Für Krankenversicherung (KV): Unter 25 und unter ~6000Euro im Jahr verdienen und als Student gelten (s.u.) = musst keine KV zahlen wenn du über die Eltern versichert bist. Sonst halt ~90Euro/Monat
Für Studentenstatus: "muss deine Hauptbeschäftigung sein", sprich du darfst unter dem Semester nicht regelmäßig über 20h arbeiten (Ausnahme: Semesterferien) und musst natürlich irgendwo eingeschrieben sein. Ob du in deinen 20h 100Euro oder 10.000Euro verdienst, ist dabei vollkommen wurst. Und du musst natürlich die Studienordnung der jeweiligen Uni/FH/Studienfach beachten.
Ich selbst bin seit 2J Wirtschaftsjurist. Ich sehe das Scheinstudium (also nur eingeschrieben zu sein, um irgendwelche Art von Vorteilen zu haben) als Betrug - aber nur in den wenigsten Fällen lässt sich der Betrug tatsächlich nachweisen. Betrug ist es DEFINITIV nicht (entgegen so mancher Meinung hier), wenn das Studium berufsbegleitend / "tatsächlich gewolltes" Zweitstudium ist. Die zu beziehenden Leistungen (z.B. Semesterticket) sind von Hochschule zu Hochschule anders geregelt. In Berlin z.B. erhält man meines Wissens das Semesterticket mit dem Semesterbeitrag und hätte gar keine Möglichkeit, darauf zu verzichten. Der Unterschied zwischen Erhalt und Kauf ist ein anderes Kapitel, das juristisch deutlich komplexer ist. Ggf. ist man in der Nachweispflicht, wenn denn ein Scheinstudium zu einem Zeitpunkt vermutet wird. Das sollte in diesen Fällen aber dann auch problemlos möglich sein.
Damit ergibt sich folgende Grauzone für folgende Personen (hier Person A):
-Person A arbeitet mehr als 20h
UND
-Person A ist in einem Studiengang aktiv eingeschrieben
UND
-Person A bezieht passiv Leistungen, die sich aus dem Studentenstatus ergeben (z.B. Erhalt, NICHT kauf, eines Semestertickets)
UND
-Person A erbringt keinerlei Leistungen fürs Studium (Vorlesungen, Hausarbeiten, Prüfungen, ECTS..) --> Die Gründe hierfür sind wichtig und müssen nachweisbar sein.
UND (das ist the tricky part)
-Person A hat die Absicht zu studieren (Absicht messbar mit den im vorherigen Punkt aufgezählten Leistungen)
Wenn all diese Punkte zutreffen, dann ist es prinzipiell eine Grauzone und würde garantiert nicht weiter verfolgt werden.
Problem: Die letzten zwei Punkte würden einen unter Generalverdacht stellen und eine genauere Prüfung nach sich ziehen (wenn Mittel verfügbar). Daher sollte man gewappnet sein, sich auch in 5Jahren erklären zu können. Wenn man das nicht kann, dann lieber Finger weg von solchen Lösungen.
Beispiel aus meinem Umfeld: Studienabbrecherin wurde vor einem Jahr des Betrugs verdächtigt (Bafög). Wurde fallen gelassen weil sie nachweisen konnte, dass ihre Eltern während der Studienzeit krank wurden, sie hat in 3Jahren immerhin 30ects geleistet (besser als 0), ein Professor kannte sie aus den Sprechstunden (und hat das schriftlich bestätigt) und ihr Arbeitgeber (400euro-Basis) hat auch ausgesagt, dass sie dort keine langfristigen Beschäftigungspläne hatte (war befristet).
Ähnlich wäre es dann wohl bei Semesterticket usw.
Hoffe, ich konnte etwas Klarheit reinbringen.
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