Fenster schließen

Druckansicht http://www.wiwi-treff.de/Einkommensentwicklung/Aktuelles-zum-Mindestlohn-das-gilt-fuer-Unternehmen-und-Arbeitnehmer/Artikel-15778/drucken

EinkommensentwicklungMindestlohn

Aktuelles zum Mindestlohn – das gilt für Unternehmen und Arbeitnehmer

Der Mindestlohn steigt im Oktober 2022 auf zwölf Euro an, Arbeitnehmer dürfte das freuen. Was sollten Unternehmen und Arbeitnehmer zur Neureglung wissen? Der folgende Beitrag erläutert aktuelle Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland.

Mindestlohn: Die Beine von drei Bauarbeitern mit Gummistiefeln, die im frischen Beton stehen.

Nächste Erhöhung kommt ab Oktober 2022
Anfang Juni wurde es entschieden: Der gesetzliche Mindestlohn soll um knapp 2 Euro pro Stunde ansteigen. Aktuell liegt er bei 10,45 Euro, ab dem 1. Oktober 2022 sollen es dann 12 Euro sein. Dies scheint auch dringend notwendig, denn nicht erst seit Beginn der hohen Inflationsrate fühlen sich viele Angestellte massiv unterbezahlt.

Die Erhöhung des Mindestlohns ist sogar schon die Zweite in diesem Jahr: Anfang des Jahres betrug der Mindestlohn nur 9,82 Euro.


Mindestlohnerhöhungen der letzten Jahre
Der Mindestlohn wurde in den letzten Jahren stetig angepasst. Eingeführt wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015. Anfangs betrug dieser noch 8,50 Euro, er wurde in den folgenden Jahren aber immer wieder erhöht. Seit dem Jahr 2022 überschreitet der Mindestlohn nun endlich die 10 Euro Marke und klettert ab Oktober bis auf 12 Euro, was seit der Einführung ein Plus von 22,9 Prozent bedeutet.


Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle
Übergangfristen gibt es nicht mehr, alle Branchen sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Wie bisher gibt es beim Personenkreis aber weiterhin Ausnahmen.  

Für diese Gruppen gilt der Mindestlohn nicht:

Branchenmindestlöhne steigen im Jahr 2022
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Branchen gilt, gibt es noch spezielle Branchenmindestlöhne. Diese Mindestlöhne gelten nur für bestimmte Berufsgruppen. Die Höhe wird von den jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgebern über Tarifverträge ausgehandelt und festgelegt. 2022 sind es

die von einer Erhöhung der Branchenmindestlöhne profitieren.

Die Erhöhungen gelten nicht nur für die klassischen Arbeitnehmer, sondern auch für alle, die als Zeit- bzw. Leiharbeiter in den jeweiligen Branchen tätig sind.


Sonderregelungen für Auszubildende
Auszubildende sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Um mehr Menschen in der Ausbildung von Berufen zu unterstützen, wurden auch hier Mindestlöhne eingeführt. Der „Mindestlohn für Auszubildende“ bzw. die Mindestausbildungsvergütung ist zu Beginn des Jahres 2022 bereits gestiegen, die nächste Erhöhung ist für Januar 2023 geplant. Diese ist gültig für Verträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurden.


Fazit
Mindestlöhne gelten branchenübergreifend, aber nicht für alle Personengruppen. Davon ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Praktikanten und Azubis, aber auch ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose direkt nach dem Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Wichtig ist, dass sich Unternehmen strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, da sonst empfindliche Strafen drohen. Die hohe Inflation aufgrund von Pandemie und Krieg wird den Mindestlohn wohl in den kommenden Jahren weiter nach oben treiben, damit sich Arbeit für Angestellte auch zukünftig weiterhin lohnt.