Härteantrag für Erstzulassung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Härteantragstellung für die Zulassung zum Erstsemester.
Kann ich folgendes als Grund für einen Härteantrag angeben:
- Zerrüttete Familienverhältnisse
Kurze Erklärung:
Die Familienverhältnisse zwischen mit, meinen Geschwistern und meinen Eltern bedingt gut.
Immer wieder gibt es Streitereien wegen kleineren Lapalien oder weil einer, und das kommt Tag für Tag vor, "genervt" ist.
Hinzukommt mein Vater, den ich am liebsten eigentlich nur meinen Erzeuger nennen würde, da er ein Koleriker und "Arbeitstier" ist.
Arbeitstier in dem Sinne, dass man mit ihm nur über Arbeit ohne Probleme oder irgendwelche Zwischenfällte reden kann.
Bereits seit ich 16 bin habe ich in den Ferien und ab und zu noch am Wochenende für das selbe Unternehmen gearbeitet, jedoch in einer niedrigeren Position. (Mobiliar transportieren, Aufbauen etc.)
Letzte woche Mittwoch war ich nun beim Orthopäden und da wurde folgende Diagnose gemacht:
Diagnose:
- Chondropathia pat. Knie re {M22.4/RG}
- Chondropathia pat. Knie li {M22.4/LG}
- Retropat. Knorpelschaden Knie bds.
- Varusfehlstellung re Knie {M21.1/RG}
- Varusfehlstellung li Knie {M21.1/LG}
- Lateralisation der Patella bds.
Ich bin erst 23!
Laut Arzt kann man dies zwar wieder durch einnahme von Medikamenten / Aufspritzen von Knorpel heilen, jedoch wird dies eine Zeit dauern.
Nachdem ich dies nun meinem Vater erzählt habe, hat er sich nicht weiter dafür interessiert und mir nahe gelegt mir wieder Arbeit zu suchen da ich sonst wieder bei ihm arbeiten müsse, und das dann Tag für Tag.
Meine Familienverhältnisse sollen jetzt aber nicht zum Thema werden, sondern die Frage: Kann ich das oben beschriebene als Grund für einen Härteantrag nehmen?
Ich danke euch für eure Antworten.
MfG
[%sig%]
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