Moin derWolf,
ich habe letztlich nur die Sachen geschrieben, die auch relevant sind.
Hier die Gesamtübersicht:
- Beschreibung des Zeitraums der Anstellung
- Beschreibung der Firma
- Beschreibung der Tätigkeiten
- Beschreibung des Zeitraums eines Crosstrainings in der Buchhaltung / Controlling
"Herr X identifizierte sich sehr stark mit dem Unternehmen und verfügte über ein gutes Fachwissen und eine schnelle Auffassungsgabe. Er zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch seine große Einsatzbereitschaft. Auch in Situationen mit hoher Arbeitsbelastung erweist er sich als sehr belastbar. Bereits nach kurzer Einarbeitungszeit, arbeitete Herr X vollkommen selbstständig und bewältigte neue Aufgaben auf Grund seines soliden Fachwissens erfolgreich.“
„Aufgrund von fachlichen und persönlichen Fähigkeiten war Herr X bei unseren Gästen, Mitarbeitern und Vorgesetzten gleichermaßen beliegt, und sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Nur der Form halber sei erwähnt, dass Herr X stets pünktlich, ehrlich und fleißig war.“
„Besonders hervorheben möchten wir seinen persönlichen Arbeitseinsatz, auch über die normalen Arbeitsstunden hinaus, besonders in der Übergangszeit als Herr X die Verantwortung für die Abteilung in Abwesenheit des Managers übernahm.“
- Abschließende Floskel (verlässt UN auf eigenen Wunsch zwecks neuer Karrierechance, alles Gute, blabla)
Mehr ist da an Text nicht und die Sachen, die ich ausgelassen habe, sind halt nicht personenbezogen.
Ich hatte in allen Positionen, die ich dort hatte (Normal, Schichtleiter, Supervisor, Cross-Training) immer mit sehr viel Bargeld zu tun, also vielleicht wurde deshalb der Ehrlichkeits Passus beibehalten. Stecke ich nicht drinne, aber das ergibt dann ja Sinn.
Danke aber für dein Feedback schonmal!
derWolf schrieb am 27.04.2020:
Hallo Hamburgerinbayern,
nahezu jeder Satz dieses Textfragments enthält unschöne Auffälligkeiten welche sich durch den ausgelassenen Zeugnisteil, wenn überhaupt dann nur bedingt unschädlich (er)klären lassen.
hamburgerinbayern schrieb am 16.04.2020:
Nur der Form halber sei erwähnt, dass Herr X stets pünktlich, ehrlich und fleißig war.“
Die Würdigung von "Ehrlichkeit, Fleiß und Pünktlichkeit" war früher durchaus üblich und wurde als positiv angesehen. Inzwischen geht man jedoch davon aus dass es sich dabei um Selbstverständlichkeiten handelt, die dann wenn der zu beurteilende Arbeitnehmer hier den Kriterien entsprach keinerlei Erwähnung bedürfen. Darum geht man heute davon aus dass ein Bewerber dem Ehrlichkeit, Fleiß und Pünktlichkeit bestätigt wird ansonsten kaum etwas zu bieten hat.
Eine Sonderstellung hat die ausdrückliche Erwähnung von "Ehrlichkeit", welche bei (ehrlichen) Mitarbeitern die Umgang mir Bargeld haben, z.B. bei Kassierern, ein absolutes Muss darstellt. Da in solch einem Fall das Fehlen der Würdigung von Ehrlichkeit als Hinweis auf einen unehrlichen Bewerber verstanden wird, wurde diese auch bereits erfolgreich eingeklagt.
Idealerweise wird Ehrlichkeit dann "der Vollständigkeit"- oder "der guten Form halber" bestätigt.
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