Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand usw. KANN vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten gesetzlichen Höchstgrenzen erstattet werden. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber dir diese Aufwendungen erstatten MUSS. Das ist freiwillig.
Soweit der Arbeitgeber die Beträge nicht erstattet, darfst du sie aber in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung ansetzen.
Die Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich hier um eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" handelt. Dies ist der Fall, wenn du als Arbeitnehmer an keiner deiner regelmäßigen Arbeitsstätten tätig bist. Bei Leiharbeitnehmern ist eben die entscheidende Frage, ob das Unternehmen, an die sie verliehen werden, eine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen. Mir scheint es davon abzuhängen, ob du langfristig an ein Unternehmen verliehen wirst oder jederzeit damit rechnen musst, woanders eingesetzt zu werden. Siehe BFH Urteil vom 17.06.2010 VI R 35/08.
Außerdem musst du dem Finanzamt Belege (Fahrtenbuch, Rechnungen, Schriftverkehr usw.) vorlegen können, die die Auswärtstätigkeit belegen.
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