Steuerberaterexamen - Berechnung Zulassungsvorausetzungen
Ich plane eine Anmeldung zur Steuerberaterprüfung 2016.
Ich bin mir leider nicht sicher, ob ich die benötigten drei Jahre Berufserfahrung (da 7 Semester Studium) bis zum Vorbereitungskurs bereits erreicht habe.
Es geht darum, dass ich gelesen habe, dass bestimmte Zeiten wie Ganztagsschulungen sowie längere Krankheit und Überstundenausgleich wieder abgezogen werden.
Wird dies Wochenweise berechnet ? also eine Woche Abzug, wenn man in dieser Woche aufgrund von krankheit etc. keine 16 Stunden gearbeitet hat?
Oder wird taggenau abgezogen? Was ist hier mit Schulungen am Wochenende?
Erholungsurlaub, den ich für den Vorbereitungskurs einsetze wird m.E. nicht abgezogen. Stimmt diese Aussage?
Mein konkreter Fall:
Berufsstart 01.06.2013
Beginn Vorbereitungskurs 08.06.2016
Freistellung ab 04.07.2016 (Da 20 Tage Urlaub für Vorbereitungskurs)
Damit wären 3 Jahre und 1 Monat erreicht.
Welche Abzüge habe ich zu erwarten bei:
- 1 Tag Schulung (Donnerstags ? 16 Std Woche erreicht)
- 7 Tage Schulung (Dienstag bis Montag ? 1. Woche 16 Std Woche nicht erreicht/ 2. Woche 16Std erreicht)
- 4 Tage Krankheit (Dienstag bis Freitag ? 16 Std Woche nicht erreicht)
- 3 Tage Krankheit (Mittwoch bis Freitag ? 16 Std Woche erreicht)
- 3 Tage Überstd (Montag bis Mittwoch ? 16 Std Woche erreicht)
Bedeuten diese Zeiten nun einen Abzug von zwei Wochen, da die 16 Wochenstunden nicht erreicht wurden, oder einen Abzug von 16 Tagen (ohne Wochenenden).
Wie viele Tage hat ein Monat, wenn ich eine Berufserfahrung von 3 Jahren und 1 Monat habe und 16 Tage abgezogen werden?
Werden stundenweise Fortbildungen auch bei der Berechnung der 16 Stundenwoche abgezogen?
Wie sieht es mit den Tätigkeiten wie Verwaltung; Literatur etc. aus? Kommt es bei den 16 Stunden auf die Tätigkeit an?
Vielleicht kann da ja jemand helfen...
Möchte gerne Vermeiden, dass ich mich zum Vorbereitungskurs anmelde und später nicht zugelassen werde...
:)