Diese schnellen und allgemeinen Rückschlüsse ("no way, fake!!") sind bedauerlich.
Viele insb. grosse Firmen sind "so doof" solche Leistungen in den Vertrag zu schreiben. Wo denn sonst?
Ok, häufiger ist das im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nachzulesen, wieviele Gehälter ausgezahlt werden.
Selbst darüber hinaus kann ein mehrmals gezahltes Weihnachtsgeld zur Pflicht werden, Stichwort "betriebliche Übung".
Sonderleistungen sind eine andere Geschichte: Sonderleistung, Erfolgsbeteiligung, variabler Bonus können schwanken. Aber auch hier ist bei den AG die ich kenne genau nachlesbar, wie er sich zusammen setzt: z.B. eine Mischung aus Umsatz und Gewinn der Einheit oder des Konzerns, und x % vom Jahresgehalt bei 100% Zielerreichung.
Andere sind sozialer und zahlen nach Kopf. In der Autoindustrie bei Porsche und Audi habe ich im Frühjahr von Sonderzahlung von 7k - 8k pro Mitarbeiter gelesen, wenn ich mich richtig erinnere.
Ein AT Mitarbeiter nach 2 Jahren in einem erfolgreichen Geschäftsjahr?
Da sind 13k oder in diesem Fall knapp 20% vom Jahresbrutto (egal wo sich das Recht herleitet und ob es in 12 oder 14 Gehältern ausgezahlt wird) schon drin.
Im nächsten Jahr sind es vielleicht auch 15 oder nur 2k.
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