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Gekündigt werden in einer Beratung

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Moin zusammen,

wie würdet ihr damit umgehen? Ist ja aktuell in der ein oder anderen Beratung Tier1+Tier2 doch der Fall. Standard Aufhebungsvertrag 3+Monate Freistellung plus 15-20% vom Fix gehalt annehmen, oder in Verhandlungen rein?

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Kann man noch drüber reden.
30 Prozent vom Base.
Ja freistellen lassen, falls es klappt bezahlt

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Da geht ggf. noch mehr, kommt aber auch auf die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit an.

Quelle: Ich selbst dieses Jahr.

Würde dir aber raten für die Zielsetzung und Verhandlung einen Anwalt zu nehmen und bis dahin nur erklären lassen und nicht selbst zu verhandeln oder Statements abzugeben. Geht viel um eine plausible Story, die den Druck von dir auf den AG veschiebt à la "natürlich bist du top motiviert und willst weiter für den Laden leisten (und ihr könnt mich eh nicht kündigen)".

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Bei uns (MBB) bekommen die Leute bis zu 6 Monate Freistellung und ein halbes Jahresfixgehalt als Abfindung.

Sollte man in der Freistellung schon früher auf die Bezahlung verzichten, dann gibt es die restlichen Gehälter noch als Einmalzahlung.

Finde ich fair für beide Seiten

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ExBerater

Gekündigt werden in einer Beratung

Heftig. Heisst ja, dass man auch innerhalb eines Jahres nicht mit einer Besserung der Marktlage rechnet (oder dies nur denen angeboten wird, die wirklich wirklich weg müssen :-) )

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Bei uns (MBB) bekommen die Leute bis zu 6 Monate Freistellung und ein halbes Jahresfixgehalt als Abfindung.

Sollte man in der Freistellung schon früher auf die Bezahlung verzichten, dann gibt es die restlichen Gehälter noch als Einmalzahlung.

Finde ich fair für beide Seiten

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Sofern man kein leitender Angestellter ist und Kündigungsschutz hat...

  1. Dagegen klagen und seinen "alten" Job fordern.
    2 .Prozess Gewinnen (falls freigestellt während der Kündigungsschutzklage bekommt man ja weiterhin Gehalt oder rückwirkend das volle Gehalt auf einmal ausgezahlt)
  2. Rinse & Repeat

Ich frag mich, wie man mit einem - angeblich - 130+ IQ bei MBB sich auf so einen Schwachsinn wie eine Abfindung und einen Aufhebungsvertrag einigen kann. 50% der Abfindung geht ohnehin an den Fiskus und die Jobs, die besser als MBB zahlen (mal ehrlich, außerhalb von MBB sind die UB-Skills absolut unbrauchbar und ihr müsst wahrscheinlich irgendwo wieder bei 60k einsteigen) gibt's auch nicht wie Sand an Meer.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Würde ich nie ne heb. Verbrennt man sich total in der Firma und der Industrie. Dazu ist das ein netter Taschengeld nebenbei

Und nein, gute Jobs im Anschluss zu finden ist nicht so schlimm. Mit 60k wird es niemand nach MBB einsteigen

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Sofern man kein leitender Angestellter ist und Kündigungsschutz hat...

  1. Dagegen klagen und seinen "alten" Job fordern.
    2 .Prozess Gewinnen (falls freigestellt während der Kündigungsschutzklage bekommt man ja weiterhin Gehalt oder rückwirkend das volle Gehalt auf einmal ausgezahlt)
  2. Rinse & Repeat

Ich frag mich, wie man mit einem - angeblich - 130+ IQ bei MBB sich auf so einen Schwachsinn wie eine Abfindung und einen Aufhebungsvertrag einigen kann. 50% der Abfindung geht ohnehin an den Fiskus und die Jobs, die besser als MBB zahlen (mal ehrlich, außerhalb von MBB sind die UB-Skills absolut unbrauchbar und ihr müsst wahrscheinlich irgendwo wieder bei 60k einsteigen) gibt's auch nicht wie Sand an Meer.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Sofern man kein leitender Angestellter ist und Kündigungsschutz hat...

  1. Dagegen klagen und seinen "alten" Job fordern.
    2 .Prozess Gewinnen (falls freigestellt während der Kündigungsschutzklage bekommt man ja weiterhin Gehalt oder rückwirkend das volle Gehalt auf einmal ausgezahlt)
  2. Rinse & Repeat

Ich frag mich, wie man mit einem - angeblich - 130+ IQ bei MBB sich auf so einen Schwachsinn wie eine Abfindung und einen Aufhebungsvertrag einigen kann. 50% der Abfindung geht ohnehin an den Fiskus und die Jobs, die besser als MBB zahlen (mal ehrlich, außerhalb von MBB sind die UB-Skills absolut unbrauchbar und ihr müsst wahrscheinlich irgendwo wieder bei 60k einsteigen) gibt's auch nicht wie Sand an Meer.

Ich glaube einige finden dennoch gute Alternativen und wollen einfach ihre Ruhe. Das ist der häufigste Grund warum viele sich auf solche Deals einlassen.

Der Ratschlag halte ich für indessen sehr gut.
Einfach draufhalten. Kündigungsschutz gilt in Deutschland.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Als Ex-MBB ist es jetzt auch wirklich nicht so schwer was passendes im Anschluss zu finden

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Sofern man kein leitender Angestellter ist und Kündigungsschutz hat...

  1. Dagegen klagen und seinen "alten" Job fordern.
    2 .Prozess Gewinnen (falls freigestellt während der Kündigungsschutzklage bekommt man ja weiterhin Gehalt oder rückwirkend das volle Gehalt auf einmal ausgezahlt)
  2. Rinse & Repeat

Ich frag mich, wie man mit einem - angeblich - 130+ IQ bei MBB sich auf so einen Schwachsinn wie eine Abfindung und einen Aufhebungsvertrag einigen kann. 50% der Abfindung geht ohnehin an den Fiskus und die Jobs, die besser als MBB zahlen (mal ehrlich, außerhalb von MBB sind die UB-Skills absolut unbrauchbar und ihr müsst wahrscheinlich irgendwo wieder bei 60k einsteigen) gibt's auch nicht wie Sand an Meer.

Ich glaube einige finden dennoch gute Alternativen und wollen einfach ihre Ruhe. Das ist der häufigste Grund warum viele sich auf solche Deals einlassen.

Der Ratschlag halte ich für indessen sehr gut.
Einfach draufhalten. Kündigungsschutz gilt in Deutschland.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

ExBerater schrieb am 20.05.2024:

Heftig. Heisst ja, dass man auch innerhalb eines Jahres nicht mit einer Besserung der Marktlage rechnet (oder dies nur denen angeboten wird, die wirklich wirklich weg müssen :-) )

Doch man rechnet mit einer Verbesserung (diese lässt sich auch in den Revenues sehen), allerdings hat man erkannt dass Corona-Revenue nicht new-normal ist.

Bei uns (MBB) gibt es diese Angebote nur auf höheren Leveln (EM/PL/M) weil die Corona Jahrgänge jetzt nachrutschen und es da einfach zu viele Kapas gibt. Bei den Juniors ist die Beach rate nicht sehr hoch.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

Meine Güte, was schreibt Ihr alle Schwachsinn, ohne einen Funken Ahnung zu haben. Der TE schreibt Null aussagekräftige Informationen über (möglichen) Kündigungsgrund, Gehalt etc und Ihr werft hier mit Zahlen, „Tipps“ und Begriffen -die Ihr wohl mal bei „Arbeitsrecht für Nichtjuristen“ oder in eigener Sache gehört habt - um Euch. Abgesehen davon, dass Rechtsberatung hier unzulässig ist, ist der Ausgangspost ohne jegliche Infos schon nutzlos, aber der Rest, der folgt, nur noch für die Tonne.
Gruß von einem FA für Arbeitsrecht

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

Volle Zustimmung. MBB und jede andere Beratung sitzt in Deutschland am deutlich kürzeren Hebel. Wenn die dich loswerden wollen, dann würde ich deutlich mehr als 60-80k fordern. Die haben absolut keine Chance dich loszuwerden.

Wenn die den Bonus kürzen wird das vom Gericht auch einkassiert und die werden zu einer höheren Bonuszahlung bzw. Bonusnachzahlung verdonnert. Wenn du bereits schonmal ein Bonus bekommen hast, dann wirst du auf Dauer immer in etwa den gleichen prozentualen Anteil erhalten, egal wie die Bewertung ist. Da gibt es hunderte Urteile zu. Hauptgrund ist, dass ein Arbeitgeber vor Gericht alle Details zur Bewertung, dem Bewertungssystem und der Vergleichbarkeit der Bewertungen zu anderen Mitarbeiter veröffentlichen muss und das hat noch nie ein Arbeitgeber in dem Detail gemacht, dass es vor Gericht anerkannt wurde. Wie auch?

Mehr als 40h in der Woche musst du auch nicht arbeiten (inkl. Reisezeit). Ein weiterer Vorteile ist also, dass du dann einfach Überstunden aufschreiben kannst. Dein Gehalt wird in Zukunft also relativ hoch ausfallen, denn MBB wird dich bei keinem Ihrer Kunden nur 40h inkl. Reisezeit verkauft bekommen.

Beides führt dazu, dass die ziemlich schnell mit deutlich höheren Abfindungsangeboten um die Ecke kommen. Wenn kein neuer super Arbeitsvertrag vorliegt, dann folgende Empfehlung: Als Consultant würde ich sicher ein Abfindungsangebot unter 100k niemals unterschreiben. Ab Manager sicher nicht unterhalb des letzten Jahresgehaltes. Das sind beides minimal Ziele.

Wichtig ist aber beim Eintritt in eine UB (MBB etc.) immer eine Arbeitsrechtsschutz abschließen, damit man keine Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage und Bonusklage hat. Ansonsten lohnen sich die Rechtsstreitigkeiten nicht.

Bzgl. der eignen Reputation muss man sich auch nicht fürchten. Zurück zu der Beratung kommt man eh nicht mehr. Die MBB Partner sind jetzt auch nicht übermäßig krass vernetzt und haben besseres zu tun, als einer Person Steine in den Weg zu legen. Zumal das auch für den Arbeitgeber und den jeweiligen Partner nicht gut aussieht und auch nicht gut ankommt, wenn er darüber redet. Anders ausgedrückt, selbst als Principal/Director/Associate Partner bist du so unbedeutend, dass danach kein Hahn kräht und es schnell vergessen ist.

PS BCG hatte vor ein paar Jahren genau das Problem mit einigen Partnern. Die haben sich auf die „Hinterbeine“ gestellt und Kündigungsschutzklage etc. eingereicht. Die Vergleiche die am Ende geschlossen wurden, waren nicht schlecht :D. BCG hat das mehrere Millionen Euro gekostet, weil ihre Strategie vor Gericht vollkommen daneben gegangen ist. In Deutschland hat egal welcher Arbeitgeber keine Chance einen Mitarbeiter loszuwerden, solange der sich korrekt verhält und kein Betrug, Compliance Verstoß etc. begeht.

In der Realität passiert das aber kaum, denn Berater haben in der Regel Persönlichkeitsstrukturen die sie Konfliktscheu und Risikoavers machen. In den Recruiting Prozessen wird nicht ohne Grund sehr genau geschaut ob es „persönlich“ zwischen Beratung und Kandidat passt. Hier werden sicher 80-90 Prozent aller potenziellen Problemfälle bereits ausgesiebt.

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Voice of Reason

Gekündigt werden in einer Beratung

"Die MBB-Partner sind jetzt auch nicht so übermäßig krass vernetzt..."
Bis zu der Zeile hatte ich kurz den Eindruck, Du würdest wissen wovon Du redest... die Zeile hat mich eines besseren belehrt.

Ich garantiere Dir, dass sie in der Industrie in der du die letzten Jahre als Berater für diesen Partner gearbeitet hast, jeden relevanten Player kennen und typischweise auch ein "Trusted Advisor" sind, deren Meinung wertgeschätzt wird.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

Volle Zustimmung. MBB und jede andere Beratung sitzt in Deutschland am deutlich kürzeren Hebel. Wenn die dich loswerden wollen, dann würde ich deutlich mehr als 60-80k fordern. Die haben absolut keine Chance dich loszuwerden.

Wenn die den Bonus kürzen wird das vom Gericht auch einkassiert und die werden zu einer höheren Bonuszahlung bzw. Bonusnachzahlung verdonnert. Wenn du bereits schonmal ein Bonus bekommen hast, dann wirst du auf Dauer immer in etwa den gleichen prozentualen Anteil erhalten, egal wie die Bewertung ist. Da gibt es hunderte Urteile zu. Hauptgrund ist, dass ein Arbeitgeber vor Gericht alle Details zur Bewertung, dem Bewertungssystem und der Vergleichbarkeit der Bewertungen zu anderen Mitarbeiter veröffentlichen muss und das hat noch nie ein Arbeitgeber in dem Detail gemacht, dass es vor Gericht anerkannt wurde. Wie auch?

Mehr als 40h in der Woche musst du auch nicht arbeiten (inkl. Reisezeit). Ein weiterer Vorteile ist also, dass du dann einfach Überstunden aufschreiben kannst. Dein Gehalt wird in Zukunft also relativ hoch ausfallen, denn MBB wird dich bei keinem Ihrer Kunden nur 40h inkl. Reisezeit verkauft bekommen.

Beides führt dazu, dass die ziemlich schnell mit deutlich höheren Abfindungsangeboten um die Ecke kommen. Wenn kein neuer super Arbeitsvertrag vorliegt, dann folgende Empfehlung: Als Consultant würde ich sicher ein Abfindungsangebot unter 100k niemals unterschreiben. Ab Manager sicher nicht unterhalb des letzten Jahresgehaltes. Das sind beides minimal Ziele.

Wichtig ist aber beim Eintritt in eine UB (MBB etc.) immer eine Arbeitsrechtsschutz abschließen, damit man keine Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage und Bonusklage hat. Ansonsten lohnen sich die Rechtsstreitigkeiten nicht.

Bzgl. der eignen Reputation muss man sich auch nicht fürchten. Zurück zu der Beratung kommt man eh nicht mehr. Die MBB Partner sind jetzt auch nicht übermäßig krass vernetzt und haben besseres zu tun, als einer Person Steine in den Weg zu legen. Zumal das auch für den Arbeitgeber und den jeweiligen Partner nicht gut aussieht und auch nicht gut ankommt, wenn er darüber redet. Anders ausgedrückt, selbst als Principal/Director/Associate Partner bist du so unbedeutend, dass danach kein Hahn kräht und es schnell vergessen ist.

PS BCG hatte vor ein paar Jahren genau das Problem mit einigen Partnern. Die haben sich auf die „Hinterbeine“ gestellt und Kündigungsschutzklage etc. eingereicht. Die Vergleiche die am Ende geschlossen wurden, waren nicht schlecht :D. BCG hat das mehrere Millionen Euro gekostet, weil ihre Strategie vor Gericht vollkommen daneben gegangen ist. In Deutschland hat egal welcher Arbeitgeber keine Chance einen Mitarbeiter loszuwerden, solange der sich korrekt verhält und kein Betrug, Compliance Verstoß etc. begeht.

In der Realität passiert das aber kaum, denn Berater haben in der Regel Persönlichkeitsstrukturen die sie Konfliktscheu und Risikoavers machen. In den Recruiting Prozessen wird nicht ohne Grund sehr genau geschaut ob es „persönlich“ zwischen Beratung und Kandidat passt. Hier werden sicher 80-90 Prozent aller potenziellen Problemfälle bereits ausgesiebt.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Als MBBler oder ex-MBBler hat man doch das geistige Potential im Laufe des Arbeitslebens Millionen zu verdienen.
Wen juckt da die genaue Höhe der Abfindung in den 20ern?
Macht keinen Sinn sich hier auf die Hinterbeine zu stellen.
Schaut lieber nach vorne!

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Bin bei MBB senior consultant und sehe im Vertrag, dass ich leitender Angestellter bin.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Bin bei MBB senior consultant und sehe im Vertrag, dass ich leitender Angestellter bin.

*prust*

Aber reinschreiben kann man es natürlich, vielleicht fällt wer im Falle der Fälle drauf rein ...

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Bin bei MBB senior consultant und sehe im Vertrag, dass ich leitender Angestellter bin.

Irgendwas stimmt nicht. MBB, Senior Consultant und leitender Angestellter. Senior Consultant hat M und BCG eigentlich nicht. Bain hat was so ähnlich klingt, aber da bist du sicherlich noch nicht leitender Angestellter. Das musst du nochmal erläutern.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Leitender Angestellter ist ein festgesetzter Begriff im Arbeitsrecht. Man hat damit weniger Rechte als Angestellter und mehr Verpflichtungen als ein Arbeitgeber.

Regelungen zu Kündigungen, Überstunden, Arbeitszeit etc. werden dadurch ausgehebelt.

Mehrere Urteile definieren auch ab einem gewissen Gehalt, dass man quasi leitender Angestellter ist.

Bei uns im Konzern ist man bspw. ab VP Ebene vertraglich ein leitender Angestellter. Diese müssen keinen Arbeitszeitnachweis bringen und können leichter gekündigt werden. Kann mir vorstellen, dass Beratungen mit solchen Mitteln arbeiten.

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Bin bei MBB senior consultant und sehe im Vertrag, dass ich leitender Angestellter bin.

Irgendwas stimmt nicht. MBB, Senior Consultant und leitender Angestellter. Senior Consultant hat M und BCG eigentlich nicht. Bain hat was so ähnlich klingt, aber da bist du sicherlich noch nicht leitender Angestellter. Das musst du nochmal erläutern.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Nein ein MBB Partner kennt sicher nicht jeden relevanten Player der Industrie :D Ich war bei Bain im Automotive und bin dann zu Mercedes. Bis inkl. meinem Holding-Vorstand kannte meinen Partner niemand. Auch Bain war bei Mercedes kaum/bis gar nicht vertreten. Wie gesagt der Einfluss bzw. das Kontaktnetzwerk von MBB wird immer wieder überschätzt. Wohl auch sogar von Personen wie dir, die eigtl. viel Erfahrung haben. Wenn du mal logisch darüber nachdenkst wie MBB heute strukturiert ist, dann sollte dir klar sein, dass die Partner nur in einem oder zwei Accounts (+Ökosystem) oder einem Spezialthema (IT, Pricing etc.) im Markt extrem gut vernetzt sind. Ich glaube nichtmal dass alle MBB Partner die die DB covern dich kennen. Sicher ist, dass nicht alle Banking Partner von MBB ein eigenes Netzwerk zur DB haben und noch weniger Partner haben dann noch zusätzlich zu den relevanten Playern im Ökosystem der DB Kontakt (z.B. IT-Provider wie ihr). So funktioniert heute einfach die Sales Maschine nicht! Dazu haben die MBB Partner was besseres zu tun, als über Kündigungsklagen ihrer Mitarbeiter zu reden, dass würde kaum ein MBB Partner zum Thema machen oder darauf ehrlich antworten. Im Gegenteil, ich würde drum wetten, dass bei einem späteren guten Exit der Person dann kmd. aus der ehemaligen MBB auf einen zukommt und Infos, Proposals etc. haben will. Du als erfahrener Berater (wenn auch nur KPMG) solltest doch wissen, wie das Spiel läuft…

Voice of Reason schrieb am 21.05.2024:

"Die MBB-Partner sind jetzt auch nicht so übermäßig krass vernetzt..."
Bis zu der Zeile hatte ich kurz den Eindruck, Du würdest wissen wovon Du redest... die Zeile hat mich eines besseren belehrt.

Ich garantiere Dir, dass sie in der Industrie in der du die letzten Jahre als Berater für diesen Partner gearbeitet hast, jeden relevanten Player kennen und typischweise auch ein "Trusted Advisor" sind, deren Meinung wertgeschätzt wird.

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

Volle Zustimmung. MBB und jede andere Beratung sitzt in Deutschland am deutlich kürzeren Hebel. Wenn die dich loswerden wollen, dann würde ich deutlich mehr als 60-80k fordern. Die haben absolut keine Chance dich loszuwerden.

Wenn die den Bonus kürzen wird das vom Gericht auch einkassiert und die werden zu einer höheren Bonuszahlung bzw. Bonusnachzahlung verdonnert. Wenn du bereits schonmal ein Bonus bekommen hast, dann wirst du auf Dauer immer in etwa den gleichen prozentualen Anteil erhalten, egal wie die Bewertung ist. Da gibt es hunderte Urteile zu. Hauptgrund ist, dass ein Arbeitgeber vor Gericht alle Details zur Bewertung, dem Bewertungssystem und der Vergleichbarkeit der Bewertungen zu anderen Mitarbeiter veröffentlichen muss und das hat noch nie ein Arbeitgeber in dem Detail gemacht, dass es vor Gericht anerkannt wurde. Wie auch?

Mehr als 40h in der Woche musst du auch nicht arbeiten (inkl. Reisezeit). Ein weiterer Vorteile ist also, dass du dann einfach Überstunden aufschreiben kannst. Dein Gehalt wird in Zukunft also relativ hoch ausfallen, denn MBB wird dich bei keinem Ihrer Kunden nur 40h inkl. Reisezeit verkauft bekommen.

Beides führt dazu, dass die ziemlich schnell mit deutlich höheren Abfindungsangeboten um die Ecke kommen. Wenn kein neuer super Arbeitsvertrag vorliegt, dann folgende Empfehlung: Als Consultant würde ich sicher ein Abfindungsangebot unter 100k niemals unterschreiben. Ab Manager sicher nicht unterhalb des letzten Jahresgehaltes. Das sind beides minimal Ziele.

Wichtig ist aber beim Eintritt in eine UB (MBB etc.) immer eine Arbeitsrechtsschutz abschließen, damit man keine Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage und Bonusklage hat. Ansonsten lohnen sich die Rechtsstreitigkeiten nicht.

Bzgl. der eignen Reputation muss man sich auch nicht fürchten. Zurück zu der Beratung kommt man eh nicht mehr. Die MBB Partner sind jetzt auch nicht übermäßig krass vernetzt und haben besseres zu tun, als einer Person Steine in den Weg zu legen. Zumal das auch für den Arbeitgeber und den jeweiligen Partner nicht gut aussieht und auch nicht gut ankommt, wenn er darüber redet. Anders ausgedrückt, selbst als Principal/Director/Associate Partner bist du so unbedeutend, dass danach kein Hahn kräht und es schnell vergessen ist.

PS BCG hatte vor ein paar Jahren genau das Problem mit einigen Partnern. Die haben sich auf die „Hinterbeine“ gestellt und Kündigungsschutzklage etc. eingereicht. Die Vergleiche die am Ende geschlossen wurden, waren nicht schlecht :D. BCG hat das mehrere Millionen Euro gekostet, weil ihre Strategie vor Gericht vollkommen daneben gegangen ist. In Deutschland hat egal welcher Arbeitgeber keine Chance einen Mitarbeiter loszuwerden, solange der sich korrekt verhält und kein Betrug, Compliance Verstoß etc. begeht.

In der Realität passiert das aber kaum, denn Berater haben in der Regel Persönlichkeitsstrukturen die sie Konfliktscheu und Risikoavers machen. In den Recruiting Prozessen wird nicht ohne Grund sehr genau geschaut ob es „persönlich“ zwischen Beratung und Kandidat passt. Hier werden sicher 80-90 Prozent aller potenziellen Problemfälle bereits ausgesiebt.

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Voice of Reason

Gekündigt werden in einer Beratung

Das macht sehr wohl Sinn und ich würde es aus Sicht einer Strategieberatung genauso definieren.

Leitende Angestellte unterliegen schließlich nicht dem Arbeitszeitgesetz, gleichzeitig kannst du auch keinen BR gründen bzw. hast kein Wahlrecht.

Ist doch eine grandios simple Lösung für ein ansonsten potentiell schwerwiegendes Problem für eine MBB.

Wenn ihr den Zusammenhang noch nicht verstanden habt, habt ihr aber noch einen weiten Weg vor euch...

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Bin bei MBB senior consultant und sehe im Vertrag, dass ich leitender Angestellter bin.

Irgendwas stimmt nicht. MBB, Senior Consultant und leitender Angestellter. Senior Consultant hat M und BCG eigentlich nicht. Bain hat was so ähnlich klingt, aber da bist du sicherlich noch nicht leitender Angestellter. Das musst du nochmal erläutern.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Genau so ist es. Selbst wenn die Kündigungsschutzklage erfolgreich sein sollte, dann gehts nur zurück in den alten Job. Eine Einmalzahlung oder bezahlte Freistellung gibts natürlich nicht.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Also wenn man keine Ahnung von Arbeitsrecht hat, vielleicht nicht kommentieren.

Solange die KüSchKlage läuft, kann der AG dich entweder bezahlt freistellen, unbezahlt freistellen oder bezahlt weiter arbeiten lassen. Wenn er dich unbezahlt freistellt, schuldet er dir nach gewonnenem Verfahren rückwirkend (!) die volle Höhe des Gehalts, auch wenn du nicht gearbeitet hast (z.B. 6 Monate oder was weiß ich wie lange das Verfahren dauert) und muss dir wieder den alten Arbeitsplatz anbieten.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Also wenn man keine Ahnung von Arbeitsrecht hat, vielleicht nicht kommentieren.

Solange die KüSchKlage läuft, kann der AG dich entweder bezahlt freistellen, unbezahlt freistellen oder bezahlt weiter arbeiten lassen. Wenn er dich unbezahlt freistellt, schuldet er dir nach gewonnenem Verfahren rückwirkend (!) die volle Höhe des Gehalts, auch wenn du nicht gearbeitet hast (z.B. 6 Monate oder was weiß ich wie lange das Verfahren dauert) und muss dir wieder den alten Arbeitsplatz anbieten.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Man kann aber nicht jeden Fußsoldaten zum leitenden Angestellten erklären, nur weil es der Firma das Leben einfacher macht. Das ist ein feststehender Rechtsbegriff. Leitender Angestellter ist man u.a., wenn man eigenständig Personal ein- und ausstellen kann, Prokura hat oder sonstige weiterreichende Entscheidungen ohne Weisung treffen darf.

Ein (senior) consultant/associate hat keine dieser drei Befugnisse, sondern ist vollständig weisungsgebunden. Papier ist zwar geduldig, aber bei einer Kündigungsschutzklage hätte das vor Gericht niemals Bestand.

Voice of Reason schrieb am 22.05.2024:

Das macht sehr wohl Sinn und ich würde es aus Sicht einer Strategieberatung genauso definieren.

Leitende Angestellte unterliegen schließlich nicht dem Arbeitszeitgesetz, gleichzeitig kannst du auch keinen BR gründen bzw. hast kein Wahlrecht.

Ist doch eine grandios simple Lösung für ein ansonsten potentiell schwerwiegendes Problem für eine MBB.

Wenn ihr den Zusammenhang noch nicht verstanden habt, habt ihr aber noch einen weiten Weg vor euch...

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Bin bei MBB senior consultant und sehe im Vertrag, dass ich leitender Angestellter bin.

Irgendwas stimmt nicht. MBB, Senior Consultant und leitender Angestellter. Senior Consultant hat M und BCG eigentlich nicht. Bain hat was so ähnlich klingt, aber da bist du sicherlich noch nicht leitender Angestellter. Das musst du nochmal erläutern.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

Also ich habe es Anfang des Jahres von einem Bekannten der als Senior Consultant bei einer T2 Beratung entlassen wurde so gehört:

Sie haben ihn entlassen, weil es die Auftragslage nicht mehr hergab, ihn weiter zu beschäftigen. Aufgrund spezialisierter Erfahrung in seiner Practice konnte/wollte man ihn auch nicht anders staffen.

Man hat ihm 3 Monate bezahlte Freistellung angeboten, inkl. Resturlaub hatte er damit fast 4 Monate Zeit bezahlt etwas neues zu suchen. Dafür musste er einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Er konnte quasi am nächsten Tag den Stift fallen lassen und zu Hause bleiben.

Er hat dann auch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, der ihm gesagt hat, dass man natürlich versuchen könnte zu klagen. Viel mehr würde dabei aber wohl nicht herauskommen. Die Chance das das Gericht die Kündigung komplett kassiert sei sehr gering und im Besten Fall empfiehlt es einen Vergleich der nichtmal besser sein muss als das ohnehin Angebotene.
Hintergrund waren die nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gründe der Beratung (Auftragseinbruch, starke Spezialisierung), die vergleichsweise kurze Beschäftigungszeit (ca. 3 Jahre) und das relativ großzügige freiwillige Angebot des Arbeitgebers (3 Monate bezahlte Freistellung zur Jobsuche inkl. aller Benefits wie Firmenwagen etc.).

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Der Poster meint das glaub ich eher technischer Natur:

"Freistellung"
--> gewonnenes Verfahren: z.B. Rückwirkend 60k für 6 Monate und damit "bezahlte" Freistellung plus alten Job sowie...
--> Abfindung, wenn man dann nach ein paar Monaten doch "gehen" möchte.

In der Hinsicht kassiert man "doppelt" ab.

Aber wie gesagt, IQ hin oder her, die 120k+ Jobs in der UB für absolute Generalisten, die außer PowerPoint und Storytelling keine Hard Skills haben, gibt's in der freien Wirtschaft nicht oder nur sehr selten. Wir reden hier nicht von irgend einem quasi-Partner oder Partner mit fetten Netzwerk, sondern von irgendwelchen Associates oder Analysten. Ab Manager-Level hat man eh keinen KuSch. Gut, können zum Kunden vllt in irgend eine Inhouse-Bude wechseln, wenn tatsächlich etwas Branchen-Know-How vorhanden ist, aber dort zahlt man locker nur die Hälfte.

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Also wenn man keine Ahnung von Arbeitsrecht hat, vielleicht nicht kommentieren.

Solange die KüSchKlage läuft, kann der AG dich entweder bezahlt freistellen, unbezahlt freistellen oder bezahlt weiter arbeiten lassen. Wenn er dich unbezahlt freistellt, schuldet er dir nach gewonnenem Verfahren rückwirkend (!) die volle Höhe des Gehalts, auch wenn du nicht gearbeitet hast (z.B. 6 Monate oder was weiß ich wie lange das Verfahren dauert) und muss dir wieder den alten Arbeitsplatz anbieten.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Mich würde wirklich mal interessieren, worauf du (oder auch andere Poster hier) ihre Infos zu den Exits stützen? Ich kann das aus eigener Erfahrung absolut null bestätigen. Ich bin letzten Herbst raus aus der Beratung und hatte keinerlei Probleme mit 3.5 Jahren Erfahrung einen Job >120k zu finden. Ich hatte am Ende sogar drei konkrete Angebote.

Bei meiner Freundin, die jetzt nach etwas weniger als drei Jahren auch den Exit plant, sieht es ganz genauso aus.

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Der Poster meint das glaub ich eher technischer Natur:

"Freistellung"
--> gewonnenes Verfahren: z.B. Rückwirkend 60k für 6 Monate und damit "bezahlte" Freistellung plus alten Job sowie...
--> Abfindung, wenn man dann nach ein paar Monaten doch "gehen" möchte.

In der Hinsicht kassiert man "doppelt" ab.

Aber wie gesagt, IQ hin oder her, die 120k+ Jobs in der UB für absolute Generalisten, die außer PowerPoint und Storytelling keine Hard Skills haben, gibt's in der freien Wirtschaft nicht oder nur sehr selten. Wir reden hier nicht von irgend einem quasi-Partner oder Partner mit fetten Netzwerk, sondern von irgendwelchen Associates oder Analysten. Ab Manager-Level hat man eh keinen KuSch. Gut, können zum Kunden vllt in irgend eine Inhouse-Bude wechseln, wenn tatsächlich etwas Branchen-Know-How vorhanden ist, aber dort zahlt man locker nur die Hälfte.

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Also wenn man keine Ahnung von Arbeitsrecht hat, vielleicht nicht kommentieren.

Solange die KüSchKlage läuft, kann der AG dich entweder bezahlt freistellen, unbezahlt freistellen oder bezahlt weiter arbeiten lassen. Wenn er dich unbezahlt freistellt, schuldet er dir nach gewonnenem Verfahren rückwirkend (!) die volle Höhe des Gehalts, auch wenn du nicht gearbeitet hast (z.B. 6 Monate oder was weiß ich wie lange das Verfahren dauert) und muss dir wieder den alten Arbeitsplatz anbieten.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Macht für mich wenig Sinn. Erstens ist die Freistellung (bezahlt) von der Arbeit nicht garantiert und auch die spätere Abfindung nicht. Ggf. kündigt der Mitarbeiter selbst und hat dann gar keine Abfindung und verliert sogar den Bonus

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Der Poster meint das glaub ich eher technischer Natur:

"Freistellung"
--> gewonnenes Verfahren: z.B. Rückwirkend 60k für 6 Monate und damit "bezahlte" Freistellung plus alten Job sowie...
--> Abfindung, wenn man dann nach ein paar Monaten doch "gehen" möchte.

In der Hinsicht kassiert man "doppelt" ab.

Aber wie gesagt, IQ hin oder her, die 120k+ Jobs in der UB für absolute Generalisten, die außer PowerPoint und Storytelling keine Hard Skills haben, gibt's in der freien Wirtschaft nicht oder nur sehr selten. Wir reden hier nicht von irgend einem quasi-Partner oder Partner mit fetten Netzwerk, sondern von irgendwelchen Associates oder Analysten. Ab Manager-Level hat man eh keinen KuSch. Gut, können zum Kunden vllt in irgend eine Inhouse-Bude wechseln, wenn tatsächlich etwas Branchen-Know-How vorhanden ist, aber dort zahlt man locker nur die Hälfte.

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Also wenn man keine Ahnung von Arbeitsrecht hat, vielleicht nicht kommentieren.

Solange die KüSchKlage läuft, kann der AG dich entweder bezahlt freistellen, unbezahlt freistellen oder bezahlt weiter arbeiten lassen. Wenn er dich unbezahlt freistellt, schuldet er dir nach gewonnenem Verfahren rückwirkend (!) die volle Höhe des Gehalts, auch wenn du nicht gearbeitet hast (z.B. 6 Monate oder was weiß ich wie lange das Verfahren dauert) und muss dir wieder den alten Arbeitsplatz anbieten.

WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Nein, eigentlich nicht. Bestenfalls bekommst du den alten Job wieder. Keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Dann hat dein Bekannter definitiv einen sehr schlechten Deal angenommen und der Arbeitgeber einen sehr guten Deal gemacht.

Ich kenne niemand, der einen Aufhebungsvertrag ohne Einmalzahlung jemals akzeptiert hat. Vor allem weil dadurch ja auch Sperren beim ALG & Co. folgen können.

Da wäre weit mehr möglich gewesen

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

Also ich habe es Anfang des Jahres von einem Bekannten der als Senior Consultant bei einer T2 Beratung entlassen wurde so gehört:

Sie haben ihn entlassen, weil es die Auftragslage nicht mehr hergab, ihn weiter zu beschäftigen. Aufgrund spezialisierter Erfahrung in seiner Practice konnte/wollte man ihn auch nicht anders staffen.

Man hat ihm 3 Monate bezahlte Freistellung angeboten, inkl. Resturlaub hatte er damit fast 4 Monate Zeit bezahlt etwas neues zu suchen. Dafür musste er einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Er konnte quasi am nächsten Tag den Stift fallen lassen und zu Hause bleiben.

Er hat dann auch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, der ihm gesagt hat, dass man natürlich versuchen könnte zu klagen. Viel mehr würde dabei aber wohl nicht herauskommen. Die Chance das das Gericht die Kündigung komplett kassiert sei sehr gering und im Besten Fall empfiehlt es einen Vergleich der nichtmal besser sein muss als das ohnehin Angebotene.
Hintergrund waren die nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gründe der Beratung (Auftragseinbruch, starke Spezialisierung), die vergleichsweise kurze Beschäftigungszeit (ca. 3 Jahre) und das relativ großzügige freiwillige Angebot des Arbeitgebers (3 Monate bezahlte Freistellung zur Jobsuche inkl. aller Benefits wie Firmenwagen etc.).

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Es ist ein Gerücht, dass man mit einer Klage massiv Gelder rausholen kann, entweder wird man freigestellt (viel Glück) oder muss in einem toxischen Umfeld bei laufender Klage irgendwelche Mistjobs machen. Parallel sucht der Arbeitgeber nach Gründen dich loszuwerden, sei es Fehlverhalten oder Reisekosten.

Wenn alles gut läuft, wird ein Vergleich geschlossen und du bekommst 3-4 Monate + ein minimals Handgeld (eher selten) und das wars. Wenn du Pech hast, scheitert deine Klage, weil man in der Zwischenzeit einen guten Grund vorlegen konnte dich zu entlassen oder gleichsam bescheiden, gewinnst du und wirst wieder eingestellt - viel Spaß in diesem Umfeld dann weiter zu bleiben.

Ganz losgelöst sind die generellen Aussagen bzgl. Exitgehälter Schwachsinn, als Senior Associate/ EM bekommt man in normalen Jahren zwischen €110-150k - je nach Branche und Unternehmen. Allerdings ist der Jobmarkt gerade richtig scheisse, sodass die Exits aktuell deutlich drunter liegen und es schwierig ist etwas adäquates zu finden.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Es geht nicht um die Klage, sondern das „Drohen mit Klage“. Keine Firma will sowas vor Gericht ausgetragen haben. Daher ja auch die meist recht lukrativen Angebote (mit übrigens deutlich höheren Werten, als du hier annimmst).

Und ja, Exits mit 120k sind tatsächlich nicht das Problem

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Es ist ein Gerücht, dass man mit einer Klage massiv Gelder rausholen kann, entweder wird man freigestellt (viel Glück) oder muss in einem toxischen Umfeld bei laufender Klage irgendwelche Mistjobs machen. Parallel sucht der Arbeitgeber nach Gründen dich loszuwerden, sei es Fehlverhalten oder Reisekosten.

Wenn alles gut läuft, wird ein Vergleich geschlossen und du bekommst 3-4 Monate + ein minimals Handgeld (eher selten) und das wars. Wenn du Pech hast, scheitert deine Klage, weil man in der Zwischenzeit einen guten Grund vorlegen konnte dich zu entlassen oder gleichsam bescheiden, gewinnst du und wirst wieder eingestellt - viel Spaß in diesem Umfeld dann weiter zu bleiben.

Ganz losgelöst sind die generellen Aussagen bzgl. Exitgehälter Schwachsinn, als Senior Associate/ EM bekommt man in normalen Jahren zwischen €110-150k - je nach Branche und Unternehmen. Allerdings ist der Jobmarkt gerade richtig scheisse, sodass die Exits aktuell deutlich drunter liegen und es schwierig ist etwas adäquates zu finden.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Dann hat dein Bekannter definitiv einen sehr schlechten Deal angenommen und der Arbeitgeber einen sehr guten Deal gemacht.

Ich kenne niemand, der einen Aufhebungsvertrag ohne Einmalzahlung jemals akzeptiert hat. Vor allem weil dadurch ja auch Sperren beim ALG & Co. folgen können.

Da wäre weit mehr möglich gewesen

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

Also ich habe es Anfang des Jahres von einem Bekannten der als Senior Consultant bei einer T2 Beratung entlassen wurde so gehört:

Sie haben ihn entlassen, weil es die Auftragslage nicht mehr hergab, ihn weiter zu beschäftigen. Aufgrund spezialisierter Erfahrung in seiner Practice konnte/wollte man ihn auch nicht anders staffen.

Man hat ihm 3 Monate bezahlte Freistellung angeboten, inkl. Resturlaub hatte er damit fast 4 Monate Zeit bezahlt etwas neues zu suchen. Dafür musste er einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Er konnte quasi am nächsten Tag den Stift fallen lassen und zu Hause bleiben.

Er hat dann auch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, der ihm gesagt hat, dass man natürlich versuchen könnte zu klagen. Viel mehr würde dabei aber wohl nicht herauskommen. Die Chance das das Gericht die Kündigung komplett kassiert sei sehr gering und im Besten Fall empfiehlt es einen Vergleich der nichtmal besser sein muss als das ohnehin Angebotene.
Hintergrund waren die nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gründe der Beratung (Auftragseinbruch, starke Spezialisierung), die vergleichsweise kurze Beschäftigungszeit (ca. 3 Jahre) und das relativ großzügige freiwillige Angebot des Arbeitgebers (3 Monate bezahlte Freistellung zur Jobsuche inkl. aller Benefits wie Firmenwagen etc.).

Wie gesagt, er hat einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert der auch viel Erfahrung im Beratungsbusiness hat.

Ich glaube hier schreiben einfach viele Leute die mal irgendwelche Binsenweisheiten gehört haben und plötzlich meinen, sie könnten ihrem Arbeitgeber da eine fünfstellige Summe rauspressen. So funktioniert die Welt nicht Leute.
Wenn ihr 25 Jahre bei einem großen Konzern arbeitet mit starkem Betriebsrat vielleicht. Aber nicht nach 2-3 Jahren in einer Beratungsbude.

Betriebsbedingt kriegt man jeden raus, selbst im sehr guten deutschen Arbeitsrecht. Und die Abfindungen die im Klagefall dann vom Gericht festgelegt werden, sind eher unterdurchschnittlich (oft nur 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit, wenn man Pech hat).
Wenn man auch noch jung ist, keine sozialen Aspekte geltend machen kann (keine Family etc.) und nicht besonders lange dabei war (lange heißt hier mind. 10 Jahre) gilt man auch nicht als schutzbedürftig und bekommt im schlimmsten Fall vom Gericht nur ein Handgeld zugesprochen.
Und bevor jetzt Leute mit ihren Story kommen, benutzt einfach Google. Es gibt tausende Fälle öffentlich im Netz dokumentiert.

Er hat die fast 4 Monate auch genutzt um sich einen neuen Job zu suchen, insofern spielten ALG und Co. für ihn keine Rolle.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Dann hat dein Bekannter definitiv einen sehr schlechten Deal angenommen und der Arbeitgeber einen sehr guten Deal gemacht.

Ich kenne niemand, der einen Aufhebungsvertrag ohne Einmalzahlung jemals akzeptiert hat. Vor allem weil dadurch ja auch Sperren beim ALG & Co. folgen können.

Da wäre weit mehr möglich gewesen

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

Also ich habe es Anfang des Jahres von einem Bekannten der als Senior Consultant bei einer T2 Beratung entlassen wurde so gehört:

Sie haben ihn entlassen, weil es die Auftragslage nicht mehr hergab, ihn weiter zu beschäftigen. Aufgrund spezialisierter Erfahrung in seiner Practice konnte/wollte man ihn auch nicht anders staffen.

Man hat ihm 3 Monate bezahlte Freistellung angeboten, inkl. Resturlaub hatte er damit fast 4 Monate Zeit bezahlt etwas neues zu suchen. Dafür musste er einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Er konnte quasi am nächsten Tag den Stift fallen lassen und zu Hause bleiben.

Er hat dann auch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, der ihm gesagt hat, dass man natürlich versuchen könnte zu klagen. Viel mehr würde dabei aber wohl nicht herauskommen. Die Chance das das Gericht die Kündigung komplett kassiert sei sehr gering und im Besten Fall empfiehlt es einen Vergleich der nichtmal besser sein muss als das ohnehin Angebotene.
Hintergrund waren die nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gründe der Beratung (Auftragseinbruch, starke Spezialisierung), die vergleichsweise kurze Beschäftigungszeit (ca. 3 Jahre) und das relativ großzügige freiwillige Angebot des Arbeitgebers (3 Monate bezahlte Freistellung zur Jobsuche inkl. aller Benefits wie Firmenwagen etc.).

Wie gesagt, er hat einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert der auch viel Erfahrung im Beratungsbusiness hat.

Ich glaube hier schreiben einfach viele Leute die mal irgendwelche Binsenweisheiten gehört haben und plötzlich meinen, sie könnten ihrem Arbeitgeber da eine fünfstellige Summe rauspressen. So funktioniert die Welt nicht Leute.
Wenn ihr 25 Jahre bei einem großen Konzern arbeitet mit starkem Betriebsrat vielleicht. Aber nicht nach 2-3 Jahren in einer Beratungsbude.

Betriebsbedingt kriegt man jeden raus, selbst im sehr guten deutschen Arbeitsrecht. Und die Abfindungen die im Klagefall dann vom Gericht festgelegt werden, sind eher unterdurchschnittlich (oft nur 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit, wenn man Pech hat).
Wenn man auch noch jung ist, keine sozialen Aspekte geltend machen kann (keine Family etc.) und nicht besonders lange dabei war (lange heißt hier mind. 10 Jahre) gilt man auch nicht als schutzbedürftig und bekommt im schlimmsten Fall vom Gericht nur ein Handgeld zugesprochen.
Und bevor jetzt Leute mit ihren Story kommen, benutzt einfach Google. Es gibt tausende Fälle öffentlich im Netz dokumentiert.

Er hat die fast 4 Monate auch genutzt um sich einen neuen Job zu suchen, insofern spielten ALG und Co. für ihn keine Rolle.

Betriebsbedingt fliegt nicht solange man als Unternehmen weiter einstellt.

Beratungen wollen nicht vor Gericht, weil schlechte Publicity und Ergebnis/Dauer (= Kosten) schwer zu prognostizieren.

Würde auch unterschreiben, dass der oben beschriebene Fall sehr gut für den Arbeitgeber gelaufen ist. MMn wären als absolutes Minimum 3 Monatsgehälter Abfindung drin gewesen on top zur bezahlten Freistellung ... mit Anwalt, etwas Geduld & Verhandlung sicher noch etwas mehr.

Meine persönliche Einschätzung ist aber auch, dass wirklich klagen nicht im eigenen Interesse ist unter solchen Umständen. V.a. weil das lange dauert und das dann hohe Opportunitätskosten hat bzgl. neuem Job bzw. allgemein Mindset. Dann lieber gut verhandeln und dann halbwegs zügig (<2 Monate) einen Aufhebungsvertrag anstreben.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Beratungen ist das relativ egal, man geht notfalls vor Gericht, kenne mehrere Fälle von Berger bei denen es um Entlassungen oder vorenthaltene Bonuszahlungen ging, das wurde bis in den Gerichtssaal getragen. Wen sollen denn diese Verfahren wirklich jucken, dass Beratungen Up or Out haben, ist nicht unbekannt.

WiWi Gast schrieb am 23.05.2024:

Dann hat dein Bekannter definitiv einen sehr schlechten Deal angenommen und der Arbeitgeber einen sehr guten Deal gemacht.

Ich kenne niemand, der einen Aufhebungsvertrag ohne Einmalzahlung jemals akzeptiert hat. Vor allem weil dadurch ja auch Sperren beim ALG & Co. folgen können.

Da wäre weit mehr möglich gewesen

Genau das sage ich doch. Nur wegen der Klage gibt es keine bezahlte Freistellung und schon dreimal keine Einmalzahlung / Abfindungszahlung (wie oben behauptet)

Also ich habe es Anfang des Jahres von einem Bekannten der als Senior Consultant bei einer T2 Beratung entlassen wurde so gehört:

Sie haben ihn entlassen, weil es die Auftragslage nicht mehr hergab, ihn weiter zu beschäftigen. Aufgrund spezialisierter Erfahrung in seiner Practice konnte/wollte man ihn auch nicht anders staffen.

Man hat ihm 3 Monate bezahlte Freistellung angeboten, inkl. Resturlaub hatte er damit fast 4 Monate Zeit bezahlt etwas neues zu suchen. Dafür musste er einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Er konnte quasi am nächsten Tag den Stift fallen lassen und zu Hause bleiben.

Er hat dann auch einen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, der ihm gesagt hat, dass man natürlich versuchen könnte zu klagen. Viel mehr würde dabei aber wohl nicht herauskommen. Die Chance das das Gericht die Kündigung komplett kassiert sei sehr gering und im Besten Fall empfiehlt es einen Vergleich der nichtmal besser sein muss als das ohnehin Angebotene.
Hintergrund waren die nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gründe der Beratung (Auftragseinbruch, starke Spezialisierung), die vergleichsweise kurze Beschäftigungszeit (ca. 3 Jahre) und das relativ großzügige freiwillige Angebot des Arbeitgebers (3 Monate bezahlte Freistellung zur Jobsuche inkl. aller Benefits wie Firmenwagen etc.).

Wie gesagt, er hat einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert der auch viel Erfahrung im Beratungsbusiness hat.

Ich glaube hier schreiben einfach viele Leute die mal irgendwelche Binsenweisheiten gehört haben und plötzlich meinen, sie könnten ihrem Arbeitgeber da eine fünfstellige Summe rauspressen. So funktioniert die Welt nicht Leute.
Wenn ihr 25 Jahre bei einem großen Konzern arbeitet mit starkem Betriebsrat vielleicht. Aber nicht nach 2-3 Jahren in einer Beratungsbude.

Betriebsbedingt kriegt man jeden raus, selbst im sehr guten deutschen Arbeitsrecht. Und die Abfindungen die im Klagefall dann vom Gericht festgelegt werden, sind eher unterdurchschnittlich (oft nur 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit, wenn man Pech hat).
Wenn man auch noch jung ist, keine sozialen Aspekte geltend machen kann (keine Family etc.) und nicht besonders lange dabei war (lange heißt hier mind. 10 Jahre) gilt man auch nicht als schutzbedürftig und bekommt im schlimmsten Fall vom Gericht nur ein Handgeld zugesprochen.
Und bevor jetzt Leute mit ihren Story kommen, benutzt einfach Google. Es gibt tausende Fälle öffentlich im Netz dokumentiert.

Er hat die fast 4 Monate auch genutzt um sich einen neuen Job zu suchen, insofern spielten ALG und Co. für ihn keine Rolle.

Betriebsbedingt fliegt nicht solange man als Unternehmen weiter einstellt.

Beratungen wollen nicht vor Gericht, weil schlechte Publicity und Ergebnis/Dauer (= Kosten) schwer zu prognostizieren.

Würde auch unterschreiben, dass der oben beschriebene Fall sehr gut für den Arbeitgeber gelaufen ist. MMn wären als absolutes Minimum 3 Monatsgehälter Abfindung drin gewesen on top zur bezahlten Freistellung ... mit Anwalt, etwas Geduld & Verhandlung sicher noch etwas mehr.

Meine persönliche Einschätzung ist aber auch, dass wirklich klagen nicht im eigenen Interesse ist unter solchen Umständen. V.a. weil das lange dauert und das dann hohe Opportunitätskosten hat bzgl. neuem Job bzw. allgemein Mindset. Dann lieber gut verhandeln und dann halbwegs zügig (<2 Monate) einen Aufhebungsvertrag anstreben.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Ich kann munter einstellen und bspw. einen Nischenexperten betriebsbedingt feuern...

WiWi Gast schrieb am 23.05.2024:

Betriebsbedingt fliegt nicht solange man als Unternehmen weiter einstellt.

Beratungen wollen nicht vor Gericht, weil schlechte Publicity und Ergebnis/Dauer (= Kosten) schwer zu prognostizieren.

Würde auch unterschreiben, dass der oben beschriebene Fall sehr gut für den Arbeitgeber gelaufen ist. MMn wären als absolutes Minimum 3 Monatsgehälter Abfindung drin gewesen on top zur bezahlten Freistellung ... mit Anwalt, etwas Geduld & Verhandlung sicher noch etwas mehr.

Meine persönliche Einschätzung ist aber auch, dass wirklich klagen nicht im eigenen Interesse ist unter solchen Umständen. V.a. weil das lange dauert und das dann hohe Opportunitätskosten hat bzgl. neuem Job bzw. allgemein Mindset. Dann lieber gut verhandeln und dann halbwegs zügig (<2 Monate) einen Aufhebungsvertrag anstreben.

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Voice of Reason

Gekündigt werden in einer Beratung

Agree to disagree - ich hoffe ich darf das, auch wenn ich nur bei KPMG war...

Wofür steht eigentlich DB in dem Post?

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Nein ein MBB Partner kennt sicher nicht jeden relevanten Player der Industrie :D Ich war bei Bain im Automotive und bin dann zu Mercedes. Bis inkl. meinem Holding-Vorstand kannte meinen Partner niemand. Auch Bain war bei Mercedes kaum/bis gar nicht vertreten. Wie gesagt der Einfluss bzw. das Kontaktnetzwerk von MBB wird immer wieder überschätzt. Wohl auch sogar von Personen wie dir, die eigtl. viel Erfahrung haben. Wenn du mal logisch darüber nachdenkst wie MBB heute strukturiert ist, dann sollte dir klar sein, dass die Partner nur in einem oder zwei Accounts (+Ökosystem) oder einem Spezialthema (IT, Pricing etc.) im Markt extrem gut vernetzt sind. Ich glaube nichtmal dass alle MBB Partner die die DB covern dich kennen. Sicher ist, dass nicht alle Banking Partner von MBB ein eigenes Netzwerk zur DB haben und noch weniger Partner haben dann noch zusätzlich zu den relevanten Playern im Ökosystem der DB Kontakt (z.B. IT-Provider wie ihr). So funktioniert heute einfach die Sales Maschine nicht! Dazu haben die MBB Partner was besseres zu tun, als über Kündigungsklagen ihrer Mitarbeiter zu reden, dass würde kaum ein MBB Partner zum Thema machen oder darauf ehrlich antworten. Im Gegenteil, ich würde drum wetten, dass bei einem späteren guten Exit der Person dann kmd. aus der ehemaligen MBB auf einen zukommt und Infos, Proposals etc. haben will. Du als erfahrener Berater (wenn auch nur KPMG) solltest doch wissen, wie das Spiel läuft…

Voice of Reason schrieb am 21.05.2024:

"Die MBB-Partner sind jetzt auch nicht so übermäßig krass vernetzt..."
Bis zu der Zeile hatte ich kurz den Eindruck, Du würdest wissen wovon Du redest... die Zeile hat mich eines besseren belehrt.

Ich garantiere Dir, dass sie in der Industrie in der du die letzten Jahre als Berater für diesen Partner gearbeitet hast, jeden relevanten Player kennen und typischweise auch ein "Trusted Advisor" sind, deren Meinung wertgeschätzt wird.

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

Volle Zustimmung. MBB und jede andere Beratung sitzt in Deutschland am deutlich kürzeren Hebel. Wenn die dich loswerden wollen, dann würde ich deutlich mehr als 60-80k fordern. Die haben absolut keine Chance dich loszuwerden.

Wenn die den Bonus kürzen wird das vom Gericht auch einkassiert und die werden zu einer höheren Bonuszahlung bzw. Bonusnachzahlung verdonnert. Wenn du bereits schonmal ein Bonus bekommen hast, dann wirst du auf Dauer immer in etwa den gleichen prozentualen Anteil erhalten, egal wie die Bewertung ist. Da gibt es hunderte Urteile zu. Hauptgrund ist, dass ein Arbeitgeber vor Gericht alle Details zur Bewertung, dem Bewertungssystem und der Vergleichbarkeit der Bewertungen zu anderen Mitarbeiter veröffentlichen muss und das hat noch nie ein Arbeitgeber in dem Detail gemacht, dass es vor Gericht anerkannt wurde. Wie auch?

Mehr als 40h in der Woche musst du auch nicht arbeiten (inkl. Reisezeit). Ein weiterer Vorteile ist also, dass du dann einfach Überstunden aufschreiben kannst. Dein Gehalt wird in Zukunft also relativ hoch ausfallen, denn MBB wird dich bei keinem Ihrer Kunden nur 40h inkl. Reisezeit verkauft bekommen.

Beides führt dazu, dass die ziemlich schnell mit deutlich höheren Abfindungsangeboten um die Ecke kommen. Wenn kein neuer super Arbeitsvertrag vorliegt, dann folgende Empfehlung: Als Consultant würde ich sicher ein Abfindungsangebot unter 100k niemals unterschreiben. Ab Manager sicher nicht unterhalb des letzten Jahresgehaltes. Das sind beides minimal Ziele.

Wichtig ist aber beim Eintritt in eine UB (MBB etc.) immer eine Arbeitsrechtsschutz abschließen, damit man keine Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage und Bonusklage hat. Ansonsten lohnen sich die Rechtsstreitigkeiten nicht.

Bzgl. der eignen Reputation muss man sich auch nicht fürchten. Zurück zu der Beratung kommt man eh nicht mehr. Die MBB Partner sind jetzt auch nicht übermäßig krass vernetzt und haben besseres zu tun, als einer Person Steine in den Weg zu legen. Zumal das auch für den Arbeitgeber und den jeweiligen Partner nicht gut aussieht und auch nicht gut ankommt, wenn er darüber redet. Anders ausgedrückt, selbst als Principal/Director/Associate Partner bist du so unbedeutend, dass danach kein Hahn kräht und es schnell vergessen ist.

PS BCG hatte vor ein paar Jahren genau das Problem mit einigen Partnern. Die haben sich auf die „Hinterbeine“ gestellt und Kündigungsschutzklage etc. eingereicht. Die Vergleiche die am Ende geschlossen wurden, waren nicht schlecht :D. BCG hat das mehrere Millionen Euro gekostet, weil ihre Strategie vor Gericht vollkommen daneben gegangen ist. In Deutschland hat egal welcher Arbeitgeber keine Chance einen Mitarbeiter loszuwerden, solange der sich korrekt verhält und kein Betrug, Compliance Verstoß etc. begeht.

In der Realität passiert das aber kaum, denn Berater haben in der Regel Persönlichkeitsstrukturen die sie Konfliktscheu und Risikoavers machen. In den Recruiting Prozessen wird nicht ohne Grund sehr genau geschaut ob es „persönlich“ zwischen Beratung und Kandidat passt. Hier werden sicher 80-90 Prozent aller potenziellen Problemfälle bereits ausgesiebt.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Voice of Reason schrieb am 23.05.2024:

Agree to disagree - ich hoffe ich darf das, auch wenn ich nur bei KPMG war...

Wofür steht eigentlich DB in dem Post?

Nein ein MBB Partner kennt sicher nicht jeden relevanten Player der Industrie :D Ich war bei Bain im Automotive und bin dann zu Mercedes. Bis inkl. meinem Holding-Vorstand kannte meinen Partner niemand. Auch Bain war bei Mercedes kaum/bis gar nicht vertreten. Wie gesagt der Einfluss bzw. das Kontaktnetzwerk von MBB wird immer wieder überschätzt. Wohl auch sogar von Personen wie dir, die eigtl. viel Erfahrung haben. Wenn du mal logisch darüber nachdenkst wie MBB heute strukturiert ist, dann sollte dir klar sein, dass die Partner nur in einem oder zwei Accounts (+Ökosystem) oder einem Spezialthema (IT, Pricing etc.) im Markt extrem gut vernetzt sind. Ich glaube nichtmal dass alle MBB Partner die die DB covern dich kennen. Sicher ist, dass nicht alle Banking Partner von MBB ein eigenes Netzwerk zur DB haben und noch weniger Partner haben dann noch zusätzlich zu den relevanten Playern im Ökosystem der DB Kontakt (z.B. IT-Provider wie ihr). So funktioniert heute einfach die Sales Maschine nicht! Dazu haben die MBB Partner was besseres zu tun, als über Kündigungsklagen ihrer Mitarbeiter zu reden, dass würde kaum ein MBB Partner zum Thema machen oder darauf ehrlich antworten. Im Gegenteil, ich würde drum wetten, dass bei einem späteren guten Exit der Person dann kmd. aus der ehemaligen MBB auf einen zukommt und Infos, Proposals etc. haben will. Du als erfahrener Berater (wenn auch nur KPMG) solltest doch wissen, wie das Spiel läuft…

Voice of Reason schrieb am 21.05.2024:

"Die MBB-Partner sind jetzt auch nicht so übermäßig krass vernetzt..."
Bis zu der Zeile hatte ich kurz den Eindruck, Du würdest wissen wovon Du redest... die Zeile hat mich eines besseren belehrt.

Ich garantiere Dir, dass sie in der Industrie in der du die letzten Jahre als Berater für diesen Partner gearbeitet hast, jeden relevanten Player kennen und typischweise auch ein "Trusted Advisor" sind, deren Meinung wertgeschätzt wird.

diasagree mit was?
dass Partner nichts besseres zu tun haben als über ex-Kollegen herzuziehen?

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Deutsche Bank, für die bist du doch Key Account bei Google? Wundert mich etwas, dass du so wenig Einblick/Verständnis für das Netzwerk von Partnern hast. Du bewertest die (Senior-) Partner bei MBB definitiv über, liegt wahrscheinlich daran, dass du selbst vermutlich kaum ein enges Netzwerk zu MBB Partnern hast. Ich kann hier alle beruhigen, ein MBB Partner ist nicht so sehr vernetzt wie „viele“ glauben.

Ich habe selbst mehrfach gesehen, dass das einreichen oder manchmal schon die glaubhafte Ankündigung einer Kündigungsschutzklage zu deutlich höheren Abfindungsangeboten geführt hat. Eine betriebsbedingte Kündigung ist für MBB ganz sicher nicht möglich, dass würde jedes Arbeitsgericht kippen. Eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ist auch kaum möglich, da braucht es schon „Spesenbetrug, Betrug bei Reisekosten etc.“ oder mehrere Abmahnungen. Wer bei MBB ohne 1. Jahresgehalt Abfindung geht, hat entweder schlecht verhandelt oder ganz miese Berater.

Voice of Reason schrieb am 23.05.2024:

Agree to disagree - ich hoffe ich darf das, auch wenn ich nur bei KPMG war...

Wofür steht eigentlich DB in dem Post?

Nein ein MBB Partner kennt sicher nicht jeden relevanten Player der Industrie :D Ich war bei Bain im Automotive und bin dann zu Mercedes. Bis inkl. meinem Holding-Vorstand kannte meinen Partner niemand. Auch Bain war bei Mercedes kaum/bis gar nicht vertreten. Wie gesagt der Einfluss bzw. das Kontaktnetzwerk von MBB wird immer wieder überschätzt. Wohl auch sogar von Personen wie dir, die eigtl. viel Erfahrung haben. Wenn du mal logisch darüber nachdenkst wie MBB heute strukturiert ist, dann sollte dir klar sein, dass die Partner nur in einem oder zwei Accounts (+Ökosystem) oder einem Spezialthema (IT, Pricing etc.) im Markt extrem gut vernetzt sind. Ich glaube nichtmal dass alle MBB Partner die die DB covern dich kennen. Sicher ist, dass nicht alle Banking Partner von MBB ein eigenes Netzwerk zur DB haben und noch weniger Partner haben dann noch zusätzlich zu den relevanten Playern im Ökosystem der DB Kontakt (z.B. IT-Provider wie ihr). So funktioniert heute einfach die Sales Maschine nicht! Dazu haben die MBB Partner was besseres zu tun, als über Kündigungsklagen ihrer Mitarbeiter zu reden, dass würde kaum ein MBB Partner zum Thema machen oder darauf ehrlich antworten. Im Gegenteil, ich würde drum wetten, dass bei einem späteren guten Exit der Person dann kmd. aus der ehemaligen MBB auf einen zukommt und Infos, Proposals etc. haben will. Du als erfahrener Berater (wenn auch nur KPMG) solltest doch wissen, wie das Spiel läuft…

Voice of Reason schrieb am 21.05.2024:

"Die MBB-Partner sind jetzt auch nicht so übermäßig krass vernetzt..."
Bis zu der Zeile hatte ich kurz den Eindruck, Du würdest wissen wovon Du redest... die Zeile hat mich eines besseren belehrt.

Ich garantiere Dir, dass sie in der Industrie in der du die letzten Jahre als Berater für diesen Partner gearbeitet hast, jeden relevanten Player kennen und typischweise auch ein "Trusted Advisor" sind, deren Meinung wertgeschätzt wird.

Würde niemals klagen und immer das Geld nehmen. Was hat man denn von der Klage?

Da lieber mal schnell 60-80k Abfindung mitnehmen und einige Monate voll freigestellt sein.

Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.

Volle Zustimmung. MBB und jede andere Beratung sitzt in Deutschland am deutlich kürzeren Hebel. Wenn die dich loswerden wollen, dann würde ich deutlich mehr als 60-80k fordern. Die haben absolut keine Chance dich loszuwerden.

Wenn die den Bonus kürzen wird das vom Gericht auch einkassiert und die werden zu einer höheren Bonuszahlung bzw. Bonusnachzahlung verdonnert. Wenn du bereits schonmal ein Bonus bekommen hast, dann wirst du auf Dauer immer in etwa den gleichen prozentualen Anteil erhalten, egal wie die Bewertung ist. Da gibt es hunderte Urteile zu. Hauptgrund ist, dass ein Arbeitgeber vor Gericht alle Details zur Bewertung, dem Bewertungssystem und der Vergleichbarkeit der Bewertungen zu anderen Mitarbeiter veröffentlichen muss und das hat noch nie ein Arbeitgeber in dem Detail gemacht, dass es vor Gericht anerkannt wurde. Wie auch?

Mehr als 40h in der Woche musst du auch nicht arbeiten (inkl. Reisezeit). Ein weiterer Vorteile ist also, dass du dann einfach Überstunden aufschreiben kannst. Dein Gehalt wird in Zukunft also relativ hoch ausfallen, denn MBB wird dich bei keinem Ihrer Kunden nur 40h inkl. Reisezeit verkauft bekommen.

Beides führt dazu, dass die ziemlich schnell mit deutlich höheren Abfindungsangeboten um die Ecke kommen. Wenn kein neuer super Arbeitsvertrag vorliegt, dann folgende Empfehlung: Als Consultant würde ich sicher ein Abfindungsangebot unter 100k niemals unterschreiben. Ab Manager sicher nicht unterhalb des letzten Jahresgehaltes. Das sind beides minimal Ziele.

Wichtig ist aber beim Eintritt in eine UB (MBB etc.) immer eine Arbeitsrechtsschutz abschließen, damit man keine Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage und Bonusklage hat. Ansonsten lohnen sich die Rechtsstreitigkeiten nicht.

Bzgl. der eignen Reputation muss man sich auch nicht fürchten. Zurück zu der Beratung kommt man eh nicht mehr. Die MBB Partner sind jetzt auch nicht übermäßig krass vernetzt und haben besseres zu tun, als einer Person Steine in den Weg zu legen. Zumal das auch für den Arbeitgeber und den jeweiligen Partner nicht gut aussieht und auch nicht gut ankommt, wenn er darüber redet. Anders ausgedrückt, selbst als Principal/Director/Associate Partner bist du so unbedeutend, dass danach kein Hahn kräht und es schnell vergessen ist.

PS BCG hatte vor ein paar Jahren genau das Problem mit einigen Partnern. Die haben sich auf die „Hinterbeine“ gestellt und Kündigungsschutzklage etc. eingereicht. Die Vergleiche die am Ende geschlossen wurden, waren nicht schlecht :D. BCG hat das mehrere Millionen Euro gekostet, weil ihre Strategie vor Gericht vollkommen daneben gegangen ist. In Deutschland hat egal welcher Arbeitgeber keine Chance einen Mitarbeiter loszuwerden, solange der sich korrekt verhält und kein Betrug, Compliance Verstoß etc. begeht.

In der Realität passiert das aber kaum, denn Berater haben in der Regel Persönlichkeitsstrukturen die sie Konfliktscheu und Risikoavers machen. In den Recruiting Prozessen wird nicht ohne Grund sehr genau geschaut ob es „persönlich“ zwischen Beratung und Kandidat passt. Hier werden sicher 80-90 Prozent aller potenziellen Problemfälle bereits ausgesiebt.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Also mal ehrlich: Wenn Du den Ehrgeiz hast bei MBB zu sein dann bleibst Du doch nicht wenn es nicht klappt einfach sitzen und kassierst das Grundgehalt. Dann willst Du doch weiter kommen und es woanders versuchen.

WiWi Gast schrieb am 23.05.2024:

Meine persönliche Einschätzung ist aber auch, dass wirklich klagen nicht im eigenen Interesse ist unter solchen Umständen. V.a. weil das lange dauert und das dann hohe Opportunitätskosten hat bzgl. neuem Job bzw. allgemein Mindset. Dann lieber gut verhandeln und dann halbwegs zügig (<2 Monate) einen Aufhebungsvertrag anstreben.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Die Wahrheit wird wahrscheinlich dazwischen liegen. Natürlich kennt ein MBB Auto Partner nicht alle relevanten Personen bei allen relevanten Playern. Aber die MBB als ganzes (Bain in DE hier wahrscheinlich noch die Ausnahme) kennt die meisten relevanten Personen bei den meisten relevanten Playern. Und der MBB Auto Partner kennt im Zweifel den anderen relevanten MBB Auto Partner und kann Dich connecten.

Bzgl des im Guten gehen vs. pushen ist die Antwort wie oben auch "Jein"
Wird bei MBB jemand aktiv deine spätere Karriere hintertreiben wenn Du da im schlechten gegangen bist - ich denke nicht. Auch wenn sie gefragt werden werden sie freundlich antworten und Deine (sicherlich zahlreichen) Verdienste loben. Was Du aber auch nicht mehr oder zumindest weniger bekommen wirst ist aktive Hilfe beim Suchen, connections zu persönlichen Kontakten der Partner, nochmal ein persönliches Nachfassen beim Kontakt mit dem Hinweis Du seist ein Guter etc. pp. Kurz: es geht halt niemand mehr für Dich ins Risiko bzw. die Extra Meile.

Ob dieser Support die höhere Abfindung aufwiegt oder nicht muss jetzt jeder selber für sich entscheiden und ist wahrscheinlich sehr Situationsabhängig.

Aber ja: unabhängig davon wie Du gegangen bist wird man Dir hinterher gerne Projekte verkaufen.

Voice of Reason schrieb am 23.05.2024:

Agree to disagree - ich hoffe ich darf das, auch wenn ich nur bei KPMG war...

Wofür steht eigentlich DB in dem Post?

WiWi Gast schrieb am 22.05.2024:

Nein ein MBB Partner kennt sicher nicht jeden relevanten Player der Industrie :D Ich war bei Bain im Automotive und bin dann zu Mercedes. Bis inkl. meinem Holding-Vorstand kannte meinen Partner niemand. Auch Bain war bei Mercedes kaum/bis gar nicht vertreten. Wie gesagt der Einfluss bzw. das Kontaktnetzwerk von MBB wird immer wieder überschätzt. Wohl auch sogar von Personen wie dir, die eigtl. viel Erfahrung haben. Wenn du mal logisch darüber nachdenkst wie MBB heute strukturiert ist, dann sollte dir klar sein, dass die Partner nur in einem oder zwei Accounts (+Ökosystem) oder einem Spezialthema (IT, Pricing etc.) im Markt extrem gut vernetzt sind. Ich glaube nichtmal dass alle MBB Partner die die DB covern dich kennen. Sicher ist, dass nicht alle Banking Partner von MBB ein eigenes Netzwerk zur DB haben und noch weniger Partner haben dann noch zusätzlich zu den relevanten Playern im Ökosystem der DB Kontakt (z.B. IT-Provider wie ihr). So funktioniert heute einfach die Sales Maschine nicht! Dazu haben die MBB Partner was besseres zu tun, als über Kündigungsklagen ihrer Mitarbeiter zu reden, dass würde kaum ein MBB Partner zum Thema machen oder darauf ehrlich antworten. Im Gegenteil, ich würde drum wetten, dass bei einem späteren guten Exit der Person dann kmd. aus der ehemaligen MBB auf einen zukommt und Infos, Proposals etc. haben will. Du als erfahrener Berater (wenn auch nur KPMG) solltest doch wissen, wie das Spiel läuft…

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Ceterum censeo

Gekündigt werden in einer Beratung

Voice of Reason schrieb am 23.05.2024:

[...]

Wofür steht eigentlich DB in dem Post?

Mein Tipp: Deutsche Bank AG.
Liebe Grüße

antworten
Voice of Reason

Gekündigt werden in einer Beratung

Ah, das dachte ich mir fast...
mit denen hatte ich zum Glück noch nie was zu tun.

Ceterum censeo schrieb am 23.05.2024:

Voice of Reason schrieb am 23.05.2024:

[...]

Wofür steht eigentlich DB in dem Post?

Mein Tipp: Deutsche Bank AG.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Also wenn man noch kein neues gutes Angebot hat, dann sollte die Abfindung mindestens 1. Jahresgehalt sein. Wenn weniger geboten wird einfach weiter verhandeln, notfalls juristische Konsequenzen aufzeigen und Ultima Ratio dann den juristischen Weg gehen?

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:

Also wenn man noch kein neues gutes Angebot hat, dann sollte die Abfindung mindestens 1. Jahresgehalt sein. Wenn weniger geboten wird einfach weiter verhandeln, notfalls juristische Konsequenzen aufzeigen und Ultima Ratio dann den juristischen Weg gehen?

Wahrscheinlich die „juristischen Konsequenzen“ , die hier mit größtem Selbstbewusstsein und geringster Ahnung gepostet werden. Aber die selbsternannten Experten, die mit ihrer Arbeitsrecht-für-Nichtjuristen-Klausur und Anekdoten (bei denen das Hintergrundwissen fehlt ) hier posten, nimmt hoffentlich keiner wirklich ernst. Als Arbeitsrechtlicher schüttelt es einen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 29.05.2024:

Also wenn man noch kein neues gutes Angebot hat, dann sollte die Abfindung mindestens 1. Jahresgehalt sein. Wenn weniger geboten wird einfach weiter verhandeln, notfalls juristische Konsequenzen aufzeigen und Ultima Ratio dann den juristischen Weg gehen?

Und warum sollte ich als Unternehmen auf solche absurden Forderungen eingehen?

Selbst wenn du mit deinen „juristischen Konsequenzen“ Erfolg hast, muss man dir im schlimmsten Fall 0,5-1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit zahlen.

Heißt also wenn du unter 10 Jahre dabei bist, ist der Weg über eine Klage und Abfindung immer billiger als deine Erwartung von 1. Jahresgehalt.

Außerdem wenn du noch keinen neuen Job hast, wer hat wohl finanziell den längeren Atem? Du mit ALG oder ein Unternehmen mit Millionenumsätzen?
Deine „juristischen Konsequenzen“ können sich selbst in der 1. Instanz monatelang ziehen. Und mit Berufung und höheren Instanzen schnell Jahre.

An solchen Beiträgen sieht man wieder, die Leute mit dem größten Ego haben meistens am wenigsten Ahnung.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Bin kürzlich beförderter EM/PL bei MBB.

Habe in diesem Monat allein 4 Headhunter-Gespräche geführt, wo als Compensation im Mittel mein aktuelles Gehalt (inkl. Bonus) + Shares geboten wurde. Soviel erst einmal dazu.

Ein wichtiger Grund, im Guten zu gehen, ist auch das Netzwerk im positiven Sinne: Ich habe mehrfach mitbekommen, dass Leute, die raus-gecounselled wurden, auf richtig gute Positionen vermittelt wurden, die sie alleine niemals bekommen hätten.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

WiWi Gast schrieb am 30.05.2024:

Also wenn man noch kein neues gutes Angebot hat, dann sollte die Abfindung mindestens 1. Jahresgehalt sein. Wenn weniger geboten wird einfach weiter verhandeln, notfalls juristische Konsequenzen aufzeigen und Ultima Ratio dann den juristischen Weg gehen?

Und warum sollte ich als Unternehmen auf solche absurden Forderungen eingehen?

Selbst wenn du mit deinen „juristischen Konsequenzen“ Erfolg hast, muss man dir im schlimmsten Fall 0,5-1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit zahlen.

Heißt also wenn du unter 10 Jahre dabei bist, ist der Weg über eine Klage und Abfindung immer billiger als deine Erwartung von 1. Jahresgehalt.

Außerdem wenn du noch keinen neuen Job hast, wer hat wohl finanziell den längeren Atem? Du mit ALG oder ein Unternehmen mit Millionenumsätzen?
Deine „juristischen Konsequenzen“ können sich selbst in der 1. Instanz monatelang ziehen. Und mit Berufung und höheren Instanzen schnell Jahre.

An solchen Beiträgen sieht man wieder, die Leute mit dem größten Ego haben meistens am wenigsten Ahnung.

Du liegst komplett falsch, weil deine Analyse nicht stimmt. Wenn kein Fehlverhalten vorliegt, dann kassiert das Gericht die Kündigung, du arbeitest dann ganz normal weiter, kannst nach 40h/Woche Überstunden aufschreiben und wirst (notfalls vor Gericht) in etwa den gleichen Bonus wie im letzten Jahr erhalten. Ich bin Anwältin im Arbeitsrecht und ich habe noch nie erlebt, dass ein Beratungsunternehmen nicht doch einlenkt und 1-1,25 Jahresgehälter Abfindung bezahlt. Selbst bei Klagen rund um den Bonus kommen kurz vor dem ersten Gerichtstermin immer sehr gute Angebote. Spätestens wenn du in deiner Klageschrift Kunden bei denen du auf Projekt unterwegs warst vorladen willst, knickt jede Beratung ein. Das ist die ultimative Achillesferse, denn keine Beratung möchte, dass ihre Kunden vor Gericht erscheinen müssen um über die Arbeitsleistung aussagen zu müssen.

antworten
WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Was sollen das für Rollen gewesen sein?!

WiWi Gast schrieb am 30.05.2024:

Bin kürzlich beförderter EM/PL bei MBB.

Habe in diesem Monat allein 4 Headhunter-Gespräche geführt, wo als Compensation im Mittel mein aktuelles Gehalt (inkl. Bonus) + Shares geboten wurde. Soviel erst einmal dazu.

Ein wichtiger Grund, im Guten zu gehen, ist auch das Netzwerk im positiven Sinne: Ich habe mehrfach mitbekommen, dass Leute, die raus-gecounselled wurden, auf richtig gute Positionen vermittelt wurden, die sie alleine niemals bekommen hätten.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Ich wette auf Software/Tech und dort BD/Sales oder Midcap PE Portfoliounternehmen. Also gut zum Geld verdienen, aber wenig Prrspektive für eine „große“ Karriere…

WiWi Gast schrieb am 30.05.2024:

Was sollen das für Rollen gewesen sein?!

Bin kürzlich beförderter EM/PL bei MBB.

Habe in diesem Monat allein 4 Headhunter-Gespräche geführt, wo als Compensation im Mittel mein aktuelles Gehalt (inkl. Bonus) + Shares geboten wurde. Soviel erst einmal dazu.

Ein wichtiger Grund, im Guten zu gehen, ist auch das Netzwerk im positiven Sinne: Ich habe mehrfach mitbekommen, dass Leute, die raus-gecounselled wurden, auf richtig gute Positionen vermittelt wurden, die sie alleine niemals bekommen hätten.

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WiWi Gast

Gekündigt werden in einer Beratung

Wenn die Positionen gemeint sind, über die ich selbst mit Headhuntern gesprochen habe:

Nicht Software. 3/4 PE-Portfoliounternehmen, von Scale-Up bis etabliert. Einmal Richtung CEO-Office im Konzern.

Habe einen starken Fokus in einer speziellen Industrie, den ich auch auf LinkedIn hervorhebe. Sämtliche dieser Positionen wären in dieser Industrie gewesen.

Ich denke, > 4 Jahre und zwei Promotions bei MBB sind einfach ein starkes Signaling, mindestens für Zähigkeit, und wahrscheinlich auch, dass man nicht völlig auf den Kopf gefallen ist.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2024:

Ich wette auf Software/Tech und dort BD/Sales oder Midcap PE Portfoliounternehmen. Also gut zum Geld verdienen, aber wenig Prrspektive für eine „große“ Karriere…

WiWi Gast schrieb am 30.05.2024:

Was sollen das für Rollen gewesen sein?!

Bin kürzlich beförderter EM/PL bei MBB.

Habe in diesem Monat allein 4 Headhunter-Gespräche geführt, wo als Compensation im Mittel mein aktuelles Gehalt (inkl. Bonus) + Shares geboten wurde. Soviel erst einmal dazu.

Ein wichtiger Grund, im Guten zu gehen, ist auch das Netzwerk im positiven Sinne: Ich habe mehrfach mitbekommen, dass Leute, die raus-gecounselled wurden, auf richtig gute Positionen vermittelt wurden, die sie alleine niemals bekommen hätten.

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