härtefallregelung/ härtefallantrag
hallo @all,
ich habe da mal ne brennende frage.
und zwar hatte ich aufgrund massiver familiärer probleme den antrag auf härtefall genehmigt bekommen.
mein härtefall beruhte sich auf die diplomvorprüfung.
habe mir anschließend prüfungstermine besorgt gehabt.
leider war meine situation dermaßen gravierend, dass ich aufgrund starker psychosomatischer störungen die diplomvorprüfung attestiert verschieben musste. dem ganzen kam erschwerenderweise stalking mit anschließender körperverletzung einschließlich krankenhausaufenthalt hinzu.
habe derzeit mir rat bei beratungsstelle + therapie + telefonseelsorge + foren geholt.
die psychosomatischen beschwerden sind derweil um einiges zurückgegangen, sodass ich inzwischen wieder in der lage bin, mich in mein studium wieder einzuarbeiten.
problematischerweise habe ich angst, dass man mir nun ein riegel vor die türe schiebt, soll heißen: dass man mir mein recht auf die diplomvorprüfung verweigert.
wie kann ich in solch einem falle vorgehen? dürfen mich die profs schlechter bewerten, weil ich sozusagen meine prüfungen leider zeitlich um einiges verschieben musste? wie reagiert das prüfungsamt in solch einem falle? dürfen sie mir die aushändigung meines vordiploms verweigern? und wie steht es mit dem prüfungsamt? dürfen die unter umständen die genehmigung des härtefalles zurückziehen? wenn ja, unter welchen umständen? habe ich das recht, solch einen rückzug anzufechten?
ich wäre superglücklich über jede hilfreiche antwort.
das problem ist nämlich: dass ich durch meine ganze verunsicherung mich nicht voll und ganz auf die lerninhalte konzentrieren kann.