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Aufbaustudium FortbildungUmschulung

In einen neuen Beruf umschulen – Voraussetzungen, Möglichkeiten und hilfreiche Tipps

Eine Umschulung ist häufig das Sprungbrett für eine neue Karriere. Ob Neustart und Quereinstieg in einen anderen Beruf oder berufliche Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen: Dank einer geförderten Umschulung steht dem Karriereschritt nichts im Wege. Einige Voraussetzungen sind aber dennoch zu erfüllen.

Umschulung: Die Aufschrift "Find your job" auf der Taste einer Computertastatur

Was ist eine Umschulung?
Die Umschulung ist im Berufsbildungsgesetz im § 1, Absatz 5 geregelt und ein Weg zur beruflichen Neuorientierung. Anders als bei einer Weiterbildung ist es bei einer Umschulung nicht das Ziel, die vorhandenen Kenntnisse aus dem eigenen Fachbereich zu verbessern. Umschüler erwerben vielmehr neue Voraussetzungen und Kompetenzen für den Wechsel in einen anderen Beruf.

Viele Umschulungsmaßnahmen werden von der Arbeitsagentur, den Jobcentern oder der Deutschen Rentenversicherung gefördert und finanziert. Sie dauern, je nach Vorbildung des Berufstätigen, bis zu zwei Jahre. Umschulungen finden schulisch oder dual (überbetrieblich oder betrieblich) statt. Zusätzlich müssen die Schüler diverse Praktika absolvieren.

Folgende Arten von Umschulungsmaßnahmen gibt es:

  1. Die schulische Umschulung:
    Bei der schulischen Umschulungsmaßnahme findet die Ausbildung in einer Berufsschule oder Berufsfachschule statt. Neben dem theoretischen Unterricht sind Praktika ebenfalls Bestandteil der schulischen Umschulung.
     
  2. Die betriebliche Umschulung:
    Eine betriebliche Umschulungsmaßnahme setzt sich wie die klassische Umschulung ebenfalls aus einem theoretischen und einem praktischen Unterrichtsteil zusammen. Der theoretische Unterricht findet in einer Berufsschule und der praktische Teil in einem Ausbildungsbetrieb statt. Bei dieser Umschulungsart profitieren die Umschüler außerdem von einem festen Ausbildungsgehalt.
     
  3. Die überbetriebliche Umschulung:
    Sowohl den theoretischen als auch den praktischen Unterricht übernehmen bei der überbetrieblichen Umschulung zumeist private Bildungsträger. Auch Praktika sind häufig Teil der Ausbildung. Im Vergleich zu den beiden anderen Umschulungsarten ist diese Umschulungsmaßnahme die teuerste. Sie wird häufig von der Arbeitsagentur oder einem anderen Leistungsträger finanziell gefördert.

Interessierte Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Umschulungen in Vollzeit und Teilzeit zu absolvieren. Das Teilzeit-Modell ist vor allem für Elternteile geeignet, die Kinderbetreuung und Berufswechsel vereinbaren müssen.

Am Ende ihrer Umschulung legen die Umschüler eine Prüfung ab, um den gewünschten Berufsabschluss zu erwerben. Die Prüfung findet vor der zuständigen Kammer, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer, statt.
 

Welche Voraussetzungen sind für eine geförderte Umschulung zu erfüllen?
Eine Umschulung wird von der Arbeitsagentur nur dann finanziell unterstützt wird, wenn diese die Maßnahme als notwendig erachtet. Der grundsätzliche Zweck einer Umschulung liegt darin, den Antragsteller wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

Darüber hinaus berücksichtigt die Agentur für Arbeit unter Umständen auch persönliche Gründe. Wer beispielsweise seinen ursprünglich erlernten Beruf aus physischen oder psychischen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann dies als Begründung für eine Umschulung vorbringen.
 

Was sind die häufigsten Gründe für Umschulungen?
Die Gründe sind vielfältig, warum Menschen beruflich einen neuen Weg einschlagen. Folgende Gründe werden besonders häufig genannt:

  1. Veränderter Arbeitsmarkt
    Viele Arbeitnehmer stehen vor dem Problem, dass ihre erlernten Berufe in der heutigen digitalen Welt weniger gefragt sind als noch vor einigen Jahren. Auf der anderen Seite gibt es in vielen Berufen bereits heute einen deutlichen Fachkräftemangel. Vor allem bei den Pflegeberufen und in der IT-Branche ist die Fachkräftesituation seit Jahren angespannt. In beiden Bereichen werden auch in Zukunft gut ausgebildete Fachkräfte gebraucht. Wer auf der Suche nach einem zukunftsfähigen Beruf ist, kann also darüber nachdenken, in diese oder andere Zukunftsberufe umzuschulen.
     
  2. Unzufriedenheit im Job
    Nicht immer bereitet der eigene Job Freude. Wird die Unzufriedenheit jedoch so groß, dass jemand sich praktisch zur Arbeitsstelle quälen muss, sollten Betroffene eine Umschulung in Erwägung ziehen. Möglicherweise dauert das eigene Berufsleben noch mehrere Jahrzehnte und diese möchte schließlich niemand in permanenter Unzufriedenheit verbringen.
     
  3. Psychische oder körperliche Erkrankungen
    Bei einigen Arbeitnehmern können körperliche oder/und psychische Erkrankungen dazu führen, dass sie sich beruflich umorientieren müssen. Auch für sie kommt eine Umschulung in einen neuen Beruf in Frage. Dies gilt besonders für handwerkliche Berufe. So kann zum Beispiel ein Fliesenleger, der nicht mehr auf seinen Knien arbeiten kann, seinen Beruf folglich nicht mehr ausüben. Ähnliches gilt für Arbeitnehmer, die an einem Burnout erkrankt sind. Können die Beschäftigten nach ihrer Genesung nicht in ihren alten Beruf zurückkehren, bietet ihnen eine Umschulung die Möglichkeit, in einem anderen Berufszweig Fuß zu fassen.
     
  4. Nach Beendigung der Elternzeit
    Nach wie vor kümmern sich in Deutschland überwiegend die Frauen um die Kinderbetreuung. Nach der Geburt ihres Kindes zieht sich eine Frau beruflich zurück. Kann sie nach Beendigung der Elternzeit in ihrem ursprünglichen Beruf nicht in Teilzeit arbeiten, kann eine Umschulung in einen anderen Beruf für sie eine Lösung sein.
     
  5. Arbeitslosigkeit
    Auch wer arbeitslos ist und einen Weg sucht, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen, kann bei der Arbeitsagentur oder dem zuständigen Jobcenter eine geförderte Umschulung beantragen.
     

Drei abschließende Tipps zum Thema Umschulung
Neben den formellen Voraussetzungen und Informationen, die es zu beachten gilt, sollten Interessierte außerdem folgende Ratschläge zur Umschulung beherzigen: