Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?
Hallo zusammen,
ich war jetzt 6 Monate Werkstudentin. Leider war das ganze eher mäßig erfolgreich, da ich die erste Werkstudentin in der Abteilung war und ich ein wenig das Versuchskaninchen war. U.a. weil der Bereich gerade umstrukturiert wurde und keiner Zeit hatte mich zumindest grob einzuarbeiten in komplexere Themen. Lange Rede, kurzer Sinn, man wollte mich nicht noch länger beschäftigen in dem Bereich. Da der Chef sagte es liegt nicht an mir bzw. meinen Skills, hat man mir auch angeboten intern zu wechseln, was ich jedoch abgelehnt habe, da für mich nichts interessantes dabei war an Stellen. Haben uns dann auf eine Vertragsaufhebung geeinigt (war unbefristet).
Habe jetzt das Zeugnis bekommen und es sieht soweit in Ordnung aus, größtenteils 2er, die ein oder andere 1. Allerdings steht am Ende lediglich "Ihre Werkstudententätigkeit endet zum xx.xx.19" und statt weiterhin Erfolg nur wünschen Erfolg (logisch, restliche Schlussformel ist aber ansonsten 1-2).
Wie sieht das jetzt aus bei Bewerbungen später. Muss ich mir Gedanken machen bzgl. des Kündigungsgrundes oder ist es in Ordnung wenn die Noten an sich passabel sind?
Einen neuen Werkstudentenjob hab ich btw schon, geht also eher um den späteren Jobeinstieg.
Danke für eure Einschätzung.
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