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Insolvenzverwalter werden: Diese Qualifikationen und Voraussetzungen sind notwendig

Der Beruf des Insolvenzverwalters ist sehr vielschichtig und erfordert weit mehr, als ein gutes Abitur und Studium. Um Insolvenzverwalter zu werden, ist ein Studium z.B. im Bereich Jura oder Insolvenzrecht aber die Basis.

Insolvenz-Schriftzug aus kleinen Bausteinen auf grauem Untergrund.

Beruf des Insolvenzverwalters: Karriereausblick, Chancen und Voraussetzungen
Das Berufsbild des Insolvenzverwalters verspricht in der Praxis, eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit zu sein. Immerhin wird dem Insolvenzverwalter die wichtige Aufgabe zuteil, die Gläubiger des Schuldners, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bestmöglich zu befriedigen. Gleichzeitig soll der Schuldner am Ende des Verfahrens schuldenfrei sein. Für die Ergreifung dieses Berufes ist ein gutes Abitur und ein daran anschließendes Studium, beispielsweise im Bereich Jura oder Wirtschafts- und Insolvenzrecht erforderlich.
 

Diese Voraussetzungen sind für den späteren Beruf des Insolvenzverwalters nötig
Immer dann, wenn Privatleute oder Firmen als Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr nachkommen können, weil sie überschuldet und damit zahlungsunfähig sind, kommt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Betracht. Erforderlich ist hierfür die Bestellung eines Insolvenzverwalters mit dem Ziel, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen und das Vermögen des Schuldners gerecht aufzuteilen. Gleichzeitig wird für den Schuldner die Restschuldbefreiung intendiert.

Weil der Insolvenzverwalter sehr gute juristische Kenntnisse benötigt und ein ausgeprägtes Organisationstalent besitzen muss, sind in diesem Beruf meistens studierte Volljuristen tätig. Qualifizierende Studiengänge sind nach einem sehr guten Abitur also einerseits

Abgesehen davon können ebenfalls Betriebswirte sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Erlangung des insolvenzrechtlichen Fachwissens später als Insolvenzverwalter tätig werden.
 

Diese Tätigkeiten umfasst das Berufsbild des Insolvenzverwalters in der Praxis
Insolvenzverwalter können sowohl vor Verfahrenseröffnung, als auch danach aktiv werden. Die Aufgaben sind sehr komplex und bedürfen

Das gilt umso mehr, wenn Firmen insolvent sind. Handelt es sich dabei um Handwerksbetriebe, ist es häufig auch die Aufgabe des Insolvenzverwalters, den vorhandenen Maschinenpark zu liquidieren. Als erste Tätigkeiten erfolgt hier die Erstellung eines Insolvenzgutachtens. Zurückgegriffen werden kann hierbei auf die Hilfe von spezialisierten Industrieauktionshäusern, die Gebrauchtmaschinen zu möglichst hohen Preisen veräußern. Je nach Qualität kümmern sich die jeweiligen Anbieter nicht nur um die eigentliche Versteigerung, sondern ebenfalls um den Abbau und die Verbringung der Maschinen zum Käufer. Dies inkludiert sowohl die Verladung, als auch die Zollabwicklung.
 

Notwendige Erfahrungen, die Auswahl des Insolvenzverwalters und die Vergütung
Ausgewählt wird der für ein Verfahren zuständige Insolvenzverwalter in der Praxis vom Amtsgericht. Das sogenannte "Hannoveraner Modell" sichert die Verwalterauswahl und greift hierbei auf Kriterien wie Erfahrung, Ausstattung, ein vorhandenes Büro und Anfechtungsquoten zurück.

Vergütet wird der Insolvenzverwalter nach den Vorgaben der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung, kurz InsVV. Laut §2 richtet sich dabei der Lohn nach der Insolvenzmasse, wobei die Vergütung gängigerweise nach Abschluss des Verfahrens ausbezahlt wird. Die Grundvergütung gestaltet sich wie folgt:

Tätig werden Insolvenzverwalter in der Regel, nachdem sie mehrere Jahre anwaltlich angestellt oder mit einer eigenen Kanzlei für Wirtschaftsrecht tätig waren und entsprechende Erfahrungen sammeln konnten. Final schließen sie sich dann auch einem Berufsverband an.