So unverschämt können Absagen sein
Neulich hat ein arbeitssuchender Bekannter folgende - wie ich meine - recht unverschämte Absage auf eine Bewerbung bekommen:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
wir möchten Sie nicht einstellen. Aufgrund des Gleichstellungsgesetzes werden wird auch keine näheren Auskünfte dazu geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Firma Blablabla"
Mir scheint hier dass im zweiten Satz implizit ein Verstoß gegen dieses Gesetz zugegeben wird. Das könnte beim Bekannten, theoretisch auch zutreffen.
Dass hier etwas menschlich faul ist ist offensichtlich. Wie sieht es aber rechtlich aus? Und gibt es irgendeine Meldestelle?