Kurz zur steuerrechtlichen Einordnung, bevor noch mehr "Meinung" kommt. Die Studiengebühren eines Masterstudiums stellen idR als Kosten der Zweitausbildung Werbungskosten dar. Diese können im Jahr d ...
Fraglich könnte aber sein, ob sich die Steuererklärungen überhaupt lohnen. Möglicherweise drückt er seine Einkünfte als Werkstudent in 2018 mit den Werbungskosten aus 2018 bereits unter die Frei ...
WISO 2019.
Die Software habe ich benutzt. Ist zwar kostenpflichtig (glaube 30€/Jahr), hat mich aber gut an der Hand genommen, weil ich mir selbst unsicher war.
Beide Vorredner haben sowohl Recht als auch Unrecht :)
1. Grundsätzlich gilt, dass kein Abzug von WK möglich ist (nur Sparer Pauschbetrag von 801 EUR). Hier gibt es ein laufendes BFH-Verfahren. I ...
Der Abzug von Werbungskosten für ein Zweitstudium hat in Deutschland keine große Bedeutung, da die Studiengebühren meistens läppisch sind. In andere Länder zahlt man z. B. 100.000 Dollar, da wirk ...
Lounge Gast schrieb:
>
> zweitstudium geht, erststudium nicht
Erststudium geht auch, sofern vorher eine Ausbildung absolviert wurde.
Ausgeschlossen wird explizit die Erstausbildung, dies kan ...
Handelt es sich um ein Erststudium? Falls ja, dann kannst du es höchst wahrscheinlich nicht als Werbungskosten geltend machen und somit auch keinen Verlustvortrag beantragen. Anders sieht das bei ein ...