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Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

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WiWi Gast

Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

Hallo Leute,

ich lese immer im Rahmen von Zeitarbeit, dass das Netto mit Zulagen wie Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand aufgebessert wird. Kann da jemand mal aus der Praxis was dazu sagen, wie das sich genau auf dem Gehaltszettel am Ende darstellt? An welche "Bedingungen" sind die Zulagen gebunden? Gibt es Haken?

MfG

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

der Haken ist, dass du diese Zulagen nur erhälst wenn du wirklich tätig bist bei einem Unternehmen. (soweit ich zumindest weiß)
Die Zulagen machen netto vielleicht 100-200 Euro aus, je nach Fa., gibt sicher auch welche die mehr zahlen

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand usw. KANN vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten gesetzlichen Höchstgrenzen erstattet werden. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber dir diese Aufwendungen erstatten MUSS. Das ist freiwillig.

Soweit der Arbeitgeber die Beträge nicht erstattet, darfst du sie aber in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung ansetzen.

Die Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich hier um eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" handelt. Dies ist der Fall, wenn du als Arbeitnehmer an keiner deiner regelmäßigen Arbeitsstätten tätig bist. Bei Leiharbeitnehmern ist eben die entscheidende Frage, ob das Unternehmen, an die sie verliehen werden, eine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen. Mir scheint es davon abzuhängen, ob du langfristig an ein Unternehmen verliehen wirst oder jederzeit damit rechnen musst, woanders eingesetzt zu werden. Siehe BFH Urteil vom 17.06.2010 VI R 35/08.

Außerdem musst du dem Finanzamt Belege (Fahrtenbuch, Rechnungen, Schriftverkehr usw.) vorlegen können, die die Auswärtstätigkeit belegen.

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

Gibt es da pauschale KM-Sätze? Oder je nach Zeitarbeitsbude verschieden?

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

mal etwas anderes...
meine Fahrtkosten um zur Arbeit zu gelangen belaufen sich auf 1300,-Euro/Monat also 15.600,-Euro/Jahr

leider bekommt man nur eine Fahrt an Steuern erstattet à 30Cent/km, was zuwenig ist für die meisten Autos...

Also dieses Jahr bekam ich mit allem drum und drann 6500,-Euro Rückerstattet.

d.h. im Jahr gebe ich 9100,-Euro für Fahrtgeld aus.
Oder anders mein Netto-Gehalt schrumpft monatl. um 760,-Euro

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

Du Kilometersätze hängen von der Art des Fortbewegungsmittels ab. Wenn du mit dem Auto fährst, kannst du 0,3 ? je Entfernungskilometer ansetzen, wenn du mit dem Mofa fährst nur 0,08 ?.

Und wie schon geschrieben, ob und wie hoch die Zeitarbeitsfirma die Kosten erstattet, entscheidet sie selber Das ist für den Arbeitgeber vollkommen freiwillig.

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

das ist falsch. es sind 30 cent für jeden gefahrenen km! nicht entfernungskilometer!

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

hallo, ich wurde folgendes gefragt und vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. in einer firma soll nur für eine bestimmt personengruppe verpflegungsaufwand gezahlt werden, für die anderen nicht. ist dies gesetzlich? glg uschi

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

an den kollegen vom 23.9.

falsch! gefahrene km nur bei auswärtstätigkeit.

für wege wohnung arbeitsstätte zählt nur die einfache entfernung (kürzeste straßenverbindung) § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

kannst dir sicher sein, ist mein job ;-)

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WiWi Gast

Re: Fahrtgeld und Verpflegungsaufwand

Und Verügelegungsaufwand kann auch deutlich mehr werden. Ich bekomme netto knapp 400? nur Verpflegungspauschalen.
Nach drei Monaten bei eine Kunden werden diese versteuert und mein AG zahlt die Differenz nochmal oben drauf, so dass ich die Pauschalen netto bekomme, obwohl diese versteuert wurden.

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