Angabe der Anschrift
Ist es üblich, in Zeugnissen die Anschrift, also z.B. Herr X, geb. am, wohnhaft in Bonn, Hauptplatz 23/5, anzugeben?
Soweit ich mich jetzt im Netz umgeschaut habe, kommt das eher selten vor. Könnte die Angabe der Anschrift auch nachteilig sein? Also, wenn ich es mir aussuchen kann, soll ich dann darum bitten, sie wegzulassen? (Ich denke da z.B. an einen Umzug - wo die Gefahr besteht, dass, wenn ich mich für eine Stelle bewerbe, dann davon ausgegangen wird, dass ich immer noch am angegebenen, sehr weit von der Arbeitsstelle entfernten Ort wohne und man deswegen jemand anderen vorzieht? (Also es geht mir nicht darum, dass ich die Anschrift verschweigen möchte, aber ich möchte auch nicht unbedingt, dass sie gleich mit am Zeugnis steht und so den ersten Eindruck mitprägt, wenn z.B. ein Personaler die Unterlagen durchsieht.)