Es ist durchaus üblich, dass WP-Assistenten das Steuerberaterexamen machen. Wie genau deren Praxisnachweis formuliert ist, weiß ich nicht.
Bei den Anforderungen an die Berufspraxis geht es eigentlich nur darum, dass aus Qualitätsicherungsgründen keine "fachfremden" Kandidaten Steuerberater werden.
Ich glaube vor 1990 oder so war die Anforderung mal schwammiger formuliert, sodass fast alle kaufmännischen / verwaltenden Tätigkeiten Zugang zum Steuerberaterexamen gewährten z. B. Bankangestellte, die den Jahresabschluss ihrer Kunden nur wirtschaftlich analysierten oder Beamte in der Stadtkämmerei nur Zahlungen überwachten oder so.
Der Gesetzgeber wollte allerdings niemanden zum Steuerberater bestellen, der nicht Einblick in die eigentliche Arbeit eines Steuerberaters erhalten hat. Deswegen wurde das Gesetz dann geändert und dahingehend formuliert, dass sich die Berufspraxis auf die Kerntätigkeit eines Steuerberaters erstrecken muss. Wenn man fachlich bei einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater arbeitet, sollte es eigentlich keine Probleme bei der Anerkennung geben, selbst wenn man nicht im engeren Sinne "Steuern" gemacht hat. Hier müsste es eigentlich reichen, dass die Branche einschlägig war.
Die 16 Wochenstunden sollen ja nur dann ein Maßstab sein, wenn man in der freien Wirtschaft auf einer kaufmännischen Position arbeitet. Dann muss sich die Tätigkeit zu mind. 16 Stunden in der Woche auf typische Steuerfachangestellten-Tätigkeiten erstrecken, weil diese Kandidaten aus der freien Wirtschaft typischerweise auch sehr viel allgemeine kaufmännische Tätigkeiten erledigen. Das hat der BFH in einem älteren Urteil mal klargestellt. Ob es hier allerdings neuere Rechtsprechung gibt, weiß ich nicht.
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