Einfaches Arbeitszeugnis zuerst beantragen, statt qualifiziertem Arbeitszeugnis?
Hallo, ich habe gelesen, dass manche nach Ende des Arbeitsverhältnisses zuerst ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern, um schon mal was "in der Tasche zu haben", weil sie nicht wissen, wie das qualifizierte Arbeitszeugnis ausfallen wird. Später beantragen sie dann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sollte das qualifizierte Zeugnis zu schlecht ausfallen und Widerspruch etc erfolglos sein, haben sie für die nächste Bewerbung immer noch ein "Backup", nämlich das einfache Arbeitszeugnis. Umgekehrt kann man hingegen kein einfaches AZ mehr beantragen, wenn man bereits ein qualifiziertes AZ beantragt hat.
Meine Situation: wenn man vor 2 Jahren, 3 Monate als studentische Aushilfe gearbeitet hat und ein insgesamt positives Gefühl hat, sollte ich zur Sicherheit trotzdem zuerst ein einfaches AZ anfordern? Der Grund: ich habe vorher 2 Jahre woanders gearbeitet und mein Zeugnis war miserabel. Die Frist für den Widerspruch habe ich nicht genutzt, da ich damals nicht wusste, dass es eine Frist gab.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
antworten