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Kinder & KarriereGroßeltern

Auch Großeltern können unterhaltspflichtig werden

Im Falle, dass beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihrem Kind Unterhalt zu leisten, können die Großeltern zur Kasse gebeten werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Az.: ii-6 WF 232/12), dass dieses Urteil wirksam wird, sofern die Eltern den Unterhalt nicht dadurch zahlen können, dass sie sich eine Arbeitsstelle suchen.

Ein Kind bei seinem Vater auf dem Arm.

Dreifache Mutter soll Job annehmen
In dem verhandelten Fall konnte der getrennt lebende Vater der drei Kinder nur eingeschränkt arbeiten. Deshalb zahlte er nur einen Teil des Unterhalts. Die Mutter war geringfügig beschäftigt und die Kinder lebten bei ihr. Der Großvater war nicht bereit dazu, zur Unterhaltszahlung beizutragen, da er der Meinung war, dass es in der Verantwortung der Mutter war, sich einen Vollzeit-Job zu suchen. Das Gericht gab ihm Recht.

Großeltern haften für unterhaltsbedürftige minderjährige Kinder nach der Entscheidung der Richter erst nachrangig nach den Eltern. Ihre Unterhaltspflicht komme erst in Betracht, wenn beide Eltern leistungsunfähig seien. Die Frage zum Kindesunterhalt ist also zunächst durch die Eltern zu klären. Nur wenn sich die Mutter nachweislich aufgrund eines Vollzeitjobs nicht mehr genügend um ihre Kinder hätte kümmern können, wäre die Verhandlung anders ausgegangen. Dies sei dort aber nicht der Fall gewesen, zumal das jüngste Kind bereits sechs Jahre alt war.

Auch Schwarzarbeiter müssen Unterhalt zahlen
Unterhalt für ein Kind muss ebenfalls dann gezahlt werden, wenn die Einkünfte eines Elternteils aus Schwarzarbeit stammen. Zumindest dann, wenn diese illegale Arbeitsstelle belegt werden kann. So urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 9 UF 292/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. In diesem Fall teilte der Vater mit, dass er keinen Unterhalt zahlen könne, da er arbeitslos sei und Hartz IV bezöge. Die Mutter wusste allerdings, dass dieser sein Geld an mehreren Arbeitsstellen schwarz verdiente und legte vor Gericht Namen der Arbeitgeber plus Zeugen für diese Aussage vor. Das Gericht gab ihr Recht.

Weitere Fälle und Diskussionen zum Thema Unterhalt werden auf finanzfrage.net aufgegriffen und geklärt. 

Bildquelle: Petra Bork  / pixelio.de