WiWi Gast schrieb am 23.01.2020:
Keine Leistungszulage verstößt gegen den Tarifvertrag bei normaler Leistung muss etwas im Bereich von 14% gezahlt werden wenn jemand keine Zulage erhält müsste er schon so schlecht sein das man ihn eigentlich kündigen muss.
Sicher das Ihr ein Tarifunternehmen seit oder einfach nur der IGM als Bezug genommen wird? Grade bei Zulieferern von großen IGM Buden orientiert man sich natürlich am IGM um keine Mitarbeiter zu verlieren. Der IGM hat die Leistungszulage aber als feste Komponente vorgesehen sprich ohne Zulage ist das Gehalt zu niedrig.
Nicht böse gemeint, aber was du hier erzählst ist völliger Quatsch. Der IGM Tarif verlangt, dass jedem MA eine Leistungszulage nach einer Wartezeit von 6 Monaten zusteht. Wie hoch diese ist hängt lt. Tarifvertrag von der Leistung ab, in der Praxis von der Betriebszugehörigkeit.
Die Leistungszulage muss nicht sofort 14% sein und das wird sie bei Einsteigern auch nie sein (..mit Ausnahme der Unternehmen die pauschal jedem 14% zahlen. Die gibt es, die sind aber enorm selten).
Einsteiger haben typischerweise Zulagen im Bereich von 3-7%. Und diese Zulagen werden zurückgestuft wenn die EG-Stufe erhöht wird. Bsp (BW): Hast du EG12 mit 7% und steigst in die EG 13 auf, bekommst du z.B. nur noch 4% LZ.
Fazit: Bis du deine Ziel-EG und die 14% LZ erreichst ziehen einige Jahre ins Land. Und da ist nirgendwo ein Verstoß gegen den Tarifvertrag.
Möglicherweise hast du hier etwas mit einer anderen Regelung aus dem Tarifvertrag verwechselt. Diese schreibt vor, dass über den gesamten Betrieb gesehen durchschnittlich eine Leistungszulage von 14% gezahlt werden muss. Diese Bedingung erfüllt der Betrieb aber auch wenn ein Einsteiger 3% hat und die alten Hasen 25%. Und erfüllt der Betrieb diese Bedingung einmal nicht, dann erhöht er trotzdem nicht die Leistungszulagen, sondern zahlt dann eine sogenannte "Ausgleichszahlung" an alle Mitarbeiter.
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