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Arbeitsleben & HR-NewsÜberstunden

4,5 Millionen Beschäftigte machen Überstunden, ein Fünftel davon sind unbezahlt

Für viele Beschäftigte in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Davon haben 22 Prozent Mehrarbeit in Form unbezahlter Überstunden geleistet. Überstunden sind vor allem in der Finanzbranche, Versicherungsbranche und der Energieversorgung verbreitet. Dabei leisteten Männer etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen.

4,5 Millionen Beschäftigte machten im Jahr 2021 Überstunden
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Durchschnittlich 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Das entsprach einem Anteil von 12 Prozent der insgesamt 37,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 14 Prozent etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen mit 10 Prozent.

Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche.

29 Prozent der Betroffenen mit mind. 15 Überstunden pro Woche
Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. Rund ein Drittel (33 Prozent) gab an, weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben, bei 59 Prozent waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leistete mehr als ein Viertel (29 Prozent) der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann.

Methodischer Hinweis:
Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus (LFS-Unterstichprobe) für das Jahr 2021. Mehrarbeit bezieht sich auf die abhängig Beschäftigten, die angaben, in der Berichtswoche in ihrer Haupttätigkeit mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet zu haben. Diese Personen konnten weiterhin angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren. Es wurde berücksichtigt, dass Mehrarbeit auch über eine Kombination der drei Arten von Überstunden geleistet werden konnte. Abhängig Beschäftigte arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber und erhalten hierfür eine Vergütung. Dazu zählen Angestellte, Arbeiter/-innen, Beamte/-innen und Auszubildende.