Tipps für ein Auslandsstudium in Kanada
Wer im Rahmen des Studiums ein Auslandssemester in Kanada machen will, braucht nicht immer die sogenannte Study Permit. In vielen Fällen ist das schon mit einer eTA möglich.
Kurzstudium oder Austauschprogramm mit einer eTA
Die eTA Kanada ist oft die ideale Einreiseerlaubnis für ein Auslandsstudium. Eine der Voraussetzungen der Einreise mit einer eTA ist allerdings immer, dass das Studium oder der Austausch und somit auch der Aufenthalt in Kanada nicht länger als 6 Monate dauert, da dies der maximale Zeitraum für einen Verbleib mit einer eTA ist. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise, bei der in aller Regel auch der Reisepass mit einem Stempel versehen wird, aus dem das Datum hervorgeht, an dem die Ausreise erfolgen muss.
Generell kann diese Einreiseerlaubnis abgesehen von Bildungszwecken
- auch für touristische Reisen,
- Geschäftsreisen
- oder den Besuch von Familien und Freunden genutzt werden.
Die Einreise mit einer eTA Kanada hat den weiteren Vorteil, dass das Dokument für zukünftige Reisen nach Kanada fünf Jahre lang gültig bleibt. So kann danach beliebig oft nach Kanada eingereist werden. Dies ist allerdings nur möglich, sofern dies mit dem Reisepass erfolgt, mit dem der Antrag gestellt wurde. Zwar kann die eTA so für mehrere Kanada Besuche benutzt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich etwa ein achtmonatiges Semester absolvieren lässt, indem zwischendurch kurz ausgereist wird. In diesem Fall ist es nur möglich in Kanada zu studieren, wenn vorher eine Study Permit beantragt wird.
Längerer Studienaufenthalt mit einer Study Permit
Für ein Studium das über die Länge eines Auslandssemesters von 6 Monaten hinausgeht, ist es verpflichtend eine Studienvisum (Study Permit) zu beantragen. Dies macht einen längeren Aufenthalt in Kanada möglich. Bei der Beantragung eines solchen Visums muss
- ein Einladungsbrief von der Schule, Hochschule oder Universität vorgelegt werden,
- sowie ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in Kanada erbracht werden.
Beim Visumantrag muss außerdem bescheinigt werden, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin
- nicht vorbestraft ist
- und bei bester Gesundheit ist.
Dieses Visum dient gleichzeitig als Arbeitserlaubnis für einen Nebenjob während des Studiums. Dies bedeutet in der Praxis, dass Studierende bis zu 20 Stunden auf dem Campus arbeiten dürfen. Für das Arbeiten außerhalb des Campus wird ein separates Arbeitsvisum (Work Permit) benötigt.