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BewerbungsgesprächInterview

Das Vorstellungsgespräch 7 - Mit heiklen Fragen umgehen

Wer die Grundregeln beherrscht, bleibt im Vorstellungsgespräch souverän. Zudem: drei häufige Fragen im Vorstellungsgespräch kommentiert

Ein dargestelltes Vorstellungsgespräch mit Holzfiruren an einem Schreibtisch in einem Raum.

Mit heiklen Fragen umgehen
In der vergangenen Woche ging es um das adäquate Beantworten von Fragen im Vorstellungsgespräch. Die in der letzten Folge vorgestellten Muster reichen für einen Großteil der zu erwartenden Fragen aus, nicht aber, wenn heikle Fragen oder sogar sogenannte Stressfragen gestellt werden.

 

 

Tipp  
  Fragen dieser Art dienen häufig nicht vorrangig der Informationsgewinnung, sondern sollen bestimmte Reaktionen hervorrufen. Man darf sie nicht als persönliche Beleidigung verstehen - so sind sie nicht gemeint. Man will lediglich testen, wie ein Bewerber mit Belastungssituationen umgeht, die mit Sicherheit auch im Job auftreten werden.  


Zeit gewinnen
Wird eine heikle Frage gestellt, mit der man nicht gerechnet hat, kann es hilfreich sein, ein wenig Zeit zu gewinnen, um sich die Antwort zurechtzulegen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

 

 

 

Auf Unterstellungsfragen reagieren»Sie haben ja sehr lange studiert. Wie kam das?« - »Ja, erst war dieses, dann jenes, dann hatte ich diese eine Klausur nicht bestanden, und auf einmal war die Zeit rum.« Reingefallen, kann man da nur sagen. Wer in dieser Form auf eine solche Frage antwortet, hat die Unterstellung »zu lange studiert« stillschweigend akzeptiert und ergeht sich folglich in Entschuldigungen und Erklärungsversuchen. Bevor man antwortet, sollte man für Klärung sorgen: »Sie sagen lange studiert. Absolut gesehen haben Sie natürlich Recht - sechs Jahre sind eine lange Zeit. In Anbetracht der durchschnittlichen Studiendauer an meiner Uni jedoch gehörte ich noch zu den Schnellsten« usw.

Auf Kettenfragen reagieren
Kettenfragen werden eingesetzt, um die Konzentrationsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerberin zu testen. Bei drei oder mehr direkt aufeinanderfolgenden Fragen fällt es schwer, sich an die einzelnen zu erinnern. Gerade in Stresssituationen kann man sich häufig nur an die letzte Frage erinnern. (Bei schlecht geführten Interviews im Fernsehen ist dieser Effekt häufig zu beobachten). Hier gilt: Am besten Notizen machen. Nachfragen ist selbstverständlich erlaubt, signalisiert aber ebenfalls mangelndes Konzentrationsvermögen.

 

 

 

Tipp  
  Gut wirkt es, wenn man zu Beginn der Antwort jeweils einen Bezug zur Teilfrage herstellt: »Zu ihrer ersten Frage nach der Studiendauer...«  

 

 

 

Weitere Techniken

Fragen absichtlich missverstehen oder uminterpretieren
Mit Vorsicht zu genießen, manchmal aber mit Erfolg anwendbar. Die Frage »Können Sie gut Englisch?« kann man z.B. beantworten mit: »Ich hatte sieben Jahre lang Englisch in der Schule.« Dass man sich dabei im unteren Leistungsdrittel bewegt hat, verschweigt man besser. Aber Achtung: Manchmal reizen gerade solche Antworten zu genauerem Nachfragen.

Schlagfertigkeit
Wer im Bewerbungsinterview schlagfertig auf Fragen reagieren kann, verschafft sich schnell Respekt. Wie man Schlagfertigkeit erlernen kann, darüber gibt Matthias Pöhm im WiWi-TReFF-Interview Auskunft.

 


Die Interview-Fragen der Woche
Im Vorstellungsgespräch muss man mit einer Vielzahl von Fragen ganz unterschiedlicher Art rechnen. WiWi-TReFF präsentiert euch im Rahmen der Serie über Vorstellungsgespräche jede Woche drei Fragen zum Üben.

 

 

 ? »Wie steht es mit Ihrer Familienplanung?«  
 ! Eine unzulässige Frage, die fast ausschließlich Bewerberinnen gestellt wird. Man sollte sie trotzdem beantworten, und zwar im Sinne der Fragesteller: »Mein Partner und ich planen in den nächsten Jahren keine Kinder«, wenn man davon ausgehen muss, dass dies nicht im Sinne des Unternehmens wäre. Da die Frage unzulässig ist, sind Bewerberinnen und Bewerber nicht zu einer wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet.  

 

 

 

 ? »Was haben Sie bislang verdient?«  
 ! Auch diese Frage muss man nicht beantworten. Man sollte sich aber davor hüten, die Unwahrheit zu sagen, also mehr anzugeben, als man tatsächlich bekommen hat. Dies fällt unter die Rubrik arglistige Täuschung und kann bei Bekanntwerden zur Kündigung führen.  

 

 

 ? »Weshalb meinen Sie, dass Sie der Richtige für diese Stelle sind?«  
 ! »Weil mein Profil genau auf die Stellenbeschreibung passt.« Wer das von sich sagen kann, hat ohnehin gute Karten. Bei allen anderen wird es darauf ankommen, konkrete Fähigkeiten und Qualifikationen anzuführen, die einen für die ausgeschriebene Stelle geeignet erscheinen lassen. Eine solche Frage ist in den meisten Fällen nicht provokativ gemeint. Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll zeigen, wie gut er oder sie argumentieren kann.