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Arbeitsvertrag & -rechtPersonalakte

Arbeitsrecht: Einsicht in die Personalakten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Der Arbeitnehmer hat jederzeit das Recht einen Einblick in seine Personalakten zu verlangen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass kein Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht – unter dem Aspekt, dass der Arbeitnehmer Kopien seiner Personalakte anfertigen darf.

Ein blaues Schild mit der weißen Aufschrift Personal.

Ist die Einsicht in die Personalakte unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts rechtens?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sind Kopien der Personalakte zulässig, darf kein Rechtsanwalt beim Einblick in die Personalakte hinzugezogen werden.

Sachverhalt: Darf mit Hinzutun eines Anwalts Einblick in die Personalakte gewährt werden?
Der Kläger ist nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Die bisherige Arbeitgeberin des Klägers hatte diesem eine Ermahnung erteilt und seinen Antrag, unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin Einsicht in seine Personalakten zu nehmen, unter Hinweis auf ihr Hausrecht abgelehnt. Allerdings hatte sie dem Kläger gestattet, Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und angenommen, das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakten sei in § 83 BetrVG ausschließlich und abschließend geregelt.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die bisherige Arbeitgeberin hat dem Kläger gestattet, für sich Kopien der in seinen Personalakten befindlichen Dokumente anzufertigen. An diese Erlaubnis ist die Beklagte gebunden (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Kläger hat damit ausreichend Gelegenheit, anhand der gefertigten Kopien den Inhalt der Personalakten mit seiner Rechtsanwältin zu erörtern.

Informationen zum Urteil Einblick Personalakten mithilfe eines Anwalts