in einen Bausparvertrag laufen - dann habt ihr auch im Fall der Kündigung das Geld wenigstens mitgenommen. die bAv könnt ihr dann noch immer ziehen um das Jahresziel zu erreichen.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Grundsätzlich: Bei der Volksfürsorge gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Vergütung. Die kann sich jeder Bewerber (der übrigens die Möglichkeit nutzen sollte, das Unternehmen als Mitarbeiter im Zweitberuf einfach unverbindlich kennenzulernen) von seiner künftigen Führungskraft geben lassen und diese besprechen. Es gibt (unabhängig von Schwankungen im vertrieblichen Erfolg) ein Garantiegehalt. Dieses wird nicht unterschritten. Nach der Ausbildung kann man sich nach der Übernahme auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld freuen. Wir freuen uns immer auf Mitarbeiter, die erfolgreich sein wollen und sich fördern lassen. Unsere Ausbildung und unsere Beratung sind getestet und mit "sehr gut" bewertet. In jeder Bezirksdirektion kann man sich bewerben. Voraussetzung sind u.a. Führerschein, PKW und ein einwandfreier Leumund. Wer in BS und Umgebung Interesse hat: 0531/70127111 - Anette Thiel Bezirksdirektorin Braunschweig

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Garantiegehalt / Garantieeinkommen

Hallo,
dies ist nicht so ganz richtig:

Es gibt ein Garantiegehalt. Dieses wird nicht unterschritten.

Das Garantieeinkommen kann durch ein VA-Storno unterschritten werden.
Es gibt ehemalige VA-Kollegen (Vertriebsassistenten) die Brutto ? 800.- oder ? 1000.- haben.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Das Garantiegehalt muss ins verdienen gebracht werden. Ansonsten baut sich ein Unterverdienst auf.
Dieser Unterverdienst muss bei Ausscheiden zurück gezahlt werden.
Für Provisionen ist man noch 8 Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen haftbar zu machen.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Dem ist nicht ganz so.
Unterverdienst wird im Januar eines jeden Jahres mit Überverdienst verrechnet und gegebenenfalls ausgebucht.

Wer z.B. das ganze Jahr im Unterverdienst rumdümpelt und nicht ein einziges Mal mehr als das Garantieeinkommen generiert hat , bekommt den Unterverdienst ausgebucht und fängt im Januar wieder bei Null an.

Allerdings ist man so unproduktiv und für das Unternehmen auf längerer Sicht nicht tragbar. Zurückzahlen muss man den ausgebuchten Unterverdienst jedoch nicht.

Nur Überverdienste und Stornos bis ca. 5-8 Jahre, bei fehlender Stornoreserve nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

"Nur Überverdienste und Stornos bis ca. 5-8 Jahre, bei fehlender Stornoreserve nach Ausscheiden aus dem Unternehmen."

? Was ist damit ?

Überverdienst und Stornos bis ca. 5-8 Jahre ?

Mal eine andere Frage, hat jemand Erfahrungen bzgl. eines BD Programmes (Trainee im Vertrieb mit Ziel "Bezirksdirektor") ?

Geht ca. 24 Monate (12 Vertrieb, 6 - 12 Monate Führungskräfteausbildung) und im Anschluss, je nach Flexibilität auch direkte Option auf Leitung einer Bezirksdirektion.

Gibt es Erfahrungswerte? Irgendwas interessantes, was hilfreich wäre ?

Bitte keine Antworten wie "VoFü ist scheisse ..." ... Bitte nur sinnvolle und nachhaltige Kommentare, bzw. Antworten.

Vieeeelen Dank im Voraus!!!

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

ich muss immer über solche Kommentare wie Vofü ist scheisse herzhaft lachen.

ich habe 2005 meine Ausbildung bei der Volksfürsorge begonnen ( Versicherungskaufmann) bin seit mittlerweile 9 Jahren in diesem Unternehmen tätig.
Diesen Sommer werde ich die Ausbildung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen abschließen, welche mir ebenfalls von der Vofü gezahlt wird.
Natürlich ist es logisch, dass die Volksfürsorge bei Ausscheiden nach Beendigung der Ausbildung das Geld für diese zurückverlangt, jedoch nur, wenn zu einem direkten Konkurrenten gewechselt wird.

Jetzt mal ganz ehrlich würdet ihr das als Chef nicht auch machen?
Jedenfalls werde ich das Unternehmen zum 01.07. diesen Jahres verlassen, da ich aufgrund meiner Ausbildung ein lukratives Jobangebot bekommen habe, welches nichts mit dem Außendienst zu tun hat.

Zu dem Thema Druck, kann ich nur sagen, dass dieser in jedem Job vorhanden ist. In der Versicherungsbranche ist es umso schlimmer, da man Umsatz bringen muss. Dies ist aber nicht nur bei der Vofü so, dies gibt es auch bei der Allianz und Konsorten, mit dem Unterschied, dass man halt selbständiger Handelsvertreter nach §84 HGB ist.

Ich würde jedem Raten vor einer VA Tätigkeit einfach mal Nebenberuflich in den Job einzusteigen um auszutesten, ob dieser meinen Vorstellungen entspricht.

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag, Erfahrungen

Mich würde mal interessieren, wie das mit den Arbeitsmaterialien wie Handy, computer usw. ist. Ich habe gehört, man muss die Telefonkosten selber tragen... ist das üblich und wie soll das funktionieren???

Außerdem kann man es nach 3 Monaten schaffen, seinen Lohn ins Verdienen zu bringen??? das ist meine große Angst...hat jemand Efahrungswerte?? danke für die Unterstützung!!!

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag, Erfahrungen

Bla bla bla

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hallo,

ich verstehe das nicht ganz. Ich bin seit 1.4 PV, wurde also nach der VA Zeit übernommen. Die Monate April, Mai und Juni musste ich zunächst nicht, dann ein Drittel und dann zwei Drittel ins Verdienen bringen. Seit Juni bin ich nun im Unterverdienst. Ich möchte das Unternehmen nun evt. zum 1.4.2015 verlassen und zu einer anderen Gesellschaft gehen. Letztes Jahr, 2013, wurden mir 4000 ? Unterversienst ausgebucht zum Ende des Jahres. Wenn ich nun zu ende März kommenden Jahres kündige, bzw. um einen Aufhebungsvertrag bitte, was müsste ich da zurückzahlen? Man hört auch immer wieder, dass man da garnichts zahlen muss und sich darauf berufen kann, dass man ja keine Chance auf Nachbesserung hat. Am Ende würde sich dann immer "friedlich" geeinigt. Kann mir jemand das genau erklären?

Danke und viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Moin,
wenn du das Unternehmen zum 30.03.15 verlässt, werden die letzten 12 Monate betrachtet.
Das was du in den Monaten an Mehreinkommen hattest (alles größer dem Mindesteinkommen) wird mit dem Minus zum 30.03.15 verrechnet. Hattest du also ein Mehreinkommen musst du bist maximal dieser Summe zurückzahlen, wenn du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Minus bist.

Beispiel: In den letzten 12 Monaten: Zeitraum 01.04.2014 bis zum 31.03.2015 hattest du in 2 Monaten insgesamt ? 3000.- Überverdienst. Bei Ausscheiden Ende März hast du ein Minus von ? 2450.- aufgebaut. Dann sind sofort die ? 2450.- zurückzuzahlen. Bei einem Minus größer ? 3000.- sind nur die ? 3000.- zurückzuzahlen. Einen AVAD Eintrag über die zurückzuzahlende Summe wird sofort in die Wege geleitet (war bei mir und Kollegen so). Alles an Provisionen was nach dem 01.04.2015 kommt wird einbehalten und mit kommendem Storno verrechnet. Stornos aus der VA-Zeit sind, sofern du als VA im Plus warst, ebenfalls zurückzuzahlen.

Von friedlichen Einigungen habe ich bisher nichts gehört, im Gegenteil, ich kenne keinen der nicht vor dem Arbeitsgericht klagt oder geklagt hat.

Viele Grüße und viel Erfolg

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WiWi Gast

Volksfuersorge MIZ Vertrag kündigen - Stornoreserve?

Hallo meine Frage ist was passiert wenn ich meinen MIZ Vertrag kündige und eine Stornoreserve mit 361 Euro am 31.12.2012 stehen habe. Wie verhält sich das ?

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WiWi Gast

Re: Volksfürsorge - Festgehalt + Beratertag

Hey zusammen,

ist o.g. nock aktuell? Aufgrunddessen das es die VoFü gar nicht mehr gibt??

Viele Grüße

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Artikel zu VF

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