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Bankenabgabe wird konkret

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wird die Bankenabgabe jährlich bei allen Kreditinstituten in Deutschland erheben - erstmals zum 30. September 2011. Mit der Abgabe soll die Kreditwirtschaft die Folgen künftiger Finanzmarktkrisen in erster Linie selbst bewältigen.

Das blau-weiße Schild von der Deutschen Bank hängt an einer grauen Wand.

Bankenabgabe wird konkret
Berlin, 07.03.2011 (br) - Mit der Bankenabgabe soll die Kreditwirtschaft die Folgen künftiger Finanzmarktkrisen  in erster Linie selbst bewältigen. Notlagen gehen damit in Zukunft nicht mehr primär zu Lasten des Steuerzahlers. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) wird die Abgabe jährlich bei allen Kreditinstituten in Deutschland erheben -  erstmals zum 30.  September 2011. Die Beiträge fließen in den dort eingerichteten Restrukturierungsfonds.

Sollte insbesondere eine systemrelevante Bank in eine Krise geraten, werden die Fondsmittel für deren Stabilisierung eingesetzt. Die Kreditwirtschaft soll also für künftige Abwicklungs- oder Restrukturierungsfälle selbst Mittel zurücklegen. Die Institute sollen mit der Bankenabgabe pro Jahr etwa eine Milliarde Euro in den Fonds einbringen.

Rechtsverordnung regelt Beiträge
Die wesentlichen Eckpunkte für die Bankenabgabe sind per Gesetz Anfang Januar in Kraft getreten. Die jetzt vom Kabinett beschlossene Rechtsverordnung zum Restrukturierungsfonds präzisiert unter anderem die Höhe der Abgabesätze, den Mindestbeitrag und das Erhebungsverfahren.

Das Beitragsaufkommen wird jedes Jahr neu bestimmt: Die Abgabesätze orientieren sich dabei am Geschäftsvolumen, der Größe, der Risikoausrichtung und der Vernetzung des jeweiligen Instituts  - also an den sogenannten Systemrisiken. Die Bankenabgabe soll somit auch bewirken, dass die Branche systemische Risiken reduziert.

Nachzahlungspflicht
Der Jahresbeitrag einer Bank wird bei 15 Prozent des Jahresüberschusses gekappt. Das stellt sicher, dass die Banken ihre Funktion als Kreditgeber der Wirtschaft voll erfüllen können. Auf jeden Fall wird  aber ein Mindestbeitrag in Höhe von fünf Prozent des regulären Jahresbeitrages fällig.

Kann eine Bank in einem Jahr wegen eines schlechteren Geschäftsergebnisses keinen vollen Beitrag oder nur den Mindestbeitrag zahlen, ist sie in den Folgejahren zur Nachzahlung verpflichtet. Diese Regelung schafft einen Ausgleich zwischen Banken mit stark schwankenden Erträgen und solchen mit stabileren Erträgen. Das Fondsaufkommen kann so in den Jahren verstetigt werden.

Die Nachzahlung entfällt, wenn die Bank in  einem der Folgejahre die maximalen 15 Prozent des Jahresüberschusses leistet. Neben den Jahresbeiträgen kann die FMSA bei Gefahr von Engpässen in der Kreditversorgung oder vergleichbaren Gefahrensituationen auch Sonderbeiträge erheben.