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VersicherungenKV

Gesetzliche Krankenversicherung für Berufsanfänger

Die Studienzeit empfinden viele Menschen als eine der schönsten Lebensphasen. Man hat lange Semesterferien, Zeit zum Reisen und lernt ganz unkompliziert interessante Menschen kennen. Obwohl viele Studenten nicht mehr zuhause, sondern in WGs oder mit dem Partner zusammenleben, sind sie oft noch über die Krankenversicherung der Eltern abgesichert. Doch was ändert sich mit dem Einstieg in die Berufstätigkeit?

Eine Hand schreibt "Gesetzliche Krankenversicherung für Berufsanfänger" auf eine Kreidetafel.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Wer im Studium nebenbei jobbt und dabei nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient, ist grundsätzlich über die Familienversicherung der Eltern mitversichert (allerdings höchstens bis zum 25. Lebensjahr). Sobald das eigene Einkommen diese Grenze übersteigt, muss sich jeder selbst versichern - das gilt demnach für die meisten Berufseinsteiger. Ihr erster Weg führt meist in eine gesetzliche Versicherung. Schließlich ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nur für diejenigen möglich, deren Gehalt eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet (3.975 Euro monatlich, Stand: 2018). Alle anderen landen zwangsläufig bei einer der rund 240 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Im Gegensatz zu den Leistungen der Privatversicherer unterscheiden sich die medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen von Anbieter zu Anbieter nicht so stark. Es ist gesetzlich geregelt, worauf der Versicherte bei bestimmten Erkrankungen Anspruch hat. Für die Behandlungsmethoden, für die gesetzliche Versicherungen aufkommen, gilt die Vorgabe, dass sie

Damit ist die Auswahl als gesetzlich Versicherter in der Regel stärker eingeschränkt als bei einer privaten Versicherung. Nichtsdestotrotz kann jeder durch die freie Arztwahl gemäß der aktuellen Gesetzeslage grundsätzlich entscheiden, welcher Arzt die Therapie durchführt.
 

Zusatzleistungen und Boni machen den Unterschied

Während sich die Therapiemöglichkeiten und verschriebenen Medikamente bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen nur wenig unterscheiden, können sich die monatlichen Beiträge deutlicher von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Grundsätzlich orientieren sich die Beiträge am monatlichen Bruttogehalt:

Es lässt sich also schon allein mit einem Vergleich der Mitgliedsbeiträge etwas Geld sparen - das ist gerade für Berufseinsteiger relevant, deren Einkommen oft noch vergleichsweise niedrig ist. Doch sollte man sich deshalb nur an den monatlichen Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren und beim günstigsten Angebot direkt zuschlagen? Eher nein, denn auch die Krankenkassen unterliegen dem Wettbewerbsdruck und versuchen, Kunden mit Schnäppchen zu locken. Und wie überall gilt: Wer Kosten spart, muss oft Abstriche bei der Qualität machen. Deshalb sind es nicht nur die monatlichen Beiträge, die verglichen werden sollten, sondern vielmehr das Gesamtpaket - dazu zählen auch die Zusatzleistungen und Bonusprogramme.
 

Welche gesetzliche Versicherung hat die besten Leistungen für Berufsanfänger?

Laut des großen Vergleichstest des Magazins "€uro" ist es die Techniker Krankenkasse, die die besten Leistungen für Berufseinsteiger bietet. Bewertet wurde der Leistungsumfang von 85 gesetzlichen Krankenkassen in Kategorien wie

Ein weiterer Vorteil der Techniker Krankenkasse: Sie arbeitet mit der Envivas Krankenversicherung AG zusammen, die zu den Versicherungsleistungen der TK passende Produkte anbietet, mit denen Mitglieder ihren Versicherungsschutz auf Wunsch optimieren können.

Ein Taschenrechner, Karten der Techniker Krankenversicherung und Informationsunterlagen der Envivas Krankenversicherung symbolisieren die Situation von Berufsanfängern bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung.

Bei einem genauen Vergleich der Angebote gesetzlicher Krankenkassen zeigt sich, wo die kleinen Unterschiede liegen. So können Versicherte sich je nach Anbieter unter anderem profitieren von

Als junger Mensch gilt es, sich erst einmal im Versicherungsdschungel zurechtzufinden. Wer sich für eine Krankenkasse entscheidet und dann merkt, dass die angebotenen Leistungen nicht zufriedenstellend sind, für denn ist das kein Weltuntergang. Grundsätzlich kann jeder Versicherte die Krankenkasse alle 18 Monate wechseln, nach einer Beitragserhöhung besteht sogar ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.