Artikel zu Erasmus
Rund 40.500 Studierende und Hochschulangehörige aus Deutschland haben im letzten Hochschuljahr 2013/2014 eine Erasmus-Förderung erhalten. Das geht aus den Angaben der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) hervor.
Bis 2020 können voraussichtlich mehr als eine Viertelmillion deutsche Studierende mit dem neuen Erasmus+ Programm der Europäischen Union einen Studiumsaufenthalt oder ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Allein im Hochschuljahr 2014/15 stehen für die deutschen Hochschulen 74,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Teilnehmerzahlen am Erasmus-Programm der Europäischen Union erreichen einen neuen Höchststand. Mit dem weltweit bekanntesten Mobilitätsprogramm wurden im Hochschuljahr 2012/2013 mehr als 39.000 Menschen aus Deutschland gefördert. Die beliebtesten Länder für ein Auslandsstudium der deutschen Studierenden sind Spanien, Frankreich und Großbritannien.
Mit Erasmus+ haben Studierende noch vielfältigere Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln und internationale Kompetenzen zu erwerben. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wird für den Hochschulbereich von Erasmus+ die Aufgaben einer Nationalen Agentur in Deutschland wahrnehmen.
Das neue EU-Programm "Erasmus+" wird Stipendien für Studenten, Lehrer, Ausbilder und Auszubildende vergeben. Auch junge Führungskräfte und Nachwuchssportler werden gefördert. Eine neue Garantie wird es Masterstudenten ermöglichen, günstigere Kredite für ein Auslandsstudium zu erhalten.
Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union feiert 2012 seinen 25. Geburtstag. Für das letzte Hochschuljahr 2010/2011 meldet der DAAD neue Rekordzahlen: Erstmals haben mehr als 25.000 Studierende aus Deutschland mit dem ERASMUS-Programm in 30 anderen europäischen Ländern einen Teil ihres Studiums absolviert.
Mit insgesamt rund 29.000 geförderten Studierenden im Hochschuljahr 2009/2010 und somit etwa 1.000 mehr als im Vorjahr erreicht das ERASMUS-Programm der Europäischen Union in Deutschland einen neuen Höchststand.
Eine bemerkenswert positive Wirkung erzielt das ERASMUS-Programm der EU zur Förderung des Auslandsstudiums, das die Bereitschaft zur innereuropäischen Arbeitsmobilität um bis zu 20 Prozent vergrößert.
Das Erasmus-Programm der Europäischen Union hat im Hochschuljahr 2003/2004 mit fast 21.000 Studierende aus Deutschland eine neue Rekordmarke in Europa erreicht.
Iulia ist Ingenieurin und hat vor knapp zwei Jahren aus Neugier an der „Konferenz für Frauen“ der Deutschen Bank teilgenommen. Das Arbeitsumfeld hat sie so begeistert, dass sie sich für ein Traineeprogramm im Technology-Bereich beworben hat. Heute hat sie ihre Trainee-Zeit bereits hinter sich und arbeitet als Analystin.
Traineeprogramme erleichtern den Berufseinstieg in die Praxis. Trainees arbeiten oft nach und nach in verschiedenen Unternehmensabteilungen oder auch anderen Unternehmensstandorten. So lernen sie das Unternehmen und viele Kollegen systematisch kennen und werden auf Führungspositionen vorbereitet. Die BMWi-Broschüre gibt Tipps zur Entwicklung und Durchführung von Traineeprogrammen.
Am 12. April 2022 startet das studien- und berufsbegleitende Trainee-Programm „Innovations-Nachwuchs für Sachsen“. Das 9-monatige Trainee-Programm richtet sich an Studierende, Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen im Bundesland Sachsen. Bewerbungen für das Trainee-Programm sind noch bis zum 15. März 2022 möglich, im Einzelfall auch noch später.
BP startet das weltweite „Future Leaders Programme“ mit 30 Plätzen für zukünftige Führungskräfte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen während des dreijährigen Programms Aufgaben aus dem Geschäftsalltag und werden auch im Ausland eingesetzt. Dabei stehen Ihnen hochrangige Manager als Mentoren zur Seite.
Eine intensive persönliche Betreuung ist bei Berufseinsteigern der zentrale Wohlfühlfaktor und ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Jobauswahl. Die meisten Absolventen möchten zudem im Projektmanagement einsteigen, wie eine aktuelle Kienbaum-Studie zu den Berufswünschen und Karrierezielen von Absolventen zeigt.
Scheinbewerbungen haben keine Chance vor Gericht: Die Möglichkeit bei Ablehnung sich auf das Diskriminierungsgesetz zu berufen, ist nichtig. Damit wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Missbrauch geschützt. Dass vertritt das Bundesarbeitsgericht (BAG) und hat sich mit einer Fragestellung an den Europäischem Gerichtshof (EuGH) gewandet. Der EuGH entschied im Sommer 2016, dass nur ernsthafte Bewerber und Bewerberinnen unter dem AGG-Schutz gestellt werden. Scheinbewerbungen könnten sogar als Rechtsmissbrauch behandelt werden.