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Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

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WiWi Gast

Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

Habe eine Frage an die Bilanzierungsexperten unter euch:

Wenn das Management eines Unternehmens ein Aktienrückkaufprogramm tätigt, d.h also einzelne Aktien von externen Eignern zurückkauft, darf es (das Management) dann in der Hauptversammlung das Stimmrecht für die zurückerworbenen Anteile ausüben?

Meine Vermutung liegt bei einem "NEIN", da die Aktien ja nicht aus der privaten Geldtasche der Manager gekauft wurden, sondern über die liquiden Mittel aus dem Unternehmen, d.h. dass die eigentlichen Eigner (diejenigen, die ihre Aktien an das Unternehmen nicht zurückverkaufen konnten) für diesen Aktienrückkauf "zahlen".

Bin mir aber sehr sehr unsicher! Hoffe, dass mir jemand helfen kann.

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WiWi Gast

Re: Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

Weiß keiner eine Antwort? Dachte das wäre ein WiWi-Forum ;-)

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WiWi Gast

Re: Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

der besitzer is die juristische person X.AG also die firma....die bezahlt manager, dass die sie führen...ergo....vorstand hat stimmrecht

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WiWi Gast

Re: Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

Ok, danke erstmal. Bist du dir sicher?

Das heißt dann, dass die zurückgekauften Anteile sozusagen in den Händen einer imaginären/fiktiven Person liegen (in der juristen Person der X.AG). Da die imaginäre Person nicht selbst handeln kann, "beauftragt" sie dann eben die Mananger bzw. den Vorstand, um für sie das Stimmrecht auszuüben. Das würde THEORETISCH
bedeuten, dass eine Aktiengesellschaft völlig ohne externe Eigner existieren könnte, wenn alle Aktien zurückgekauft werden könnten (ich weiß, ist rechtlich gesehen in Dtld. nicht möglich).

Korrigier mich bitte, wenn ich mit meiner Interpretation deiner Aussage falsch liege! Danke.

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WiWi Gast

Re: Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

Also in wikipedia steht drin, dass das Stimmrecht bei einem Aktienrückkauf "ruht":

"Aktienrückkauf
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Aktienrückkauf bezeichnet den Kauf der eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft.

Das Stimmrecht für eigene Aktien ruht. Auch werden im allgemeinen keine Dividenden an eigene Aktien ausgezahlt.

Die Wirkung ist ähnlich wie bei der Ausschüttung einer Sonderdividende, wobei in diesem Fall nicht alle Aktionäre gleichmäßig nach ihrem Anteil eine Ausschüttung erhalten, sondern einzelne bekommen praktisch eine Barabfindung für die Rückgabe ihrer Aktien.

Durch die Verringerung der Anzahl an Aktien im freien Umlauf verringert sich die Liquidität im Handel. Die Auswirkung auf den Wert der einzelnen Aktien ist nicht absehbar, da auf der einen Seite zwar der prozentuale Anteil am Unternehmen steigt, auf der anderen Seite aber das Eigenkapital sich verringert und somit die Kapitalstruktur risikoreicher ausgelegt ist. Letztlich kommt es darauf an, wie rentabel das operative Geschäft ist - je wirtschaftlicher, desto positiver die Auswirkung des Rückkaufprogramms.

Der Rückkauf von Aktien wurde von Aktienanalysten in der jüngeren Vergangenheit meist positiv bewertet, da hier ein Rückfluß von Kapital an die Kapitalgeber angenommen wurde, der nach Ansicht vieler Kommentatoren steuerlich günstiger behandelt wurde als eine normale Dividendenzahlung. Für eine sachgerechte Bewertung ist aber auch maßgeblich, was mit den zurückgekauften Aktien geschieht. Häufig wurden diese Aktien über Aktienoptionsprogramme an Mitarbeiter neu ausgegeben und haben damit nicht zu der öffentlich angenommenen Verringerung der Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien (und der damit erwarteten Kurssteigerung) geführt. Damit hat dann in solchen Fällen faktische eine verdeckte Ausschüttung an die Mitarbeiter zum Nachteil der Altaktionäre stattgefunden."

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WiWi Gast

Re: Frage zu "Aktienrückkaufprogrammen"

Das sollte alles klären! Der Vorstand hat demnach kein Stimmrecht! (siehe ganz unten)

"...Bilanztechnisch gibt es zwei Möglichkeiten den Rückkauf von Aktien darzustellen.

1 Das Grundkapital der Gesellschaft wird um den Nennbetrag der zurückgekauften Aktien vermindert. Bei dieser, vor allem in Großbritannien verwendeten, Art der Verbuchung kommt es zu einer Verkürzung der Bilanz.

2 Das Grundkapital der Aktiengesellschaft bleibt auch nach dem Rückkauf eigener Aktien unverändert. Die Aktien werden statt dessen als eigene Anteile unter den Wertpapieren des Umlaufvermögens verbucht. Diese Vorgehensweise entspricht einem Aktivtausch (z.B. Kasse an eigene Aktien im Umlaufvermögen). Als Gegenposition wird auf der Passivseite eine vom Betrag her gleich hohe Rücklage für eigene Aktien gebildet. Die zurückgekauften eigenen Aktien haben weder Stimmrecht noch einen Dividendenanspruch..."
(Quelle: http://www.platow.de/abc/007.htm)

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