Der Poster hat aber Recht. Auch im Steuerrecht gilt übrigens der Grundsatz "substance over form".
Die Big4-Regelung unterscheidet sich nicht von einer anderen x-beliebigen Firmenwagenregelung. Man verzichtet implizit/explizit auf einen Teil des Gehaltes und muss dafür den geldwerten Vorteil versteuern. Es ist übrigens auch Full-Service-Leasing.
1% plus 0,03% je Entfernungskilometer der Arbeitsstätte. 10 Entfernungskilometer machen dann also 1,30%, also auf's Jahr 15,60% bzw. auf drei Jahre 47%. D.h. man hat in drei Jahren 47% des Wertes des Autos versteuert. Stattdessen hätte der AG die Leasingrate auch als Gehalt auszahlen können und man hätte sich dann vom Nettogehalt ein Auto geleast. Die Unterschiede nach Steuern sind minimal.
40.000 EUR Listenpreis - 400 EUR Leasingrate - 520 EUR geldwerter Vorteiler - 220 EUR Steuern
oder
400 EUR mehr brutto - 230 EUR mehr netto
(42% Grenzsteuersatz in beiden Fällen)
Fall A: 220 EUR Steuern = Kosten iHv 220 EUR
Fall B: 230 EUR mehr netto, 400 EUR Leasingrate = Kosten iHv 170 EUR
In diesem Fall wäre also das private Leasing kostengünstiger. Wenn man näher an der Arbeitsstätte wohnt, ist es steuerlich vergleichbarer. In jedem Fall am besten kommt man allerdings, wenn man das Auto privat finanziert und dann bspw. bei der Versicherung seine private SF-Klasse einbringt.
Ein Dienstwagen ist eher ein Statussymbol bzw. einfach ein Lockangebot an den AN. Steuerlich stellt man sich damit keinesfalls besser, bestenfalls ist es vergleichbar mit ein direkten Auszahlung des Gehaltes statt dass der AG mit diesem Geld das Auto finanziert (=least).
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