@ Ich hab mir mal die Mühe gemacht und die Einstiegsgehalter?
Laut IG ? Metall BW beträgt das Einstiegsgehalt laut Tarifvertrag 55k für eine 35 h/Woche (EG 12) bzw. 60k für eine 40 h/Woche (EG 13).
Quelle: (Öffentl.)Vortrag eines Beauftragten der IG ? Metall BW.
Wenn man sich die Gehälter ansieht, dann ist es häufig so, dass im Durchschnitt, trotz der dargestellten u. von Dir in Frage gestellten - Gehaltssprünge, untertariflich bezahlt wird. Zu diesem Ergebnis kommt man bereits, wenn man einen Durchschnitt aus den im jeweiligen Beitrag genannten Zahlen bildet.
Bezieht man Überstunden u. laut Tarifvertrag eigentlich fällige Gehaltserhöhungen noch in die Betrachtung ein, dann kommen (deutlich) untertarifliche Gehälter dabei heraus.
Bsp. (fiktiv):
40k 1. Jahr
45k 2. Jahr
70k 3. Jahr
Summe: 155 000k : 3 (Jahre) = 51,6k
D.h. selbst jemand, der einen solchen Gehaltssprung im dritten Jahr hat, würde die ersten drei Jahre deutlich untertariflich verdienen, selbst wenn man Überstunden u. entgangene Gehaltssteigerungen nicht berücksichtigt ! Bezieht man diese in die Betrachtung mit ein, wird das Gehalt natürlich noch schlechter.
Letztlich verfolgt man mit den niedrigen Einstiegsgehältern u. dem Gehaltssprung im dritten Jahr ? so er denn kommt ? zwei Ziele:
- Die Absolventen sollen richtig ackern. Wer darauf angewiesen ist, dass der Chef ein paar Krümel fallen lässt, kann Überstunden nicht mehr verweigern oder auf sonstige Rechte bestehen. Er hat keine andere Wahl, als diese stillschweigend aufzugeben.
- Mit dem Gehaltssprung verhindert man faktisch einen Wechsel des eingearbeiteten u. bewährten Mitarbeiters, da man lediglich (einen Teil !) des zuvor ungerechtfertigterweise einbehaltenen Gehalts ausbezahlt. Es findet nur scheinbar eine Gehaltserhöhung statt. Das eigentlich fällige Einstiegsgehalt wurde nicht ausbezahlt, die eigentlich fälligen Gehaltserhöhungen wurden unterschlagen. Evtl. an diesem Mitarbeiter interessierte ArbG. kann man leicht überbieten, ohne tatsächlich mehr zu bezahlen.
Im Ergebnis hat man massiv Gehalt eingespart, trotzdem maximale Leistung aus dem Mitarbeiter herausgeholt u. (faktisch) verhindert, dass er wechselt.
Sollte man den Mitarbeiter ? aus welchen Gründen auch immer ? aber loswerden wollen, verweigert man ihm einfach den Gehaltssprung. Er wird sich dann von allein anderweitig umsehen. In diesem Fall braucht einen das Kündigungsschutzgesetz auch nicht zu scheren. Gehalt wurde auch in diesem Fall massiv eingespart.
Du hast es selbst bereits angemerkt, warum sollte jemand in einem anonymen Forum bewusst eine unwahre Gehaltsentwicklung angeben ?
Könnte man aber andererseits nicht annehmen, dass jovial ? pauschalisierende Beiträge, die ? betont - nur die Aufdeckung der Wahrheit bezwecken sollen ? ohne freilich diese behauptete Wahrheit zu nennen, geschweige denn Belege dafür ? einem Interesse des Verfassers dienen ?
Die Beiträge werden dann bewusst so formuliert, dass eine Verwunderung u. Unglaube des Verfassers ob der Absurditäten offensichtlich werden u. nicht zu übersehen sind.
Zweck dieser Formulierungen könnte sein, seine Glaubwürdigkeit zu betonen.
Hat jemand, der die Wahrheit sagt, es nötig, seine Glaubwürdigkeit zu betonen ?
Könnte es sogar sein, dass diese Beträge den Zweck verfolgen, Verunsicherung zu verbreiten ? Einem Arbeitgeber(vertreter) kann diese (ansatzweise !) hergestellte Transparenz doch nicht recht sein.
Nur ein paar Gedanken?
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