DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Berufseinstieg: Wo & WieGeschäftsreisen

Job mit der Reisetätigkeit

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Job mit der Reisetätigkeit

Hallo,
kennt jemand vielleicht welche Stelle/welcher Bereich in der Corporation mit sehr hoher (internationaler) Reisetätigkeit verbunden ist?
Ich studiere BWL an einer guten Uni mit den Schwerpunkten Finance, Controlling/Rechnungswesen. Die Note liegt eher in dem 2er Bereich. Praktika und Auslandserfahrung sind vorhanden.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Compliance/Internal Audit ist was du suchst. Passt ja auch zu deinen Schwerpunkten.
Word of warning though: Reisen im Job ist ganz anders als privat oder für's Auslandssemester. Ich hätte da z.B. keinen Bock drauf, aber das musst du für dich selbst wissen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2017:

Hallo,
kennt jemand vielleicht welche Stelle/welcher Bereich in der Corporation mit sehr hoher (internationaler) Reisetätigkeit verbunden ist?
Ich studiere BWL an einer guten Uni mit den Schwerpunkten Finance, Controlling/Rechnungswesen. Die Note liegt eher in dem 2er Bereich. Praktika und Auslandserfahrung sind vorhanden.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Glaube es kommt mehr aufs Unternehmen an als auf den Bereich.
Ich bin z.B. in der Logistik und es geht im Januar wieder nach Amerika.
Reisen im Job ist was mega erfuellendes. Koennte mir nicht vorstellen jeden Tag den gleichen Gulasch zu sehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

ich dachte auch immer ich muss einen Job mit Reisetätigkeit haben. Mittlerweile habe ich absolut keine Lust mehr drauf. Für Inlandsreise habe ich mir sogar lieber einen Fahrer zugelegt, weil es einfach nur schlaucht stundenlang auf der Autobahn monoton unterwegs zu sein.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Meine Güte, woher sollen wir das wissen? Frag doch einfach die Fachabteilung.

Wenn „20%“ angegeben ist, wird das sicherlich keine Außendiensttätigkeit sein.
Pauschal kann man sowas sowieso nie sagen. Wenn eben eine Auswärtstätigkeit oder Präsenz vor Ort im Projekt erforderlich ist, dann ist das so. Wenn du aber wie ein Sachbearbeiter auftrittst und Projektmanagement wie eine Sekretariatsaufgabe wahrnimmst und kleinlich jede Sekunde deiner Arbeit planen willst, ist das definitiv der falsche Job.

Reisezeit ist Arbeitszeit, wenn während der Reise gearbeitet wird, du im PKW unterwegs bist oder die Art der Reise kein Arbeiten zu lässt.
Sprich, Zugfahren und Musikhören ist keine Reisezeit. Zugfahren und Arbeiten/Telefonieren ist Reisezeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Mit den Prozentzahlen will man dem Bewerber ein ungefähres Bild geben, mehr nicht. Sie Erfordernisse des Jobs regeln dann den Rest.
So wie du jetzt schon am rechnen bist, würde ich es eher lassen.
Bei uns zählt die gesamte Reisezeit als Arbeitszeit ( gibt verschiedene Begriffe dafür aber alles landet auf dem Stundenkonto).

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

würde nachfragen. das kann alles bedeuten.
bei mir stand glaube auch 10-20% in der Ausschreibung und bin maximal 1-2x pro Jahr für ein paar Tage wo...

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

Für Tarifmitarbeiter ist im Normalfall Reisezeit = Arbeitszeit. An- und Abreisen am Wochenende kommen wenn überhaupt nur bei Auslandsreisen vor, wird aber definitiv nicht zur Regelmäßigkeit. Innerhalb Deutschlands und der direkten Nachbarländer hab ich das noch nicht erlebt. Eine Reisebereitschaft von 20% entspricht im Schnitt einem Reisetag pro Woche, sind also über´s Arbeitsjahr so 40-50 Tage, die sich über verschiedene Zeiträume strecken können (2-Tage,3 Tage, 4 Tage etc.).

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

1) Da gibt es keine standardisierte Metrik. 20% kann alles heißen: 1 Tag pro Woche, 1 Woche pro Monat, 2 Monate im Jahr am Stück, ...

2) Das ist kontextabhängig und nicht im Allgemeinen zu beantworten.

3) Grundsätzlich "muss" überhaupt nichts in der Stellenausschreibung angegeben werden. Wenn das Berufsbild typischerweise keine Reisen in dem Umfang erfordert, ist es fair darauf früh hinzuweisen. Das spart allen Beteiligten Zeit.

4) Eine feste Frist gibt es nicht. Je knapper die Ankündigung, desto mehr muss auf die Belange des Arbeitnehmers Rücksicht genommen werden.

5) Ohne vertraglichen Ausschluss ist das vom Direktionsrecht gedeckt. Spätestens der genannten Klausel gibt es da wenig Weg raus.

Angesichts deiner Situation und Unsicherheit würde ich deine Reisebereitschaft nicht auf 20% einordnen.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Es gibt viele Leute die gerne auf Reisen sind. Wollen abends lieber nicht zuhause sein. So war es auch bei mir. Auch Ingenieur beim Dax. Aber kein Entwickler.

Wenn Du abends bei der Familie sein möchtest wird dieser Job nicht das richtige für Dich sein. Ich hatte Kollegen, die froh waren, von der Familie weg zu kommen. Sozusagen Urlaub von der Familie.

"Entwickler" sind normalerweise nicht auf Reisen.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Innerhalb der Stellenausschreibung, stand keinerlei Prozentangabe bezüglich der Reisetätigkeit/on Site Tätigkeit

Im Gespräch mit der Personalerin und Fachabteilung wurde meine "Schmerzgrenze" erfragt.

Im Vertrag, der mittlerweile vorliegt, wurde zwar aufgenommen, dass es zu Reisetätigkeiten kommen kann, jedoch nicht die besprochene maximale Höhe hinterlegt.

Ich bin sicherlich nicht "kleinlich", jedoch möchte ich kein permanenter "Ausendienstler" werden

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Meine Güte, woher sollen wir das wissen? Frag doch einfach die Fachabteilung.

Wenn „20%“ angegeben ist, wird das sicherlich keine Außendiensttätigkeit sein.
Pauschal kann man sowas sowieso nie sagen. Wenn eben eine Auswärtstätigkeit oder Präsenz vor Ort im Projekt erforderlich ist, dann ist das so. Wenn du aber wie ein Sachbearbeiter auftrittst und Projektmanagement wie eine Sekretariatsaufgabe wahrnimmst und kleinlich jede Sekunde deiner Arbeit planen willst, ist das definitiv der falsche Job.

Reisezeit ist Arbeitszeit, wenn während der Reise gearbeitet wird, du im PKW unterwegs bist oder die Art der Reise kein Arbeiten zu lässt.
Sprich, Zugfahren und Musikhören ist keine Reisezeit. Zugfahren und Arbeiten/Telefonieren ist Reisezeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Mit den Prozentzahlen will man dem Bewerber ein ungefähres Bild geben, mehr nicht. Sie Erfordernisse des Jobs regeln dann den Rest.
So wie du jetzt schon am rechnen bist, würde ich es eher lassen.
Bei uns zählt die gesamte Reisezeit als Arbeitszeit ( gibt verschiedene Begriffe dafür aber alles landet auf dem Stundenkonto).

Darf ich fragen, wo du angestellt bist?

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Die Kunden sitzen vorwiegend im Asia/USA Bereich

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Das kann doch nicht sein, dass man hierbei hilflos ausgeliefert ist?

Wenn ich Frau und Kind habe, aber trotzdem gerne ab und zu reisen möchte, kann man mich doch keine 3-6 Monate sonst wohin versetzen.

In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann

Wie habt ihr das bisher immer gelöst?

Wie häufig reist ihr so? Habt ihr auch Verpflichtungen?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Die Stellenausschreibung wird kein Vertragsinhalt. Wenn einem das wichtig ist, vereinbart man das halt explizit. Reden nicht hoffen!

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Das kann doch nicht sein, dass man hierbei hilflos ausgeliefert ist?

Wenn ich Frau und Kind habe, aber trotzdem gerne ab und zu reisen möchte, kann man mich doch keine 3-6 Monate sonst wohin versetzen.

In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann

Wie habt ihr das bisher immer gelöst?

Wie häufig reist ihr so? Habt ihr auch Verpflichtungen?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Für was macht man dann eine Stellenausschreibung, wenn man hinterher eh als "Gärtner" oder sonst was eingesetzt wird?

Wer sagt denn, dass die Stellenausschreibung kein Vertragsinhalt wird?

Wo arbeitest du denn, dass dies so praktiziert wird?

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Die Stellenausschreibung wird kein Vertragsinhalt. Wenn einem das wichtig ist, vereinbart man das halt explizit. Reden nicht hoffen!

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Das kann doch nicht sein, dass man hierbei hilflos ausgeliefert ist?

Wenn ich Frau und Kind habe, aber trotzdem gerne ab und zu reisen möchte, kann man mich doch keine 3-6 Monate sonst wohin versetzen.

In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann

Wie habt ihr das bisher immer gelöst?

Wie häufig reist ihr so? Habt ihr auch Verpflichtungen?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Such dir einen anderen Job. Du wirst da nicht glücklich werden.

Für mich wäre der Hinweis ( In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann) in der Stellenausschreibung eindeutig gewesen. Das setzt immer Reisebereitschaft voraus. Jetzt sitzen die Kunden in Asien und den USA.... Da wirst du mit zwei Tagen am Stück nicht weit kommen.

Ich reise ab und zu und würde mir keinen Job suchen, wo mehr verlangt wird. Einfach weil ich Verpflichtungen habe

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Das kann doch nicht sein, dass man hierbei hilflos ausgeliefert ist?

Wenn ich Frau und Kind habe, aber trotzdem gerne ab und zu reisen möchte, kann man mich doch keine 3-6 Monate sonst wohin versetzen.

In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann

Wie habt ihr das bisher immer gelöst?

Wie häufig reist ihr so? Habt ihr auch Verpflichtungen?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

Stellenausschreibungen sind Werbung. Sobald man einen Kandidaten hat, redet man mit dem und einigt sich, wie die Stelle aussehen wird. Da lässt der Arbeitnehmer natürlich seine Rahmenbedingungen einfließen und sagt hoffentlich nicht immer Ja und Amen oder lässt sich mit unkonkreten Aussagen abspeisen.

Arbeitsverträge enthalten aus guter Grund üblicherweise die Klausel, dass es über das Vertragsdokument hinaus keine weiteren Abreden gibt. Liest denn keiner mehr, was er unterschreibt?

Unternehmen lieben die Flexibilität und tun viel dafür, sie sich zu erhalten. Auch wenn das was in der Stellenausschreibung stand und mündlich besprochen wurde, für einige Zeit durchaus der Realität entsprechen kann, könnte das in einigen Jahren auch anders aussehen. Das heißt nicht, dass man den Ingenieur zum Gärtner machen wird - der ist weder geeignet noch günstig genug dafür. Aber die konkreten Inhalte oder auch die geforderte Art der Erbringung wird sich bis zur Rente noch oft ändern.

Man hat nur drei Optionen 1) mitmachen 2) vertraglich einschränken 3) wechseln

WiWi Gast schrieb am 01.06.2023:

Für was macht man dann eine Stellenausschreibung, wenn man hinterher eh als "Gärtner" oder sonst was eingesetzt wird?

Wer sagt denn, dass die Stellenausschreibung kein Vertragsinhalt wird?

Wo arbeitest du denn, dass dies so praktiziert wird?

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Die Stellenausschreibung wird kein Vertragsinhalt. Wenn einem das wichtig ist, vereinbart man das halt explizit. Reden nicht hoffen!

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Das kann doch nicht sein, dass man hierbei hilflos ausgeliefert ist?

Wenn ich Frau und Kind habe, aber trotzdem gerne ab und zu reisen möchte, kann man mich doch keine 3-6 Monate sonst wohin versetzen.

In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann

Wie habt ihr das bisher immer gelöst?

Wie häufig reist ihr so? Habt ihr auch Verpflichtungen?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

OK, also besteht nur die Option mitzumachen ansonsten muss man sich in der eventuell neuen Firma erklären, wieso man so schnell wieder kündigt.

Hat hier jemand Erfahrungswerte wie es mit Stellenausschreibungen innerhalb IGM Dax30 aussieht?
Hat hier nicht der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden?

Wo arbeitet ihr denn?
Wie lief es bei euch ab? Wurde dies besonders oft ausgenutzt?

WiWi Gast schrieb am 01.06.2023:

Stellenausschreibungen sind Werbung. Sobald man einen Kandidaten hat, redet man mit dem und einigt sich, wie die Stelle aussehen wird. Da lässt der Arbeitnehmer natürlich seine Rahmenbedingungen einfließen und sagt hoffentlich nicht immer Ja und Amen oder lässt sich mit unkonkreten Aussagen abspeisen.

Arbeitsverträge enthalten aus guter Grund üblicherweise die Klausel, dass es über das Vertragsdokument hinaus keine weiteren Abreden gibt. Liest denn keiner mehr, was er unterschreibt?

Unternehmen lieben die Flexibilität und tun viel dafür, sie sich zu erhalten. Auch wenn das was in der Stellenausschreibung stand und mündlich besprochen wurde, für einige Zeit durchaus der Realität entsprechen kann, könnte das in einigen Jahren auch anders aussehen. Das heißt nicht, dass man den Ingenieur zum Gärtner machen wird - der ist weder geeignet noch günstig genug dafür. Aber die konkreten Inhalte oder auch die geforderte Art der Erbringung wird sich bis zur Rente noch oft ändern.

Man hat nur drei Optionen 1) mitmachen 2) vertraglich einschränken 3) wechseln

WiWi Gast schrieb am 01.06.2023:

Für was macht man dann eine Stellenausschreibung, wenn man hinterher eh als "Gärtner" oder sonst was eingesetzt wird?

Wer sagt denn, dass die Stellenausschreibung kein Vertragsinhalt wird?

Wo arbeitest du denn, dass dies so praktiziert wird?

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Die Stellenausschreibung wird kein Vertragsinhalt. Wenn einem das wichtig ist, vereinbart man das halt explizit. Reden nicht hoffen!

WiWi Gast schrieb am 31.05.2023:

Das kann doch nicht sein, dass man hierbei hilflos ausgeliefert ist?

Wenn ich Frau und Kind habe, aber trotzdem gerne ab und zu reisen möchte, kann man mich doch keine 3-6 Monate sonst wohin versetzen.

In der Stellenbeschreibung steht nur, dass man sowohl remote als auch vor Ort für den jeweiligen Kunden arbeiten kann

Wie habt ihr das bisher immer gelöst?

Wie häufig reist ihr so? Habt ihr auch Verpflichtungen?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Natürlich darf der Arbeitgeber (insbesondere bei der vertraglichen Vereinbarung) Dienstreisen anordnen. Das kann auch quasi-dauerhaft sein. Zu einem gewissen Grad müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, aber billiges Ermessen reicht. Mit gerade geborenem Kind geht weniger als bei einem Alleinstehenden, aber das wars dann auch.

Mit dem Risiko muss man halt leben oder die Sache vertraglich einschränken.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Wie gesagt wurden die 20% leider nur als meine maximale Reisebereitschaft mündlich kommuniziert. Im Arbeitsvertrag wird hierzu auch nichts explizit niedergeschrieben, sondern lediglich die Klausel:

"Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

Bedeutet dies dann im "worst-case" Fall, auch eine erheblich längere Dienstreisedauer?
Auch 50/100% der Zeit, obwohl man sich laut Stellenausschreibung auf keinerlei "Service-/Außendienst"-Stelle bewirbt?

Meine "zukünftigen" Kollegen sitzen teilweise seit 6 Monaten beim Kunden (Ausland) und betreuen dort gewisse Anlagen

Da sowohl die Personalerin, als auch die Fachabteilung bezüglich Dienstreisen sich sehr bedeckt hielten und nichts detailiert besprechen wollten, wurde ich hier sehr skeptisch.

Ab wann zählt eine Dienstreise als "Entsendung"?
Kann man jederzeit, beliebig lange, entsendet werden?

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

20% meint etwa einen Tag pro Woche. Im Kollegenkreis kannst Du wahrscheinlich sehen, ob das in der Tat ein Tag pro Woche ist (u.U. ohne Übernachtung) oder eher vier, fünf Tage am Stück einmal im Monat. Wenn Du Dir die Kunden Deiner Firma anschaust, kannst vielleicht auch den Reiseumfang abschätzen, alle im 50km Radius oder alle in den USA.

WiWi Gast schrieb am 30.05.2023:

Guten Morgen zusammen,

ich habe aktuell innerhalb eines Dax30 Konzerns (IGM) eine interessante Stelle als Ingenieur gesehen.

In der ersten Gesprächsrunde wurde eine allgemeine Reisebereitschaft von ca. 20% gefordert (Personalerin + Fachabteilung).
Diese Aussage wurde jedoch nur mündlich mitgeteilt.

Da ich bisher immer nur "normale" Sachbearbeiter Jobs, ohne explizite Reisebereitschaft hatte, wollte ich hier einmal ein paar Reiseexperten fragen.

1.) Beziehen sich die 20% an Reisetätigkeit nur auf die normale Arbeitszeit (35h/40h)?

--> 35h * 0,2 = 7h pro Woche
--> ca.250 Arbeitstage * 0,2 = 50 Tage pro Jahr

Wird hier das Wochenende, also die gesamte Abwesenheit von Zuhause, mit eingerechnet?

Könnte ich im schlechtesten Fall für 50 Arbeitstage (ca. 2,5 Monate= 50 Arbeitstage + Wochenende) durchgehend von Zuhause abwesend sein?

Oder könnte man auch einmal pro Woche beim Kunden sitzen? (7h)

Oder wie rechnet man sowas dann genau?

2.) Welche Reisebereitschaft ist als niedrig/mittel/hoch anzusehen?

Kann mir bitte jemand hier Prozentzahlen bzw. die Tage/Monate nennen

3.) Muss man eine Angabe über die Höhe der Reisebereitschaft bereits in die Stellenausschreibung notieren, oder sind solche "mündlichen" Absprachen normal?

Ich möchte eigentlich gerne Entwicklungen durchführen und nicht dauerhaft oder oft beim Kunden sitzen

4.) Wie lange im Vorraus müssen Dienstreisen "angekündigt" werden?

5.) Sollte die maximale Höhe der Reisebereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Wenn hier nichts steht, könnte man dann auch sogar 50/100% zum Reisen verpflichtet werden?

Die Personalerin meinte hierzu leider nur, dass es eine allgemeine Klausel gibt "Es können im Rahmen der Tätigkeit Reisen/Montagen im In-/Ausland angeordnet werden"

6.) Welche Tipps könnt ihr mir hier bitte geben?

Ich habe eine Familie (Frau + Kind) und möchte hier definitiv kein "Außendienstler" werden

7.) Wie sind die Dienstreisen bei IGM geregelt?

Gesamte Reisezeit=Arbeitszeit etc.?
Wie werden die Zeiten am Wochenende verrechnet (Freizeit)?

Könntet ihr mir bitte hier auch eure Erfahrungen mitteilen?

Vielen lieben Dank für die Hilfen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

WiWi Gast schrieb am 01.06.2023:

OK, also besteht nur die Option mitzumachen ansonsten muss man sich in der eventuell neuen Firma erklären, wieso man so schnell wieder kündigt.

Hat hier jemand Erfahrungswerte wie es mit Stellenausschreibungen innerhalb IGM Dax30 aussieht?
Hat hier nicht der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden?

Wo arbeitet ihr denn?
Wie lief es bei euch ab? Wurde dies besonders oft ausgenutzt?

Du willst in einen Job mit direkten Kundenkontakt und Kunden sind nun mal unterschiedlich. Der eine will gerne alles remote machen, der nächste in einer Anfangsphase die Externen drei Tage pro Woche da und dann kann man alles remote machen und der dritte will dich alle zwei Wochen für zwei Tage da haben.

Da kann dein potentieller Chef dir nur Durchschnittswerte nennen, von denen es Abweichungen geben kann. Wenn du mit Kunden zu tu haben willst, brauchst du etwas Flexibilität.

Und niemand weiß, wie sich das ganze in den 10 Jahren entwickeln wird. Wahrscheinlich wird mehr remote gearbeitet werden, aber garantieren kann dir das keiner.

antworten
WiWi Gast

Re: Job mit der Reisetätigkeit

WiWi Gast schrieb am 01.06.2023:

WiWi Gast schrieb am 01.06.2023:

OK, also besteht nur die Option mitzumachen ansonsten muss man sich in der eventuell neuen Firma erklären, wieso man so schnell wieder kündigt.

Hat hier jemand Erfahrungswerte wie es mit Stellenausschreibungen innerhalb IGM Dax30 aussieht?
Hat hier nicht der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden?

Wo arbeitet ihr denn?
Wie lief es bei euch ab? Wurde dies besonders oft ausgenutzt?

Du willst in einen Job mit direkten Kundenkontakt und Kunden sind nun mal unterschiedlich. Der eine will gerne alles remote machen, der nächste in einer Anfangsphase die Externen drei Tage pro Woche da und dann kann man alles remote machen und der dritte will dich alle zwei Wochen für zwei Tage da haben.

Da kann dein potentieller Chef dir nur Durchschnittswerte nennen, von denen es Abweichungen geben kann. Wenn du mit Kunden zu tu haben willst, brauchst du etwas Flexibilität.

Und niemand weiß, wie sich das ganze in den 10 Jahren entwickeln wird. Wahrscheinlich wird mehr remote gearbeitet werden, aber garantieren kann dir das keiner.

OK, das habe ich auch soweit verstanden, nur wann wird man per Definition entsendet?
Wenn nun ein Kunde, für meine Arbeitskraft, dauerhaft Bedarf anmeldet, kann man dann auch plötzlich dauerhaft entsendet werden?

2-3 Monate, 1 Jahr oder auch mehrere Jahre?

Wenn man sich nun auf eine "Sachbearbeiterstelle" beworben hat, jedoch der Chef kommt mit der Bitte, dass man doch 6 Monate in China, der Wüste Gobi, im Irak/Iran arbeiten solle?

antworten

Artikel zu Geschäftsreisen

5 Tipps für die gelungene Planung von Geschäftsreisen

Das Bild zeigt zwei Manager bei einer Geschäftsreise an einem Flughafen.

Sowohl in kleinen als auch in großen Unternehmen gehören Geschäftsreisen mittlerweile zum Alltag. Damit alles reibungslos funktioniert, ist es wichtig, die Abwesenheit und die Reise von Mitarbeitern im Vorfeld zu planen. Hiervon profitieren nicht nur die Geschäftsreisenden, sondern oft auch das Team vor Ort. Die gute Nachricht ist, dass es in der heutigen Zeit kein Problem darstellt, Reisen dieser Art optimal vorzubereiten. Und auch dann, wenn sich vergleichsweise kurzfristig zeigt, dass eine Geschäftsreise unbedingt nötig ist, muss niemand hektisch werden. Mit den folgenden fünf Tipps lassen sich auch längere Abwesenheiten stressfrei planen.

Geschäftsreisen organisieren – so gelingt es reibungslos

Das Bild zeigt eine Managerin am Flughafen auf Geschäftsreise.

Eine Geschäftsreise zu organisieren, kann immer wieder eine aufreibende Angelegenheit sein. Schließlich muss alles im hektischen Alltag und parallel zur eigentlichen Arbeit geplant werden. Hinterher ärgert sich mancher über ausgelassene Möglichkeiten und vergessene wichtige Dinge. Wer jedoch geplant an die Sache herangeht und die relevantesten Punkte beachtet, für den wird die Organisation der Geschäftsreise deutlich einfacher und effizienter. Der folgende Leitfaden mit den wichtigsten Informationen sollte helfen.

Geschäftsreisen: Manager unterschätzen Gesundheitsgefahren

Ein Flugzeug von Air Berlin bei der Ankunft auf einem Flughafen.

Viele Manager sind über drohende Gesundheitsgefahren auf Geschäftsreisen nur unzureichend informiert. So werden Malaria mit 53 Prozent und Hepatitiserkrankungen mit 42 Prozent von den reisenden Fach- und Führungskräften am meisten gefürchtet.

Kostenloser WLAN-Zugang an mehr als 100 Bahnhöfen

Ein Pfeiler mit der roten Aufschrift: Hot Spot - Der WLAN Zugang ins Internet.

Deutsche Bahn und Deutsche Telekom setzen in den Bahnhöfen den Ausbau mit HotSpots fort. Ab sofort können Besucher an mehr als 100 Bahnhöfen für 30 Minuten kostenlos im WLAN surfen.

Surf-Tipp: OpenStreetMap Deutschland

Der Ausschnitt einer Weltkarte mit Stecknadel.

OpenStreetMap ist ein im Jahre 2004 gegründetes Projekt mit dem Ziel, eine freie Weltkarte zu erschaffen. Es werden weltweit Daten gesammelt und bereitgestellt über Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Wälder, Häuser und alles andere, was gemeinhin auf Karten zu sehen ist.

Jeder zweite Manager in Europa klagt über Reisestress

Eine Manager geht am Flughafen oder Bahnsteig mit einem Rollkoffer entlang und schaut dabei auf sein Handy.

46 Prozent der Fach- und Führungskräfte aus acht EU-Ländern sind der Ansicht, dass Geschäftsreisen Stress auslösen. Auf Dauer kann diese Belastung das Wohlbefinden und das Privatleben von Viel-Reisenden beeinträchtigen.

Bain-Karriereprogramm »Red Carpet« für Berufseinsteiger

Bain-Karriereprogramm "Red Carpet": Von oben aufgenommen betritt eine Business-Frau gerade einen roten Teppich.

Das neue Karriereprogramm „Red Carpet“ der Strategieberatung Bain & Company unterstützt Studenten beim Berufseinstieg. Ob Wirtschaftswissenschaftlerin oder Wirtschaftswissenschaftler im ersten Semester, Jurist im Staatsexamen oder Psychologiestudentin im Master: Das Karriereprogramm „Red Carpet“ richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und Semester.

Studie: Hochschulabsolventen starten erfolgreich ins Berufsleben

Berufsstart: Ein Vogel landet im Getümmel.

Die Arbeitslosenquote liegt sowohl für Fachhochschul- als auch für Universitätsabsolventen mit traditionellen Abschlüssen – Diplom, Magister, Staatsexamen - nach einem Jahr bei 4 Prozent. Bachelors sind sogar noch seltener arbeitslos (3 Prozent, FH bzw. 2 Prozent Uni). Das zeigt die aktuelle Absolventenstudie des HIS-Instituts für Hochschulforschung (HIS-HF).

Broschüre: Startklar - Tipps und Infos für Uni-Absolventen

Berufseinstieg: Ein Lego-Männchen steht am Start in einem Labyrint.

Wie gelingt der Start in den Beruf am besten? Hilfestellung leistet die Broschüre »Startklar«, die vom Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar neu aufgelegt wurde. Uni-Absolventen finden dort nützliche Tipps, wie sie ihrem Traumjob näher kommen.

Millenials mit Angst um Arbeitsplatz durch holprigen Berufsstart

Eine Frau klettert - wie nach dem Berufseinstieg - in einer Halle nach oben.

Die Generation Y, der zwischen 1980 und 1999 Geborenen, ist durch Probleme beim Berufseinstieg geprägt. Die Konsequenzen sind ein Gefühl der Unsicherheit und Angst um den Arbeitsplatz. Die unter 35-Jährigen Millenials denken zudem überwiegend individualistisch, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

Bildung auf einen Blick: Start ins Berufsleben funktioniert

Blick auf Berufseinstieg: Der Gesichtsausschnitt einer Frau mit Auge und Augenbraue.

Die aktuelle OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ bestätigt: Die deutsche Erwerbslosenquote liegt in allen Bildungsbereichen unter dem OECD-Durchschnitt. Das berufliche Bildungssystem in Deutschland beweist seine Stärke durch den reibungslosen Übergang von der Ausbildung in den Beruf. Der Bericht zeigt, wer einen Studienabschluss ergreift, hat einen Gehaltsvorteil von mehr als 50 Prozent. Im Ländervergleich sind in Deutschland besonders MINT-Studiengänge beliebt.

Vitamin-B beim Berufseinstieg der Königsweg

Eine goldene selbstgebastelte Krone symbolisiert die kostbaren Beziehungen beim Berufseinstieg.

Hochschulabsolventen, die über persönliche Kontakte ihre erste Stelle finden, erzielen höhere Gehälter, haben bessere Aufstiegschancen und bleiben diesem Arbeitgeber länger treu, so lautet das Ergebnis einer Absolventenbefragung vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung.

Junge Menschen starten immer später ins Berufsleben

Ein Gemälde an einer geschlossenen Garage von Menschen, die in einer Kneipe sitzen und der Schrift:...what else?!

Anteil der Erwerbstätigen unter den jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren von April 1991 bis Mai 2003 deutlich von 63% auf 48% gesunken.

McKinsey-Fellowship: Einstiegsprogramm Marketing & Sales für Studenten

Ein Mann geht mit großen Schritten an einem Graffiti mit dem Inhalt: Good vorbei.

Hochschulabsolventen mit ersten Berufserfahrungen und Interesse an Marketing und Vertrieb können sich ab sofort für das Marketing & Sales Fellowship von der Unternehmensberatung McKinsey & Company bewerben. Der neue Jahrgang des Programms startet zum 1. Oktober 2017 in Düsseldorf, München oder Köln. Die Bewerbung ist bis zum 23. April 2017 möglich.

Literatur-Tipp: Top-Karriere mit Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler

Handbuch-Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler 2010

Der erste Job soll top sein: Wer als Wirtschaftswissenschaftler nach der Uni durchstarten will, sollte auch Experte in Sachen Karriere, Bewerbung, Arbeitgeber und Einstiegsgehälter sein. Wie es mit Karriere und Jobeinstieg klappt, das zeigt zweimal im Jahr jeweils die aktuelle Ausgabe von »Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler«.

Antworten auf Job mit der Reisetätigkeit

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 25 Beiträge

Diskussionen zu Geschäftsreisen

Weitere Themen aus Berufseinstieg: Wo & Wie